Österreichs Verkehrspolitik steht vor einem Wendepunkt: Nach jahrelangen Diskussionen hat der Nationalrats-Verkehrsausschuss am heutigen Tag wegweisende Reformen beschlossen, die das Verkehrswesen ...
Österreichs Verkehrspolitik steht vor einem Wendepunkt: Nach jahrelangen Diskussionen hat der Nationalrats-Verkehrsausschuss am heutigen Tag Reformen beschlossen. Die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht unter anderem die Einführung eines automatisierten Zufahrtsmanagements vor.
Die Novelle schafft eine rechtssichere Grundlage für eine moderne Verkehrsberuhigung mittels Kamera, wie ÖVP-Verkehrssprecher Joachim Schnabel betont. Zentral ist dabei die Möglichkeit zur Verkehrsberuhigung in klar definierten Bereichen durch automatisiertes Zufahrtsmanagement.
Die Regelung sieht einen datenschutzkonformen Rechtsrahmen mit verpflichtender Bedarfsprüfung und eindeutigen Behördenzuständigkeiten bei der Bezirkshauptmannschaft vor. "Damit verhindern wir einen Wildwuchs unterschiedlicher Regelungen und sorgen für einheitliche, nachvollziehbare Lösungen", so Schnabel.
Die Novelle verlegt E-Mopeds künftig von Radwegen auf die Fahrbahn und führt eine Helmpflicht für unter 16-Jährige bei E-Scootern ein. "Unser Ziel ist es, die Freiheit des Einzelnen mit der Vorsorgepflicht des Staates in Einklang zu bringen – dieser Ausgleich ist mit der Novelle gelungen", unterstreicht Schnabel.
Mit dem Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetz sollen Navigationsdienste künftig behördliche Sperren anzeigen und so dazu beitragen, Ausweichverkehr durch Ortsgebiete zu verhindern. Ziel ist es, das Transitmanagement auf belasteten Korridoren zu stärken, etwa entlang der Tauern- und der Brennerautobahn.
Das neue Bundesstraßen-Notfallgesetz soll sicherstellen, dass bei Großschadensereignissen der Betrieb der Bundesstraßen aufrechterhalten werden kann. "Damit schaffen wir die Grundlage, dass der Verkehr auch bei einem großflächigen Stromausfall, insbesondere in Tunneln, geordnet weitergeführt werden kann", betont Schnabel.
Die Novelle des Führerscheingesetzes verlängert die Befristung der Klassen C und D ab dem vollendeten 60. Lebensjahr: Die bisherige zweijährige Befristung entfällt zugunsten der allgemeinen fünfjährigen Befristung. Zudem werden Maßnahmen gegen Prüfungsbetrug eingeführt, etwa eine Verlängerung der Sperrfrist für den Wiederantritt zur theoretischen Prüfung und eine eigene Strafbestimmung für organisierte Betrugsformen.
Im Verkehrsausschuss wurde auch der ASFINAG-Prüfungsbericht zu den Lückenschlussprojekten behandelt. "Der Bericht zeigt klar, dass wir das Autobahnnetz vollenden und bestehende Lücken schließen müssen", betont Schnabel. Zugleich enthält der Bericht Kritik an den Annahmen des Umweltberichts 2025 zum Lobautunnel.