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Handelsverband erzielt Erfolg gegen Temu bei BWB

Bundeswettbewerbsbehörde bestätigt unlautere Praktiken der Fernost-Plattform

13. März 2026 um 14:10
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Nach Beschwerde des Handelsverbands stellte Temu drei unlautere Geschäftspraktiken ein. BWB bestätigt Vorwürfe gegen die Billigplattform.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die Vorwürfe des österreichischen Handelsverbands gegen die chinesische E-Commerce-Plattform Temu bestätigt. In einem heute veröffentlichten Bericht dokumentiert die BWB, dass die im August 2024 eingebrachte Beschwerde wegen unlauteren Wettbewerbs berechtigt war. Als direkte Folge hat Temu drei problematische Geschäftspraktiken eingestellt.

BWB-Abmahnung zeigt Wirkung

"Der Bericht der BWB zeigt schwarz auf weiß, dass das Einschreiten des Handelsverbands und der Bundeswettbewerbsbehörde Wirkung gezeigt hat", erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. "Temu hat drei unlautere Praktiken auf seiner Plattform eingestellt. Das ist ein wichtiger Meilenstein in Richtung eines echten Level-Playing-Field."

Aufgrund der BWB-Abmahnung führte Temu neue Maßnahmen ein, um irreführende Geschäftspraktiken künftig zu unterbinden. Dazu gehört die Einrichtung einer Task Force zur Überprüfung der meistverkauften Artikel auf der österreichischen Website sowie die Schaffung eines neuen Erkennungs- und Abhilfemechanismus.

Konkrete Verstöße gegen Wettbewerbsrecht

Die bereits im August 2024 eingebrachte Beschwerde des Handelsverbands dokumentierte mehrere Verstöße gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Die BWB bestätigte folgende problematische Praktiken:

  • Manipulative Geschäftspraktiken: Temu machte zahlreiche falsche Behauptungen, die fälschlicherweise suggerierten, dass Produkte nur für sehr begrenzte Zeit zu bestimmten Konditionen verfügbar seien
  • Vorgetäuschte Warenknappheit: Die Plattform gab irreführende Informationen zur angeblich stark begrenzten Verfügbarkeit bestimmter Produkte aus, obwohl oft noch hunderte Stücke bestellbar waren
  • Irreführende Produktdarstellung: Werbebilder und Produktbeschreibungen entsprachen nicht den tatsächlichen Waren

Markenrechtsverletzung bei FUSSL beendet

Die Wirksamkeit des Handelsvorbandes zeigt sich auch im Fall der österreichischen Modemarke FUSSL. Nachdem sich das Unternehmen an den Handelsverband gewandt hatte, weil Temu unerlaubterweise die Marke FUSSL auf seiner Website verwendete, wurde der Verstoß nach Intervention der BWB umgehend eingestellt.

Erfolg auch gegen Amazon

Der aktuelle Erfolg gegen Temu ist nicht der erste internationale Coup des Handelsverbands. Bereits 2019 sorgte die Organisation für Aufsehen, als Amazon nach einer BWB-Beschwerde weltweit acht Geschäftsbedingungen anpassen musste. Davon profitieren bis heute mehr als 4.000 österreichische Händler, die über die Amazon-Plattform verkaufen.

Rechnungshof bestätigt Steuerausfallrisiko

Ein kürzlich veröffentlichter Bericht des Rechnungshofs stützt die langjährigen Forderungen des Handelsverbands. Die Umsätze aus dem One-Stop-Shop-System (OSS) der EU und damit aus dem grenzüberschreitenden Versandhandel bleiben weitgehend ungeprüft. Dem österreichischen Staat entgehen dadurch jährlich Milliarden an Steuereinnahmen.

"Der auf den ersten Blick günstige Einkauf auf Fernost-Plattformen hat einen hohen Preis: Kaufkraft fließt ins Ausland, lokale Arbeitsplätze geraten unter Druck und wichtige Steuereinnahmen gehen verloren", warnt Rainer Will.

Geplante Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene

Die österreichische Bundesregierung hat bereits strengere Zollkontrollen und eine nationale Paketabgabe angekündigt. Auf EU-Ebene ist ab Juli 2026 eine EU-weite Einhebung eines festen Zollsatzes von 3 Euro auf Lieferungen aus Drittstaaten mit einem Warenwert unter 150 Euro geplant. Zusätzlich soll ab November 2026 eine EU-weite Handling Fee eingeführt werden.

Der Handelsverband fordert jedoch entschlossenere Schritte auf allen Ebenen und hat dazu den "E-Commerce Aktionsplan 2026" mit sechs konkreten Handlungsempfehlungen vorgelegt. Insbesondere die Problematik des Vollzugsdefizits müsse endlich gelöst werden.

Verfahren auf EU-Ebene laufen

Parallel laufen auf EU-Ebene mehrere Verfahren gegen Plattformen wie Temu und Shein, etwa im Rahmen des Digital Services Act (DSA). "Auf EU-Ebene ist das rasche Handeln der zuständigen Institutionen essenziell", betont Will. "Es kann nicht sein, dass sich heimische Händler auf Punkt und Komma an jede Regelung halten müssen, während Ramsch-Plattformen aus Fernost defacto vogelfrei und ohne Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Gesetzen handeln können."

Polen als Vorbild für schnelles Handeln

Dass schnelleres Vorgehen Wirkung entfalten kann, zeigt Polen: Das polnische Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz verhängte gegen Temu eine Geldstrafe von 5,9 Millionen Złoty wegen der Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Auszeichnung von Preisermäßigungen.

Die BWB behält sich vor, bei wiederholten oder neuen lauterkeitswidrigen Geschäftspraktiken entsprechende Schritte einzuleiten. Der Handelsverband wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich weiterhin für faire Wettbewerbsbedingungen im österreichischen E-Commerce einsetzen.

Schlagworte

#Temu#E-Commerce#Handelsverband#BWB#Wettbewerbsrecht

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