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Frauen mit Behinderungen: Neues Mentoring-Projekt für mehr Selbstbestimmung

5. März 2026 um 13:22
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Zum Internationalen Frauentag am 8. März rücken erschreckende Zahlen ins Bewusstsein: Nur 12,1 Prozent der Frauen mit Behinderungen in Österreich sind erwerbstätig – ein dramatisch niedriger Wert, der die strukturelle Benachteiligung dieser Bevölkerungsgruppe verdeutlicht. Um diesem Missstand entgegenzuwirken, starteten das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) und die Interessensvertretung FmB ein innovatives Projekt, das Frauen mit Behinderungen zu Mentorinnen für ihre eigene Selbstbestimmung macht.

Mental Load: Die unsichtbare Belastung von Frauen mit Behinderungen

Der Begriff Mental Load beschreibt die oft unsichtbare geistige Arbeit, die Frauen täglich leisten müssen: das Organisieren von Terminen, das Planen des Haushalts, das Koordinieren von Familienpflichten und die ständige Verantwortung für das Funktionieren des Alltags. Bei Frauen mit Behinderungen kommt eine zusätzliche Dimension hinzu: Sie müssen täglich Barrieren überwinden, Unterstützungsleistungen organisieren und sich durch komplexe bürokratische Strukturen navigieren.

Diese Mehrfachbelastung führt zu einer enormen psychischen Beanspruchung. Während der Mental Load bei Frauen ohne Behinderung bereits als gesellschaftliches Problem erkannt wird, ist er bei Frauen mit Behinderungen noch intensiver und komplexer. Die ständige Notwendigkeit, Zugänglichkeit zu gewährleisten, medizinische Versorgung zu koordinieren und gegen Diskriminierung anzukämpfen, verstärkt diese Belastung erheblich.

Was ist Mental Load genau?

Mental Load umfasst drei Hauptkomponenten: erstens die kognitive Arbeit des Denkens und Planens, zweitens die emotionale Arbeit des Kümmerns und Sorgens, und drittens die organisatorische Arbeit des Koordinierens und Verwaltens. Bei Frauen mit Behinderungen erweitert sich dieses Spektrum um behinderungsspezifische Aufgaben wie die Organisation von Assistenz, die Beantragung von Förderungen oder die Suche nach barrierefreien Alternativen in allen Lebensbereichen.

Erschreckende Zahlen zur wirtschaftlichen Situation

Die Statistiken zeichnen ein besorgniserregendes Bild der wirtschaftlichen Lage von Frauen mit Behinderungen in Österreich. Mit einer Erwerbsquote von nur 12,1 Prozent liegen sie deutlich unter dem ohnehin niedrigen Wert von Männern mit Behinderungen, die eine Erwerbsquote von 18,4 Prozent erreichen. Zum Vergleich: Frauen ohne Behinderung haben eine Erwerbsquote von etwa 70 Prozent.

Besonders alarmierend ist die Armutsgefährdung: 24 Prozent der Frauen mit Behinderungen sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet, während dieser Wert bei Frauen ohne Behinderung bei 15 Prozent liegt. Diese Zahlen verdeutlichen eine strukturelle Diskriminierung, die sich über Jahrzehnte verfestigt hat.

Die Gründe für diese Benachteiligung sind vielfältig: Barrieren am Arbeitsplatz, Vorurteile von Arbeitgebern, fehlende Unterstützungsstrukturen und oft auch das komplexe Zusammenspiel verschiedener Sozialleistungen, die eine Erwerbstätigkeit unattraktiv oder unmöglich machen können.

Historische Entwicklung der Teilhabe von Frauen mit Behinderungen

Die Geschichte der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Österreich war lange von Ausgrenzung und Institutionalisierung geprägt. Frauen mit Behinderungen erlitten dabei eine doppelte Diskriminierung: sowohl aufgrund ihres Geschlechts als auch aufgrund ihrer Behinderung. Bis in die 1970er Jahre waren sie oft in Anstalten untergebracht, wo sie keinerlei Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit hatten.

Die Behindertenbewegung der 1980er Jahre brachte erste Veränderungen, doch die spezifischen Bedürfnisse von Frauen mit Behinderungen blieben lange unsichtbar. Erst mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008 und der UN-Frauenrechtskonvention gewannen die Rechte dieser Gruppe an Bedeutung.

Trotz rechtlicher Fortschritte wie dem Behindertengleichstellungsgesetz von 2005 und verschiedenen Fördermaßnahmen blieb die Situation von Frauen mit Behinderungen prekär. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen allein nicht ausreichen, um echte Gleichberechtigung zu erreichen.

Der innovative Mentorinnen-Ansatz im Detail

Das neue Projekt "Frauen mit Behinderungen als Mentorinnen für ökonomische Selbstbestimmung" verfolgt einen radikal anderen Ansatz als herkömmliche Top-Down-Programme. Statt externe Experten zu beauftragen, werden Frauen mit Behinderungen selbst zu Mentorinnen ausgebildet und teilen ihre Erfahrungen mit anderen Betroffenen.

Diese Peer-to-Peer-Methode basiert auf dem Prinzip, dass niemand die Herausforderungen von Frauen mit Behinderungen besser versteht als sie selbst. Die Mentorinnen bringen nicht nur fachliches Wissen mit, sondern vor allem authentische Lebenserfahrung und bewährte Strategien zur Bewältigung alltäglicher Hindernisse.

Der erste Mentorinnen-Dialog am 27. Februar in Wien bestätigte die Wirksamkeit dieses Ansatzes. 14 Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen tauschten sich in Kleingruppen über finanzielle Selbstbestimmung und Arbeitsmarktbarrieren aus. Dabei entstanden konkrete Strategien und ein Gefühl der Solidarität, das die Teilnehmerinnen als stärkend empfanden.

Struktur des Projekts

Das Projekt, das vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung gefördert wird, läuft von November 2025 bis Ende 2026. Ein besonderes Element ist der Peer-Expertinnen-Beirat, der am 28. Januar seine konstituierende Sitzung abhielt. Frauen mit Behinderungen, die Erfahrung in Selbstvertretung, Beratung und Gleichstellungsarbeit haben, steuern das Projekt inhaltlich und sorgen dafür, dass es an den realen Bedürfnissen der Zielgruppe ausgerichtet bleibt.

Vergleich mit anderen Ländern und Bundesländern

Im internationalen Vergleich steht Österreich bei der Integration von Frauen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt nicht gut da. Deutschland erreicht mit etwa 15 Prozent Erwerbsquote bei Frauen mit Behinderungen zwar ebenfalls niedrige Werte, liegt aber über dem österreichischen Niveau. Die Schweiz verzeichnet mit rund 18 Prozent deutlich bessere Ergebnisse.

Skandinavische Länder wie Norwegen oder Schweden erreichen Erwerbsquoten von über 25 Prozent bei Frauen mit Behinderungen, was zeigt, dass mit entsprechenden politischen Maßnahmen und gesellschaftlichem Wandel deutliche Verbesserungen möglich sind.

Innerhalb Österreichs zeigen sich ebenfalls regionale Unterschiede. Wien und andere städtische Gebiete bieten oft bessere Infrastrukturen und Unterstützungsangebote, während ländliche Regionen zusätzliche Herausforderungen wie schlechtere öffentliche Verkehrsanbindung oder weniger spezialisierte Dienste aufweisen.

Konkrete Auswirkungen auf den Alltag betroffener Frauen

Die wirtschaftliche Abhängigkeit von Frauen mit Behinderungen hat weitreichende Folgen für ihren Alltag. Maria, eine 35-jährige Rollstuhlfahrerin aus Wien, beschreibt ihre Situation: "Ich bin auf die Pension meines Partners angewiesen, weil meine Erwerbsunfähigkeitspension nicht zum Leben reicht. Das macht mich verletzlich und schränkt meine Entscheidungsfreiheit massiv ein."

Solche Abhängigkeitsverhältnisse können zu Gewalt und Ausbeutung führen. Frauen mit Behinderungen erleben häufiger häusliche Gewalt als Frauen ohne Behinderung, haben aber oft weniger Möglichkeiten, sich aus solchen Situationen zu befreien, weil ihnen die wirtschaftlichen Mittel fehlen.

Die Organisation des Alltags wird für viele Frauen mit Behinderungen zu einer Vollzeitbeschäftigung. Termine bei Ärzten, Behörden und Therapeuten müssen koordiniert, Assistenzkräfte organisiert und Anträge gestellt werden. Diese unsichtbare Arbeit wird gesellschaftlich nicht anerkannt und finanziell nicht entlohnt.

Beispiele aus der Praxis

Anna, eine Frau mit Lernschwierigkeiten, berichtet: "Ich wollte immer arbeiten, aber die Werkstätte zahlt so wenig, dass ich trotzdem Sozialhilfe brauche. Wenn ich mehr verdienen würde, verliere ich andere Unterstützungen. Das System hält mich arm." Solche Beispiele zeigen, wie strukturelle Barrieren Eigeninitiative bestrafen statt zu fördern.

Rechtliche Grundlagen und Menschenrechte

Die UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD), die Österreich 2008 ratifiziert hat, verpflichtet den Staat, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Artikel 27 fordert explizit das Recht auf Arbeit und verbietet Diskriminierung bei der Beschäftigung.

Die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) ergänzt diese Verpflichtungen um geschlechtsspezifische Aspekte. Artikel 11 verlangt Gleichberechtigung in der Beschäftigung und das Recht auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

Trotz dieser internationalen Verpflichtungen und nationaler Gesetze wie dem Behindertengleichstellungsgesetz klafft eine große Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Das neue Mentoring-Projekt könnte ein wichtiger Baustein sein, um diese Lücke zu schließen.

Diskriminierung mehrfach verstehen

Intersektionalität beschreibt das Zusammenwirken verschiedener Diskriminierungsformen. Frauen mit Behinderungen erleben nicht einfach Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts plus Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung, sondern eine eigenständige Form der Mehrfachdiskriminierung, die neue Herausforderungen schafft.

Die Rolle der Projektpartner

Das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte bringt jahrzehntelange Forschungserfahrung in das Projekt ein. Als Österreichs größte außeruniversitäre Forschungseinrichtung auf dem Gebiet der Menschenrechte entwickelt es evidenzbasierte Lösungsansätze für gesellschaftliche Herausforderungen.

FmB – die Interessensvertretung Frauen mit Behinderungen – wurde 2019 als erste unabhängige Organisation ihrer Art in Österreich gegründet. Sie steht für Anti-Ableismus, Feminismus und Intersektionalität und vertritt die Interessen von Frauen mit Behinderungen auf politischer Ebene.

Die Zusammenarbeit zwischen Forschung und Selbstvertretung ist ein Novum und verspricht besonders praxisnahe und wirksame Ergebnisse.

Zukunftsperspektiven und geplante Maßnahmen

In den kommenden Monaten werden die Mentorinnen-Dialoge auf alle österreichischen Bundesländer ausgeweitet. Zusätzlich sind Online-Formate geplant, um auch Frauen in abgelegenen Gebieten oder mit eingeschränkter Mobilität zu erreichen.

Die Ergebnisse der Dialoge werden systematisch dokumentiert und in barrierefreien Formaten aufbereitet. Geplant sind Audio-Clips, Webinare und leicht verständliche Texte, die über die Website von FmB zugänglich gemacht werden.

Besonders innovativ ist der Ansatz, nicht nur individuelle Strategien zu sammeln, sondern auch systemische Probleme zu dokumentieren. Diese Erkenntnisse sollen in konkrete Empfehlungen für Politik, Verwaltung und Praxis münden.

Langfristige Ziele

Das Projekt zielt darauf ab, nachhaltige Veränderungen anzustoßen. Die Stärkung der Selbstbestimmung einzelner Frauen soll mit strukturellen Reformen einhergehen, die allen Frauen mit Behinderungen zugutekommen. Dabei geht es nicht nur um wirtschaftliche Teilhabe, sondern auch um Gewaltprävention und gesellschaftliche Anerkennung.

Die Projektergebnisse sollen als Grundlage für weitere Initiativen dienen und zeigen, wie partizipative Ansätze zu nachhaltigen Lösungen beitragen können. Wenn sich der Mentorinnen-Ansatz bewährt, könnte er als Modell für andere Bereiche wie Gesundheit, Bildung oder politische Partizipation dienen.

Das Projekt "Frauen mit Behinderungen als Mentorinnen für ökonomische Selbstbestimmung" könnte einen Wendepunkt in der österreichischen Behindertenpolitik markieren. Erstmals stehen nicht Defizite im Mittelpunkt, sondern die Kompetenzen und Erfahrungen der Frauen selbst. Ob dieser Ansatz die strukturellen Barrieren durchbrechen kann, wird sich in den kommenden Monaten zeigen – die ersten Ergebnisse stimmen jedenfalls hoffnungsvoll.

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