Kontroverse Debatte bei Behandlung des Weisungsberichts im Nationalrat
Im Nationalrat verteidigt Justizministerin Anna Sporrer Pläne für eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft mit Dreierspitze; FPÖ äußert scharfe Kritik.
Ein von den NEOS angeforderter Bericht aus dem Justizressort über die Anzahl der Weisungen des Ministeriums in den Jahren 2014 bis 2024 stand im Plenum des Nationalrats zur Diskussion. Bundesministerin Anna Sporrer wies darauf hin, dass lediglich bei zwei der 28 Weisungen ein Einwand gegen die vorgeschlagenen Erledigungen erhoben worden sei; in vier Fällen sei eine Anmerkung formuliert worden. Im Fokus der Debatte standen die Regierungspläne zur Einrichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft, mit dem Ziel, das System "endlich zukunftsfit gemacht werden" und die Weisungsspitze "endgültig von der Justizministerin bzw. dem Justizminister zu entkoppeln" und in die Hände einer unabhängigen Dreierspitze zu legen.
Der Weisungsbericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan warnte davor, dass "mit einem großen Aufwand ein funktionierendes System durch ein schlechteres abgelöst werde". Er betonte, das Weisungssystem in Österreich funktioniere und sah daher keine Veranlassung, eine neue Institution wie die geplante Bundesstaatsanwaltschaft einzuführen. Stefan bemängelte, auch künftig werde es Weisungen in einem politischen Kontext geben; die Etablierung eines Dreiergremiums an der Spitze bedeute nur, "dass keiner die Verantwortung tragen werden würde", und eine "unpolitische Besetzung" sei in der Praxis zweifelhaft. FPÖ-Abgeordnete Nicole Sunitsch meinte, ein Systemwechsel sei dringend notwendig, weil die Regierung bei anderen Konsequenzen fordere, aber bei sich selbst "die Augen zudrücke".
Aus der SPÖ regte Selma Yildirim an, trotz Bestätigung des bisherigen Umgangs mit Weisungen Verbesserungen zu prüfen; die Einführung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft werde von ihrer Fraktion seit mehr als 20 Jahren gefordert. Petra Oberrauner (SPÖ) sprach sich ebenfalls für eine Weiterentwicklung der Institutionen aus, um die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft strukturell zu stärken.
Jakob Grüner (ÖVP) erinnerte daran, dass 2016 ein unabhängiger Weisungsrat eingerichtet worden sei, der jährlich einen Bericht vorlegen müsse, und hob hervor, dass damit Transparenz und parlamentarische Kontrolle erfüllt würden. Angesichts von 2,8 Millionen Geschäftsfällen pro Jahr sei die Anzahl der Weisungen sehr überschaubar. Auffällig sei, dass rund 71 % der Weisungen Verfahren in Wien betroffen hätten, gefolgt von Linz mit 14 % und Graz mit 11 %. Bei der geplanten Bundesstaatsanwaltschaft werde man darauf achten, dass die Gewaltenteilung strikt eingehalten und die parlamentarische Kontrolle weiterhin gewährleistet bleibe.
Sophie Wotschke (NEOS) befürwortete die Etablierung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft, weil dadurch die Institutionen besser geschützt würden. Sie betonte, diese vollständige Trennung zwischen Justiz und Politik sei in der Europäischen Union bereits Standard und werde auch künftigen Beitrittsländern vorgeschrieben.
Alma Zadić (Grüne) bezeichnete die Weisungsberichte als wichtige Instrumente parlamentarischer Kontrolle, die erhalten bleiben müssten. Die Besetzung einer künftigen Bundesstaatsanwaltschaft müsse politisch unabhängig, transparent und ausschließlich nach fachlichen Kriterien erfolgen; beim Prozedere könne man sich an den Obersten Gerichten orientieren. Posten dürften nicht nach dem Parteibuch vergeben werden.
Justizministerin Anna Sporrer betonte, dass das Faktum, der Bericht "so wenig aufregend lese", kein Verdienst des institutionellen Systems sei, sondern der persönlichen und politischen Zurückhaltung früherer Ressortleitungen. Ein funktionierender Rechtsstaat und seine Institutionen dürften nicht vom guten Willen einzelner Personen an der Spitze abhängen. Die Einrichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft sei ihr deshalb ein großes Anliegen, weil damit der Rechtsstaat "resilienter gegen Zurufe und unsachliche Einflussnahme" werde. Durch eine politisch unabhängige Dreierspitze könne bereits im Ansatz "jeglicher Anschein von politischer Einflussnahme auf die Strafverfolgung unterbunden werden". Als "Kompass" dienten dabei die in der Verfassung verankerte Gewaltentrennung und die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs. Die Staatsanwaltschaften, deren Arbeit durch die ordentlichen Gerichte kontrolliert werde, "seien und blieben Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit", bekräftigte Sporrer.
Hinweis: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden; Video-on-Demand und Fotos von Plenarsitzungen sind in der Mediathek des Parlaments verfügbar.