Justizsprecher Stefan wirft SPÖ-Ministerin Widersprüche bei Anlassgesetzgebung vor und fordert schnelleres Handeln beim Schutz vor Gewaltverbrechen
Die FPÖ zieht eine kritische Bilanz zur Amtszeit von Justizministerin Sporrer und fordert konkretere Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalttätern.
Der freiheitliche Justizsprecher und Nationalratsabgeordnete Harald Stefan hat heute scharfe Kritik an der bisherigen Amtsführung von SPÖ-Justizministerin Sporrer geübt. Im Zentrum der Vorwürfe steht der aus Sicht der FPÖ mangelnde Einsatz für den Opferschutz bei Gewaltverbrechen.
Stefan wirft der Justizministerin vor, sich primär auf Ankündigungen und Prüfaufträge zu beschränken, während die Bevölkerung konkrete Maßnahmen zum Schutz vor Gewaltverbrechen erwarte. Die Kritik richtet sich dabei insbesondere gegen die von der Ministerin vertretene pauschale Ablehnung von Anlassgesetzgebung.
Der FPÖ-Politiker sieht hier einen Widerspruch zum Handeln der Bundesregierung in anderen Bereichen. Als Beispiel führt er die kürzlich beschlossene Novelle des Waffengesetzes an, die nach einem Einzelfall im Eilverfahren durchgesetzt worden sei. Gesetzestreue Bürgerinnen und Bürger würden dadurch mit neuen Auflagen konfrontiert, während beim Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalttätern auffällige Zurückhaltung herrsche.
Auch die aktuelle Diskussion um das sogenannte "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip im Sexualstrafrecht betrachtet Stefan skeptisch. Diese Debatte lenke von den eigentlichen praktischen Problemen in der Strafverfolgung ab, so der Justizsprecher. Er fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf verbesserte Ermittlungsarbeit und eine konsequentere Anwendung des bestehenden Strafrechts.
Nach Ansicht des FPÖ-Abgeordneten würde dieser Ansatz den Opfern in der Praxis mehr helfen als theoretische Diskussionen über Gesetzesänderungen. Die bestehenden rechtlichen Instrumente müssten zunächst vollständig ausgeschöpft werden, bevor neue Regelungen geschaffen würden.
Grundsätzlich positiv bewertet Stefan, dass die Justizministerin nun die elektronische Überwachung von Gefährdern mit Annäherungsverboten nach internationalem Vorbild prüfen lässt. Diese Maßnahme komme jedoch Jahre zu spät, da die FPÖ diese Forderung bereits seit Langem erhebe.
Der freiheitliche Justizsprecher kritisiert das aus seiner Sicht zu langsame Vorgehen bei der Umsetzung. Durch die Verzögerungen entstünden unnötige Sicherheitslücken, die durch schnelleres Handeln hätten vermieden werden können. Hier sei mehr Tempo gefragt, um den Schutz gefährdeter Personen zeitnah zu verbessern.
Abschließend fordert Stefan ein klares Bekenntnis der Justizministerin zu raschem Handeln im Bereich des Opferschutzes. Die Menschen in Österreich hätten ein Recht auf Sicherheit, das durch bloße Ankündigungen nicht gewährleistet werden könne.
Die Bevölkerung erwarte zu Recht konkrete und schnell wirksame Gesetze zum Schutz von Opfern, so der FPÖ-Politiker. Es brauche ein entschlosseneres Vorgehen der Justizministerin, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den staatlichen Schutz vor Gewaltverbrechen zu stärken.
Die Diskussion um den Opferschutz in Österreich hat in den vergangenen Monaten an Intensität gewonnen. Mehrere Fälle von Gewalt gegen Frauen haben die Frage aufgeworfen, ob die bestehenden rechtlichen Instrumente ausreichen, um potenzielle Opfer wirksam zu schützen.
Die elektronische Fußfessel für Gefährder mit Annäherungsverbot wird dabei als mögliches Instrument diskutiert, um die Einhaltung von gerichtlich angeordneten Kontaktverboten besser überwachen zu können. In anderen europäischen Ländern wird dieses Mittel bereits eingesetzt.
Die Debatte um das Zustimmungsprinzip im Sexualstrafrecht beschäftigt die österreichische Politik ebenfalls seit geraumer Zeit. Befürworter argumentieren, dass eine explizite Zustimmungsregelung den Schutz vor sexueller Gewalt verbessern würde, während Kritiker auf praktische Probleme bei der Beweisführung verweisen.