Wirtschaftskammer sieht neue Kennzeichnungspflicht als Symbol-Politik ohne praktischen Nutzen
Der Lebensmittelhandel kritisiert das neue Anti-Shrinkflation-Gesetz als bürokratische Belastung ohne erkennbaren Mehrwert für Konsumenten.
Das kürzlich beschlossene Anti-Shrinkflation-Gesetz sorgt für heftige Kritik aus den Reihen des österreichischen Lebensmittelhandels. Der Fachverband des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sieht in der neuen Regelung vor allem eines: zusätzliche Bürokratie ohne erkennbaren praktischen Nutzen für die Verbraucher.
"Diese Regelung ist in erster Linie eines: viel Wind und vor allem viel Bürokratie um nichts", erklärt Christof Kastner, Obmann-Stellvertreter des Lebensmittelhandels in der WKÖ. Die neue Kennzeichnungspflicht bringe den Handel in eine schwierige Situation, da er für Entscheidungen der Hersteller haftbar gemacht werde.
Eine erste Erhebung in den Mitgliedsbetrieben des Fachverbands zeigt bereits die Problematik des neuen Gesetzes auf. Pro Filiale sind lediglich einige wenige Produkte tatsächlich von der neuen Kennzeichnungspflicht betroffen. "Der enorme organisatorische Aufwand steht damit in keinem vernünftigen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen", betont Kastner.
Das Anti-Shrinkflation-Gesetz verpflichtet Händler dazu, Produkte zu kennzeichnen, bei denen sich die Füllmenge bei gleichbleibendem Preis reduziert hat. Diese als "Shrinkflation" bekannte Praxis führt dazu, dass Verbraucher für weniger Inhalt denselben Preis zahlen müssen.
Besonders problematisch sieht die Branche die Tatsache, dass der Handel für Entscheidungen der Hersteller zur Verantwortung gezogen wird. Wenn Produzenten die Füllmengen ihrer Produkte verändern, muss dennoch der Lebensmittelhandel die entsprechende Kennzeichnung am Regal vornehmen. Zusätzlich ist er für die Umsetzung und laufende Kontrolle verantwortlich.
"Der Lebensmittelhandel wird damit einmal mehr zum Adressaten politischer Symbolmaßnahmen gemacht, obwohl er nicht der Verursacher ist. Das ist weder sachgerecht noch fair", kritisiert Kastner. Bei Fehlern oder Unvollständigkeiten in der Kennzeichnung trägt ausschließlich der Handel das Risiko von Sanktionen und Strafen, während die eigentlichen Verursacher – die Hersteller – außen vor bleiben.
Der Fachverband betont, dass die Branche bereits seit jeher für klare Preisauszeichnung, Transparenz und nachvollziehbare Verbraucherinformation steht. Die bereits bestehende Grundpreisauszeichnung ermöglicht Konsumenten einen direkten Vergleich von Produkten und Packungsgrößen verschiedener Anbieter.
"Zusätzliche Hinweisschilder, neue Prüfprozesse und weitere Kontrollmechanismen schaffen daher keine neue Qualität der Information, sondern vor allem mehr Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Filialen", erklärt Kastner. Die neuen Dokumentationspflichten und der erhöhte Verwaltungsaufwand würden letztendlich auch zu höheren Kosten führen, die an die Konsumenten weitergegeben werden müssten.
Statt symbolischer Maßnahmen fordert die Branche von der Bundesregierung einen klaren politischen Fokus auf zentrale strukturelle Herausforderungen. "Die Bundesregierung ist gefordert, wirksame Entlastungen durch niedrigere Kosten, einfachere Verfahren und eine nachhaltige Stärkung des Wirtschaftsstandorts zu ermöglichen", so Kastner.
Nur durch echte Strukturreformen könne eine spürbare und dauerhafte Entlastung der Konsumentinnen und Konsumenten erreicht werden. Die zusätzliche Bürokratie durch das Anti-Shrinkflation-Gesetz führe hingegen zu höheren Betriebskosten, die letztendlich die Verbraucher belasten würden.
Die praktischen Auswirkungen des neuen Gesetzes sind bereits jetzt in den Filialen spürbar. Mitarbeiter müssen zusätzliche Schulungen absolvieren, neue Kontrollsysteme etabliert und Dokumentationsprozesse implementiert werden. Diese administrativen Mehrbelastungen kommen zu den bereits bestehenden Herausforderungen im Handel hinzu.
Besonders kleinere Handelsbetriebe sehen sich durch die neuen Pflichten überproportional belastet. Während große Ketten möglicherweise über entsprechende Ressourcen verfügen, um die zusätzlichen Anforderungen zu bewältigen, stehen kleinere Unternehmen vor erheblichen organisatorischen und finanziellen Herausforderungen.
Österreich ist nicht das einzige Land, das sich mit dem Phänomen der Shrinkflation auseinandersetzt. In verschiedenen europäischen Ländern werden ähnliche Maßnahmen diskutiert oder bereits umgesetzt. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass regulatorische Ansätze oft nicht die gewünschten Effekte erzielen und stattdessen zu zusätzlichen Belastungen für den Handel führen.
Experten sehen in der verstärkten Preistransparenz durch digitale Plattformen und Vergleichsportale bereits wirksame Marktmechanismen, die Verbrauchern helfen, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen. Diese marktbasierten Lösungen seien oft effektiver als zusätzliche Regulierung.
Die Kritik des Lebensmittelhandels zeigt die Spannungen zwischen politischen Absichten und praktischer Umsetzung auf. Während das Gesetz das Ziel verfolgt, Verbraucher besser zu informieren und zu schützen, sehen die Betroffenen in der Praxis vor allem zusätzliche Belastungen ohne entsprechenden Nutzen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich das Gesetz in der Praxis bewähren wird und ob die befürchteten negativen Auswirkungen tatsächlich eintreten. Die Wirtschaftskammer kündigt an, die Entwicklungen genau zu beobachten und gegebenenfalls Anpassungen zu fordern, um unnötige bürokratische Belastungen zu reduzieren.