Justizministerin setzt auf langfristige Lösungen statt kurzfristige Entlastungsmaßnahmen
Expertenrunde diskutiert Maßnahmen zur Entlastung überfüllter Gefängnisse. Belag sank bereits von 111% auf 108%.
Österreichs Justizanstalten stehen unter enormem Druck. Mit einer Überbelegung, die erst kürzlich bei 111 Prozent lag, kämpft das System mit den Folgen jahrelanger Reformversäumnisse und mangelnder Investitionen. Justizministerin Anna Sporrer hat nun Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen zu einem Fachaustausch geladen, um strukturelle Lösungen für die angespannte Situation zu entwickeln.
Bei dem Treffen kamen Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz, Wissenschaft, Richterschaft und Bewährungshilfe zusammen, um über Maßnahmen zur Reduktion der Belegungszahlen zu beraten. Das Ziel ist ein ganzheitlicher Ansatz, der den Strafvollzug langfristig auf ein stabiles Fundament stellt.
"Provisorische Entlastungen in einer Akutsituation bringen uns langfristig nicht weiter", warnte Sporrer bei der Veranstaltung. "Wer nur Symptome bekämpft, handelt verantwortungslos gegenüber dem Rechtsstaat." Die Ministerin betonte ihre Absicht, strukturelle Reformen umzusetzen, die nachhaltige Verbesserungen bringen.
Seit März 2025 wurden bereits wichtige Schritte zur Entlastung des Systems eingeleitet. Die Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrests und die Reform der bedingten Entlassung zeigen erste positive Effekte. Der Belegungsgrad in den österreichischen Justizanstalten sank von 111 Prozent im Dezember 2025 auf 108 Prozent im Februar 2026.
Diese Entwicklung deutet darauf hin, dass die eingeleiteten Maßnahmen greifen. Dennoch bleibt die Situation angespannt, da eine Vollbelegung bei 100 Prozent läge und somit noch immer eine Überbelegung von acht Prozent besteht.
Im Rahmen des Fachaustauschs wurden verschiedene neue Ansätze diskutiert, darunter die Teilautomatisierung bedingter Entlassungen und die Ausweitung des Strafaufschubs. Dabei steht die Sicherheit der Bevölkerung im Mittelpunkt aller Überlegungen.
"Eine Entspannung der Belagssituation darf nicht zu Lasten der Sicherheit der Bevölkerung gehen", stellte Sporrer klar. Das Bundesministerium für Justiz präsentierte ein Modell, das eine zügige und gezielte Entlassung für Insassen vorsieht, die sich bereits bei mehrmaligen Vollzugslockerungen bewährt haben.
Das vorgeschlagene Modell sieht vor, dass gefährliche Deliktsgruppen wie schwere Gewalt- und Sexualdelikte von den erleichterten Entlassungsregelungen ausgenommen bleiben. Dadurch soll eine signifikante Entlastung erzielt werden, ohne das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und das Vertrauen in den Rechtsstaat zu gefährden.
Diese differenzierte Herangehensweise zielt darauf ab, sowohl der erfolgreichen Resozialisierung zu dienen als auch die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Insassen, die bereits durch Vollzugslockerungen ihre Eignung für eine Wiedereingliederung unter Beweis gestellt haben, könnten von beschleunigten Verfahren profitieren.
Die aktuellen Herausforderungen im österreichischen Strafvollzug sind nicht neu entstanden. Jahrelanger Reformunwille und ein massiver Investitionsstau haben zu der heutigen Situation geführt, in der das System an seinen Grenzen operiert.
Sporrer betonte ihre Absicht, nicht nur die unmittelbaren Probleme zu lösen, sondern das System grundlegend zu verbessern: "Mein Ziel ist es, meiner Nachfolgerin oder meinem Nachfolger einen Strafvollzug zu übergeben, der besser und effizienter funktioniert, als der, der mir hinterlassen wurde."
Die Justizministerin setzte sich deutlich von kurzfristigen Lösungsansätzen ab und plädierte für durchdachte, langfristige Reformen. Dabei sollen sowohl die Aspekte der Sicherheit als auch der Resozialisierung berücksichtigt werden.
Die diskutierten Maßnahmen zielen darauf ab, das Gleichgewicht zwischen einer effektiven Strafverfolgung und einer sinnvollen Wiedereingliederung von Straftätern zu finden. Dies erfordert sowohl legislative Änderungen als auch praktische Umsetzungsschritte.
Der Fachaustausch soll der Auftakt für weitere Reformschritte sein. Die Erkenntnisse und Vorschläge der Expertenrunde werden nun ausgewertet und in konkrete Gesetzesvorhaben umgewandelt.
Dabei steht die Justizministerin vor der Herausforderung, einen Kompromiss zwischen verschiedenen Interessensgruppen zu finden. Während Sicherheitsaspekte oberste Priorität haben, müssen auch die Prinzipien der Resozialisierung und des Rechtsstaats gewahrt bleiben.
Die nächsten Monate werden zeigen, ob die eingeleiteten Reformen den gewünschten Effekt erzielen und die Überbelegung in den österreichischen Justizanstalten weiter reduziert werden kann. Die Entwicklung des Belegungsgrads wird dabei als wichtiger Indikator für den Erfolg der Maßnahmen dienen.