Angemessenheitsgrenze seit 20 Jahren unverändert - Betriebe fordern Reform
Die Wirtschaftskammer Wien kritisiert veraltete Steuerregeln für Firmenautos und fordert sofortige Anhebung der Grenze auf 65.000 Euro.
Die Wirtschaftskammer Wien sieht Unternehmen durch veraltete steuerliche Regelungen bei Firmenfahrzeugen ausgebremst und fordert eine rasche Anpassung der Angemessenheitsgrenze.
Bereits 68 Prozent aller neu zugelassenen Pkw sind auf Unternehmen angemeldet, Tendenz weiter steigend. Über 70 Prozent der Elektro- bzw. Hybrid-Neuzulassungen entfallen auf Firmen.
„Für viele Betriebe ist das Thema Firmenauto längst zu einem Bürokratie-Marathon geworden“, sagt Stephanie Ernst, Obfrau des Wiener Fahrzeughandels. Unterschiedliche Regelungen je nach Antriebsart und Unternehmensform sowie komplexe Sachbezugsmodelle für die private Nutzung erschweren die Verwaltung. Besonders die Dokumentation bei privater Nutzung führt zu Unsicherheit.
Die Angemessenheitsgrenze liegt seit 2005 unverändert bei 40.000 Euro. Moderne Elektro- und Hybridfahrzeuge liegen häufig über dieser Grenze. Im Regierungsprogramm ist eine schrittweise Anhebung auf 55.000 Euro ab 2027 und auf 65.000 Euro ab 2028 vorgesehen; die WK Wien kritisiert, dass diese Anpassung zu zögerlich komme.
Ein Beispiel der Wirtschaftskammer: Bei einem betrieblich genutzten E-Fahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 65.000 Euro führt die derzeitige Angemessenheitsgrenze von 40.000 Euro dazu, dass steuerliche Vorteile nur eingeschränkt genutzt werden können. Wird die Grenze auf 65.000 Euro angehoben, steigt der Liquiditätsvorteil im ersten Jahr von rund 12.187 Euro auf 19.803 Euro – ein zusätzlicher Vorteil von bis zu 7.617 Euro. Dieser Effekt ergibt sich laut WK Wien aus dem Zusammenspiel von höherem Vorsteuerabzug und erweiterter steuerlicher Abzugsfähigkeit.
Die WK Wien spricht sich für folgende Maßnahmen aus:
Die WK Wien erwartet, dass eine rasche Anpassung Betriebe entlastet und Investitionen in moderne, klimafreundliche Firmenfahrzeuge erleichtert.