Am 11. März 2026 sorgte eine Veröffentlichung des slowakischen Nachrichtenportals Denník N für rechtliche Turbulenzen: Der Artikel über angebliche Bemühungen der slowakischen Regierung, zwei russis...
Am 11. März 2026 sorgte eine Veröffentlichung des slowakischen Nachrichtenportals Denník N für rechtliche Turbulenzen: Der Artikel über angebliche Bemühungen der slowakischen Regierung, zwei russische Staatsangehörige von der EU-Sanktionsliste zu streichen, enthielt nach Angaben der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Steinhöfel zahlreiche bereits gerichtlich untersagte Behauptungen über den russisch-usbekischen Unternehmer Alischer Usmanow. Das Timing der Veröffentlichung - nur einen Tag vor der Entscheidung der EU-Kommission über die Verlängerung der Sanktionen - wirft Fragen über die journalistische Sorgfalt in der europäischen Medienlandschaft auf.
Das Medienrecht in Europa basiert auf einem komplexen Geflecht nationaler und internationaler Bestimmungen. Unterlassungserklärungen sind rechtliche Instrumente, mit denen Personen oder Unternehmen die Verbreitung bestimmter Behauptungen über sie untersagen können, wenn diese nachweislich falsch oder rufschädigend sind. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bedeutet, dass bei erneutem Verstoß automatisch eine Geldstrafe fällig wird, ohne dass ein neues Gerichtsverfahren nötig ist. In Österreich regelt das Mediengesetz (MedienG) ähnliche Sachverhalte, wobei Betroffene sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Schritte einleiten können. Das Landgericht Hamburg hat sich als eine der wichtigsten Instanzen für internationale Medienrechtsfälle etabliert, da hier viele große Medienunternehmen ihre deutschen Niederlassungen haben und das Gericht für seine medienrechtliche Expertise bekannt ist.
Die medienrechtliche Landschaft hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch verändert. Während früher hauptsächlich Printmedien und Rundfunk im Fokus standen, sind heute Online-Portale und soziale Medien die Hauptschauplätze juristischer Auseinandersetzungen. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert in Artikel 10 die Meinungs- und Informationsfreiheit, gleichzeitig müssen Medien jedoch das Persönlichkeitsrecht beachten. Dieses Spannungsfeld führt zu einer ständigen Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz. In Deutschland haben Gerichte in den letzten Jahren verstärkt darauf geachtet, dass Medien ihre Sorgfaltspflicht einhalten und Behauptungen ausreichend belegen können.
Nach Angaben der Rechtsanwaltskanzlei Steinhöfel handelt es sich bei dem Vorgehen gegen Falschbehauptungen über Alischer Usmanow um einen der umfangreichsten medienrechtlichen Feldzüge der jüngeren Zeit. Zwischen 2023 und 2025 wurden demnach 18 gerichtliche Verbote erwirkt und 102 Unterlassungserklärungen von Medien weltweit eingeholt. Alischer Burchanowitsch Usmanow ist ein russisch-usbekischer Oligarch und Unternehmer, der durch Investitionen in Bergbau, Telekommunikation und Technologie zu einem der reichsten Menschen der Welt wurde. Er war lange Zeit Hauptaktionär des Arsenal Football Club und besitzt umfangreiche Kunstsammlungen.
Die Liste der betroffenen Medien liest sich wie ein Who's Who der internationalen Presselandschaft. Neben deutschen Medien wie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dem Tagesspiegel und RTL unterzeichneten auch internationale Publikationen wie Il Tempo, die Wiener Zeitung und die Basler Zeitung Unterlassungserklärungen. Besonders bemerkenswert ist die Löschung von 174 Links in 58 Sprachen durch die irische Publikation EU Reporter - ein Vorgang, der die globale Reichweite digitaler Medien und die Komplexität internationaler Rechtsdurchsetzung verdeutlicht.
Die EU-Sanktionen sind wirtschaftliche und politische Strafmaßnahmen, die die Europäische Union gegen Personen, Unternehmen oder ganze Länder verhängt, um deren Verhalten zu beeinflussen. Diese Sanktionen können das Einfrieren von Vermögenswerten, Reiseverbote oder Geschäftsbeschränkungen umfassen. Im Fall von Alischer Usmanow wurden diese Maßnahmen im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine verhängt. Rechtlich problematisch wird es, wenn die Grundlagen für solche Sanktionen auf Medienberichten basieren, die später gerichtlich als falsch eingestuft werden.
Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel argumentiert, dass die fortgesetzte Anwendung von Sanktionen trotz gerichtlicher Urteile, die deren Grundlagen in Frage stellen, die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats beschädige. Das Prinzip der Unschuldsvermutung besagt, dass eine Person so lange als unschuldig gilt, bis ihre Schuld rechtskräftig bewiesen ist. Dieses fundamentale rechtsstaatliche Prinzip gerät unter Druck, wenn politische Entscheidungen auf Grundlage von Informationen getroffen werden, die später als falsch erwiesen werden. In Österreich ist dieses Prinzip in Artikel 6 der EMRK und in § 3 der Strafprozessordnung (StPO) verankert.
Die massiven rechtlichen Auseinandersetzungen haben weitreichende Folgen für die europäische Medienlandschaft. Redaktionen müssen heute mit deutlich höherem Aufwand recherchieren und rechtliche Risiken abwägen, bevor sie über umstrittene Persönlichkeiten berichten. Dies kann zu einer Selbstzensur führen, bei der wichtige Informationen aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen nicht veröffentlicht werden. Gleichzeitig stärkt die konsequente Rechtsdurchsetzung den Schutz der Persönlichkeitsrechte und zwingt Medien zu sorgfältigerem Arbeiten.
Österreichische Medienunternehmen beobachten die Entwicklungen mit besonderer Aufmerksamkeit, da auch die Wiener Zeitung zu den Medien gehört, die Unterlassungserklärungen unterzeichnet haben. Dies zeigt, dass auch etablierte und traditionsreiche Publikationen nicht vor rechtlichen Konsequenzen gefeit sind. Der Österreichische Presserat hat in den vergangenen Jahren verstärkt auf die Einhaltung journalistischer Standards gepocht und Medien dazu ermahnt, ihre Sorgfaltspflicht ernst zu nehmen. Für kleinere Medienunternehmen können solche Rechtsstreitigkeiten existenzbedrohend werden, da die Kosten für internationale Rechtsverfahren schnell in die Hunderttausende gehen können.
Die unterschiedlichen nationalen Rechtssysteme in Europa führen zu einer komplexen Situation bei grenzüberschreitenden Medienrechtsfällen. Während in Deutschland das Landgericht Hamburg eine zentrale Rolle spielt, haben andere Länder andere Schwerpunkte gesetzt. In der Schweiz beispielsweise sind die kantonalen Gerichte zuständig, wobei das Bundesgericht als letzte Instanz fungiert. Die Schweizer Medienkommission arbeitet nach anderen Grundsätzen als deutsche Gerichte, was zu unterschiedlichen Entscheidungen bei ähnlichen Sachverhalten führen kann.
Die Europäische Union arbeitet seit Jahren an einer Harmonisierung des Medienrechts, um solche Unterschiede zu minimieren. Der Digital Services Act (DSA) und der Digital Markets Act (DMA) sind wichtige Schritte in diese Richtung, da sie einheitliche Standards für die Behandlung digitaler Inhalte schaffen. Dennoch bleiben die nationalen Besonderheiten bestehen, was internationale Medienunternehmen vor große Herausforderungen stellt. Sie müssen gleichzeitig die Gesetze verschiedener Länder beachten und können sich nicht mehr auf ein einziges Rechtssystem verlassen.
Die Durchsetzung von Medienrecht im digitalen Zeitalter bringt neue technische Herausforderungen mit sich. Die Löschung von 174 Links in 58 Sprachen durch EU Reporter zeigt, wie komplex die technische Umsetzung rechtlicher Entscheidungen geworden ist. Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Linkbuilding sorgen dafür, dass falsche Informationen sich schnell verbreiten und schwer zu entfernen sind. Moderne Content-Management-Systeme müssen heute in der Lage sein, Inhalte gezielt zu löschen oder zu bearbeiten, ohne die gesamte Website zu beeinträchtigen.
Der Rückruf einer Meldung durch die Deutsche Presse-Agentur (dpa) im Februar 2025 zeigt die zentrale Rolle von Nachrichtenagenturen im modernen Mediensystem. Die dpa ist eine der wichtigsten deutschsprachigen Nachrichtenagenturen und versorgt täglich tausende von Medien mit Informationen. Wenn eine solche Agentur eine Meldung zurückruft, hat dies Auswirkungen auf die gesamte Medienlandschaft, da viele kleinere Medien ihre Berichterstattung auf Agenturmeldungen stützen. In Österreich spielt die Austria Presse Agentur (APA) eine ähnliche Rolle und muss ebenfalls höchste Standards bei der Faktenchecking einhalten.
Die finanziellen Auswirkungen solcher Medienrechtsstreitigkeiten sind erheblich. Rechtsanwälte schätzen, dass die Kosten für die Rechtsverfolgung in diesem Fall mehrere Millionen Euro betragen könnten. Für die betroffenen Medienunternehmen entstehen nicht nur direkte Kosten durch Anwaltshonorare und Gerichtsverfahren, sondern auch indirekte Kosten durch den Aufwand für Korrekturen, Löschungen und verstärkte Rechtsabteilungen. Versicherungen für Medienunternehmen haben ihre Prämien in den letzten Jahren deutlich erhöht, da das Risiko kostspieliger Rechtsstreitigkeiten gestiegen ist.
Während große Medienkonzerne solche Kosten noch stemmen können, sind kleinere Unternehmen oft überfordert. Dies kann zu einer Konzentration der Medienlandschaft führen, da nur noch finanzkräftige Unternehmen das Risiko investigativer Berichterstattung eingehen können. In Österreich haben bereits mehrere kleinere Medien ihre Berichterstattung über kontroverse Themen eingeschränkt, um rechtliche Risiken zu minimieren. Dies ist problematisch für die Meinungsvielfalt und kann langfristig die demokratische Kontrollfunktion der Medien schwächen.
Die Entwicklungen in diesem Fall deuten auf einen grundlegenden Wandel in der Medienlandschaft hin. Experten fordern eine Reform des internationalen Medienrechts, um die Balance zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz neu zu justieren. Die Europäische Kommission arbeitet bereits an neuen Richtlinien, die eine einheitlichere Behandlung solcher Fälle ermöglichen sollen. Dabei geht es nicht nur um rechtliche Aspekte, sondern auch um die Förderung des Qualitätsjournalismus durch bessere Ausbildung und höhere professionelle Standards.
Moderne Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) könnten in Zukunft dabei helfen, falsche Informationen schneller zu identifizieren und zu korrigieren. Automatisierte Faktenchecker können Behauptungen in Artikeln mit bestehenden Gerichtsurteilen und verifizierten Quellen abgleichen. Gleichzeitig entstehen neue Herausforderungen durch Deepfakes und andere Formen manipulierter Inhalte, die noch schwerer zu erkennen sind. Die Investitionen in solche Technologien erfordern jedoch erhebliche finanzielle Mittel, die nicht alle Medienunternehmen aufbringen können.
Der Fall zeigt auch die diplomatischen Spannungen auf, die durch Medienberichterstattung entstehen können. Wenn slowakische Medien über Entscheidungen der EU-Kommission berichten und dabei auf rechtlich problematische Informationen zurückgreifen, kann dies die Beziehungen zwischen verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten belasten. Die Slowakei steht unter besonderer Beobachtung, da das Land in den letzten Jahren mehrfach wegen seiner Russland-Politik kritisiert wurde. Medienberichte, die sich später als falsch erweisen, können solche diplomatischen Spannungen verstärken und das Vertrauen zwischen den Partnern untergraben.
Die Rechtsanwaltskanzlei Steinhöfel mit Sitz in der ABC-Straße 38 in Hamburg hat sich auf internationale Medienrechtsfälle spezialisiert und vertritt regelmäßig prominente Mandanten vor deutschen und europäischen Gerichten. Die konsequente Rechtsverfolgung in diesem Fall könnte Signalwirkung für andere ähnliche Fälle haben und zeigt, dass auch vermeintlich mächtige Medienunternehmen sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen können. Für die Zukunft der europäischen Medienlandschaft wird entscheidend sein, ob es gelingt, eine Balance zwischen investigativem Journalismus und dem Schutz vor Falschberichterstattung zu finden, die beiden Seiten gerecht wird.