Klage stärkt Binnenmarkt - Schutz österreichischer Unternehmen in Ungarn vor Wettbewerbsnachteilen essenziell
EU-Kommission klagt gegen Ungarns Sondersteuer auf Supermarktgewinne. WKÖ nennt das ein wichtiges Signal für den Binnenmarkt und Schutz heimischer Händler.
Die Bundessparte Handel begrüßt die heutige Ankündigung der EU-Kommission, Ungarn wegen der Sondersteuer auf die Gewinne von Supermarktketten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. „Für die Wirtschaft und insbesondere den Handel ist das ein wichtiges Signal: Der Binnenmarkt funktioniert nur, wenn alle Mitgliedstaaten die gemeinsamen Regeln respektieren“, so Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
„Österreichische Handelsketten sind hier direkt betroffen. Umso wichtiger ist die Unterstützung auf nationaler und europäischer Ebene.“ Gerade für österreichische Handelsunternehmen mit Engagement in Ungarn schafft die Klage mehr Rechtssicherheit und schützt vor einseitigen Belastungen.
Seit Jahren setzt sich die Bundessparte Handel ebenso wie die WKÖ insgesamt aktiv auf europäischer Ebene für die Achtung der Rechtsstaatlichkeit als Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Binnenmarkt ein. Dabei weist die WKÖ regelmäßig auf rechtsstaatliche Defizite hin und tritt aktiv gegen protektionistische Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten auf, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Trefelik: „Die WKÖ bringt die Anliegen der heimischen Unternehmen konsequent in Brüssel ein und setzt sich für faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt ein.“ (PWK201/DFS)
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