Der österreichische Wirtschaftsausschuss hat am 1. Oktober 2025 eine bedeutende Entscheidung getroffen: Die Neuauflage des Stromkostenausgleichs wurde einstimmig verabschiedet. Diese Maßnahme zielt darauf ab, energieintensive Betriebe in den Jahren 2025 und 2026 bei den weiterhin hohen Energiepreise
Der österreichische Wirtschaftsausschuss hat am 1. Oktober 2025 eine bedeutende Entscheidung getroffen: Die Neuauflage des Stromkostenausgleichs wurde einstimmig verabschiedet. Diese Maßnahme zielt darauf ab, energieintensive Betriebe in den Jahren 2025 und 2026 bei den weiterhin hohen Energiepreisen zu entlasten. Doch was bedeutet das konkret für die Industrie und die Bürger? Wir werfen einen genaueren Blick auf die Details und die möglichen Auswirkungen dieser Entscheidung.
Der Stromkostenausgleich ist ein finanzielles Instrument, das darauf abzielt, die Mehrkosten, die durch die Einpreisung von Emissionszertifikaten entstehen, teilweise zu kompensieren. Diese Zertifikate sind Teil des europäischen Emissionshandelssystems, das Unternehmen verpflichtet, für ihre CO2-Emissionen zu zahlen. Die Kosten dieser Zertifikate können erheblich sein und insbesondere energieintensive Industrien stark belasten.
Die Idee des Emissionshandels geht auf das Kyoto-Protokoll zurück, das 1997 verabschiedet wurde. Ziel war es, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, um den Klimawandel zu bekämpfen. Der Emissionshandel wurde als marktwirtschaftliches Instrument eingeführt, um Unternehmen Anreize zu geben, ihre Emissionen zu senken. In der Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen, die ihre Emissionen reduzieren, ihre überschüssigen Zertifikate an andere Unternehmen verkaufen können, die ihre Emissionen nicht so leicht senken können.
Der neue Stromkostenausgleich richtet sich an Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von mindestens einer Gigawattstunde (GWh). Diese Unternehmen verarbeiten oder produzieren Materialien wie Metall, Stahl, Papier, Holz oder Leder. Die Förderung wird für den über 1 GWh hinausgehenden Jahresstromverbrauch gewährt und ist auf 75 % der indirekten CO2-Kosten begrenzt.
Ein zentrales Element des neuen Gesetzes ist die Verpflichtung der Unternehmen, ökologische Gegenleistungen zu erbringen. Das bedeutet, dass sie Effizienzsteigerungspotenziale in ihren Produktionsprozessen ausschöpfen und Möglichkeiten zum Umstieg auf erneuerbare Energieträger nutzen sollen.
Die Initiative wurde von den Abgeordneten Tanja Graf (ÖVP), Alois Schroll (SPÖ) und Karin Doppelbauer (NEOS) eingebracht und fand breite Unterstützung im Wirtschaftsausschuss. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner betonte die Wichtigkeit, trotz der angespannten budgetären Lage Mittel für den Stromkostenausgleich bereitzustellen. Die Freiheitlichen stimmten dem Antrag ebenfalls zu, obwohl sie eine Verlängerung der Regelung bis 2030 gefordert hatten.
Michael Fürtbauer von der FPÖ äußerte Bedenken hinsichtlich der Planungssicherheit für die Betriebe. Er kritisierte, dass aufgrund einer möglichen Überzeichnung der Förderung weder deren Höhe klar sei, noch welche Summe schließlich reinvestiert werden müsse.
Parallel zur Verabschiedung des Stromkostenausgleichs wurde auch eine Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und des Ökostromgesetzes beschlossen. Diese enthält Anpassungen an eine EU-Richtlinie und Regelungen für Biogasanlagen. Überschüsse der Ökostromabwicklungsstelle aus dem Jahr 2024 sollen zur Finanzierung von Förderungen und Abwicklungskosten verwendet werden.
Die Grünen signalisierten ihre Bereitschaft zu Verhandlungen, um die notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalratsplenum zu erreichen. Tanja Graf (ÖVP) betonte die Bedeutung dieser Maßnahmen für den Klimaschutz und die Resilienz des Energiemixes.
Während die Maßnahmen von vielen als notwendige Unterstützung für die Industrie angesehen werden, gibt es auch kritische Stimmen. Paul Hammerl (FPÖ) und Axel Kassegger (FPÖ) kritisierten, dass im Bereich der erneuerbaren Gase Anlagen gefördert würden, die sehr teure Energie produzieren. Demgegenüber betonte Tanja Graf die Bedeutung dieser Anlagen für den Klimaschutz.
Für die Bürger bedeutet der Stromkostenausgleich vor allem eines: Planungssicherheit für die Industrie, die letztlich auch Arbeitsplätze sichert. Doch die Frage bleibt, ob diese Maßnahmen ausreichen, um die hohen Energiepreise langfristig zu senken.
Ein Bericht zur Evaluierung des Stromkostenzuschusses, der von Dezember 2022 bis Ende 2024 galt, zeigt, dass dieser Mehrbelastungen für Verbraucher reduziert und zur Eindämmung der Inflation beigetragen hat. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner erklärte, dass die Bundesregierung als „Learning“ die Erstellung eines Krisenmechanismus für Energiepreise vorgenommen habe.
Die Zukunft der Energiepolitik in Österreich bleibt spannend. Der Stromkostenausgleich ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch es bedarf weiterer Maßnahmen, um die Energiepreise langfristig zu stabilisieren. Die Einführung eines Sozialtarifs für armutsgefährdete Haushalte im Elektrizitätswirtschaftsgesetz ist ein solcher Schritt, der bereits in Planung ist.
Die Diskussionen über die Senkung von Steuern und Abgaben auf Energie, wie sie von der FPÖ gefordert werden, werden sicherlich weitergehen. Die Freiheitlichen fordern eine Senkung der Umsatzsteuer auf das EU-Mindestmaß und die Abschaffung der CO2-Steuer. Doch angesichts des geringen budgetären Spielraums sind solche Maßnahmen derzeit schwer umsetzbar.
Insgesamt zeigt die Debatte um den Stromkostenausgleich, wie komplex und vielschichtig die Energiepolitik ist. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Schritte die Regierung in den kommenden Jahren unternehmen wird, um die Energieversorgung in Österreich nachhaltig und bezahlbar zu gestalten.