Behindertenverband begrüßt Reformen von Ministerin Schumann, sieht aber weiteren Handlungsbedarf
Der österreichische Behindertenverband KOBV unterstützt die angekündigten Verbesserungen bei Begutachtungen, fordert jedoch zusätzliche Reformen.
Die von Sozialministerin Korinna Schumann vorgestellten Maßnahmen zur Verbesserung der Begutachtungspraxis werden vom KOBV Österreich – Der Behindertenverband begrüßt. Der Verband hält jedoch fest, dass zusätzliche Reformen notwendig sind und bietet seine Mitarbeit an. "Durch die langjährigen Beratungs- und Vertretungstätigkeiten der Sozialrechtsabteilungen der KOBV-Landesverbände verfügen wir über eine umfassende Expertise und wissen, welche Herausforderungen es in der Praxis gibt", erklärt Franz Groschan, Präsident des KOBV Österreich – Der Behindertenverband.
Der angekündigte verpflichtende Verhaltenskodex für Gutachter:innen, die Stärkung der Kommunikation sowie Schulungen zugunsten eines "professionellen Umgangs mit schwierigen Situationen" werden als notwendige Schritte bewertet. "Nachdem eine ärztliche Verpflichtung zur Ausbildung alleine zu wenig ist, drängen wir schon seit Längerem auf Fortbildungen im Bereich der sozialen Kompetenz. Allerdings darf auch die medizinisch-fachliche Weiterbildung, etwa in Hinblick auf ME/CFS, nicht zu kurz kommen", sagt Regina Baumgartl, Generalsekretärin des KOBV Österreich – Der Behindertenverband.
Die "ausdrückliche Ermöglichung", sich in Zukunft von einer Vertrauensperson bei allen Begutachtungen begleiten lassen zu können und die explizite Information im Vorfeld darüber, hält Baumgartl für längst überfällig. "Der Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson ist bislang jedoch nur im Bundespflegegeldgesetz vorgesehen und muss in allen Bereichen der Sozialversicherung, wie bei Berufsunfähigkeits-, Invaliditätspensions- und Rehabilitationsgeldbegutachtungen, aber auch bei Begutachtungen in Behindertenpass- und Feststellungsverfahren, gesetzlich verankert werden", betont sie. Eine Erhöhung der Transparenz, wie sie zugesagt wurde, ist ebenfalls gewünscht; ärztliche Entscheidungen müssen nachvollziehbar und verständlich dargelegt werden.
Trotz der präsentierten Maßnahmen sieht der KOBV Verbesserungsbedarf. Ein Beschwerdemanagement für die PVA und das SMS ist zwar sinnvoll, um wiederkehrende Probleme aufdecken zu können. Wichtiger wäre es jedoch, Voraussetzungen für eine wertschätzende Begutachtungspraxis zu schaffen, wofür ausreichend Zeit für Begutachtungen sowie fachlich und sozial ausgebildetes Personal erforderlich sind.
Als langfristige Maßnahme hält der Verband eine unabhängige, von den Entscheidungsträgern getrennte Begutachtungsstelle für zweckmäßig. "In der Hoffnung, dass Gutachter:innen unvoreingenommen in eine Begutachtung gehen, sich Zeit nehmen können und alle medizinischen Unterlagen sowie Befunde berücksichtigen, erachten wir eine eigenständige, von den Entscheidungsträgern losgelöste Begutachtungsstelle als zweckmäßig", sagt Baumgartl.
Notwendig ist zudem, Begutachtungsprozesse barrierefrei auszugestalten – nicht nur für Menschen mit körperlicher Behinderung, sondern auch für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen sowie für Menschen mit Sehbehinderung. Es bedarf daher Angebote von Gebärdensprache und Schriftdolmetsch sowie von Braille-Schrift und taktilen Leitsystemen. "Wichtig wäre auch, eine Möglichkeit von Begutachtungen im Wege von Hausbesuchen zu schaffen. Aktuell werden vom SMS und den Sozialversicherungsträgern außer bei Pflegegeldverfahren keine Hausbesuche angeboten", erklärt Baumgartl und fordert klare, einheitliche Richtlinien, wann Hausbesuche durchzuführen sind. Der KOBV bietet an, seine Expertise auch für die Definition dieser Kriterien zur Verfügung zu stellen.
Explizit begrüßt werden außerdem die von Korinna Schumann präsentierten Maßnahmen betreffend das SMS, da sich die Kritik, die der Verband über PVA-Gutachten erhält, oft mit der Kritik am SMS deckt. Vorgesehen sind unter anderem ein kompakter Leitfaden für Gutachter:innen, transparente Kommunikation mit Betroffenen und ein Beschwerdemanagement. "Manche unserer Mitglieder, die von den Mitarbeiter:innen der Sozialrechtsabteilungen der KOBV-Landesverbände vertreten werden, haben die Erfahrung gemacht, dass im SMS Daten bildgebender Diagnostik, wie MRT, CT und Röntgen, nicht geöffnet werden können", so Baumgartl. Es sei daher notwendig, technische Möglichkeiten zu schaffen, um dies zu ändern.
Über den KOBV:
Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband setzt sich seit 1945 für die Rechte und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein. Unser Ziel ist eine barrierefreie, inklusive und sozial gerechte Gesellschaft für alle.