Parlamentarische Anfrage enthüllt 50.000-Euro-Vertrag für Anwaltsberatung von Polizisten im Pilnacek-Untersuchungsausschuss
FPÖ-Generalsekretär Hafenecker kritisiert Beratungsvertrag für ÖVP-nahen Anwalt scharf und spricht von versuchter Zeugenbeeinflussung auf Staatskosten.
Eine parlamentarische Anfrage an das Innenministerium hat neue Informationen über die Vorbereitung von Auskunftspersonen für den Pilnacek-Untersuchungsausschuss zutage gefördert. Im Zentrum der Kritik steht ein Beratungsvertrag im Wert von 50.000 Euro, der mit dem Rechtsanwalt Martin Huemer abgeschlossen wurde. Die FPÖ erhebt schwere Vorwürfe gegen die ÖVP und spricht von einem systematischen Versuch, die parlamentarische Aufklärungsarbeit zu behindern.
Die parlamentarische Anfrage, eingebracht von FPÖ-Generalsekretär und Heimatschutzsprecher Michael Schnedlitz, richtete sich an das von der ÖVP geführte Innenministerium. Aus der Beantwortung geht hervor, dass ein Vertrag über 50.000 Euro mit dem Rechtsanwalt Martin Huemer abgeschlossen wurde. Dieser Vertrag dient laut den vorliegenden Informationen der rechtlichen Beratung von Polizeibeamten, die als Auskunftspersonen vor den Pilnacek-Untersuchungsausschuss geladen werden.
Der Pilnacek-Untersuchungsausschuss wurde vom österreichischen Nationalrat eingesetzt, um mögliche politische Einflussnahme auf die Justiz zu untersuchen. Benannt ist er nach dem verstorbenen Sektionschef Christian Pilnacek, dessen Rolle im Justizministerium und seine Kontakte zur Politik Gegenstand der parlamentarischen Untersuchung sind.
Christian Hafenecker, FPÖ-Generalsekretär und Fraktionsführer im Untersuchungsausschuss, übt scharfe Kritik an dem Beratungsvertrag. Er bezeichnet die Maßnahme als offenkundigen Versuch, Auskunftspersonen auf eine bestimmte Linie zu bringen. Die Verwendung von Steuergeldern für diese Zwecke sei ein Vorgang, der den Verdacht der Auskunftspersonenbeeinflussung begründe.
Besondere Brisanz erhält die Angelegenheit aus Sicht der FPÖ durch die Person des beauftragten Anwalts. Martin Huemer war bereits in der Vergangenheit im Zusammenhang mit parlamentarischen Untersuchungsausschüssen in den Medien präsent. Er soll den ehemaligen Finanzminister Gernot Blümel bei dessen Auftritten vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss beraten haben. Blümels zahlreiche Erinnerungslücken bei seinen Aussagen wurden damals zum Gegenstand öffentlicher Kritik und politischer Auseinandersetzung.
Hafenecker formuliert den Vorwurf, dass durch die Beauftragung des Anwalts ein Schweigekartell errichtet werden solle. Die Auskunftspersonen würden durch die Beratung dazu angehalten, bestimmte Informationen zurückzuhalten oder ihre Aussagen in einer Weise zu gestalten, die der ÖVP politisch nicht schade. Der freiheitliche Politiker spricht in diesem Zusammenhang von einem Maulkorb, der den Beamten durch die rechtliche Beratung angelegt werde.
Neben den in der Anfragebeantwortung enthaltenen Informationen kritisiert die FPÖ auch das, was ihrer Ansicht nach fehlt. Hafenecker weist darauf hin, dass eine weitere Anwaltskanzlei, die ebenfalls Schulungen für Auskunftspersonen durchgeführt haben soll, in der Aufstellung nicht aufscheint. Diese Kanzlei soll für einige der geladenen Polizeibeamten sogar einen zweiten Schulungstag geleitet haben.
Der FPÖ-Politiker äußert den Verdacht, dass bewusst Informationen zurückgehalten würden. Das wahre Ausmaß der politischen Verstrickungen sei möglicherweise noch größer als bisher bekannt. Hafenecker verwendet in diesem Zusammenhang den Begriff des tiefen schwarzen Staates und deutet damit auf seiner Ansicht nach bestehende Netzwerke innerhalb der Verwaltung hin, die ÖVP-Interessen dienen würden.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die angebliche Entsendung von Polizeibeamten als Beobachter zu Gerichtsverhandlungen. Laut Hafenecker hätten ÖVP-nahe Polizisten den sogenannten Pilz-Prozess verfolgt. Dabei handelt es sich um ein Gerichtsverfahren, das im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den ehemaligen Grünen-Politiker Peter Pilz steht.
Die FPÖ kritisiert diesen Vorgang als Missbrauch staatlicher Ressourcen für parteipolitische Zwecke. Angesichts des bekannten Personalmangels bei der Polizei sei es nicht nachvollziehbar, dass Beamte für derartige Aufgaben abgestellt würden. Die Personalknappheit bei den Exekutivbehörden ist seit Jahren ein politisches Thema, das regelmäßig im Nationalrat diskutiert wird.
Hafenecker fordert im Namen der FPÖ vollständige Transparenz über alle Beratungsverträge und Schulungsmaßnahmen für Auskunftspersonen. Die Partei kündigt an, weiterhin parlamentarische Kontrolle auszuüben und weitere Anfragen zu stellen. Das erklärte Ziel sei es, alle Vorgänge aufzuklären, die im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss stehen.
Der freiheitliche Politiker verwendet dabei scharfe Rhetorik und bezeichnet die ÖVP als Verlierer-Truppe, die jeden moralischen Kompass verloren habe. Er kündigt an, jeden Stein umzudrehen, um die seiner Ansicht nach bestehenden Missstände aufzudecken.
Die Vorwürfe der FPÖ reihen sich ein in eine Serie von Auseinandersetzungen rund um den Pilnacek-Untersuchungsausschuss. Die parlamentarische Untersuchung ist seit ihrer Einsetzung von politischen Konflikten zwischen den Fraktionen geprägt. Insbesondere das Verhältnis zwischen der Opposition und der ehemaligen Regierungspartei ÖVP ist von gegenseitigen Vorwürfen gekennzeichnet.
Untersuchungsausschüsse des Nationalrats haben in Österreich das Recht, Auskunftspersonen vorzuladen und unter Wahrheitspflicht zu befragen. Die Vorbereitung von Zeugen durch Rechtsanwälte ist grundsätzlich zulässig und üblich. Strittig ist jedoch, inwieweit eine solche Vorbereitung die freie Aussage der Betroffenen beeinflusst und ob die Finanzierung durch öffentliche Mittel angemessen ist.
Auskunftspersonen in parlamentarischen Untersuchungsausschüssen haben das Recht auf rechtliche Beratung. Sie können sich von Vertrauenspersonen begleiten lassen und haben unter bestimmten Umständen auch Aussageverweigerungsrechte. Die Grenze zwischen zulässiger rechtlicher Beratung und unzulässiger Zeugenbeeinflussung ist im Einzelfall zu beurteilen.
Das Innenministerium hat sich zu den konkreten Vorwürfen bisher nicht öffentlich geäußert. Die Anfragebeantwortung, die Grundlage der FPÖ-Kritik ist, stellt die Position des Ministeriums zu den gestellten Fragen dar. Ob und inwieweit die dargestellten Vorgänge rechtlich zu beanstanden sind, müsste gegebenenfalls von den zuständigen Stellen geprüft werden.
Die Auseinandersetzung um die Beratungsverträge dürfte die Arbeit des Pilnacek-Untersuchungsausschusses in den kommenden Wochen begleiten. Die FPÖ hat angekündigt, das Thema weiter zu verfolgen und gegebenenfalls weitere parlamentarische Initiativen zu setzen. Auch andere Oppositionsparteien könnten sich der Kritik anschließen oder eigene Anfragen einbringen.
Der Untersuchungsausschuss selbst wird seine Arbeit fortsetzen und weitere Auskunftspersonen befragen. Die Frage, wie diese auf ihre Auftritte vorbereitet werden und wer dafür bezahlt, wird dabei ein Nebenthema bleiben, das die eigentliche Aufklärungsarbeit begleitet. Die politische Debatte über Transparenz und den Umgang mit Steuergeldern in diesem sensiblen Bereich ist damit eröffnet.