Budgetausschuss verabschiedet Reform mit Regierungsmehrheit - monatliche Meldepflicht für Bundesländer kommt
Der neue Österreichische Stabilitätspakt bringt schärfere Defizitregeln und monatliche Budgetdaten der Länder. Opposition kritisiert Sparvorgaben.
Der österreichische Budgetausschuss hat eine bedeutende Reform der staatlichen Finanzgebarung auf den Weg gebracht: Mit den Stimmen der Regierungsparteien wurde der neue Österreichische Stabilitätspakt 2025 beschlossen, der rückwirkend ab 1. Jänner 2024 gelten soll. Das Reformpaket verspricht mehr Transparenz bei den Länderfinanzen und schärfere Regeln zur Defizitsteuerung.
Der neue Stabilitätspakt definiert erstmals klar, wie sich Bund, Länder und Gemeinden die Verantwortung für die Staatsverschuldung teilen. Dabei übernimmt der Bund inklusive Sozialversicherung 76 Prozent des verfügbaren Verschuldungsspielraums, während die Länder 24 Prozent des Stabilitätsbeitrags tragen müssen. Innerhalb des Länderanteils sind fix 20 Prozent für die Gemeinden vorgesehen.
Diese Aufteilung folgt einem von der EU vorgegebenen Nettoausgabenpfad, der bis 2029 eine deutliche Reduktion des gesamtstaatlichen Defizits vorsieht – von 4,20 Prozent im Jahr 2026 auf 2,80 Prozent im Jahr 2029. "Im Kern geht es um eine gesamtstaatliche Defizitsteuerung sowie eine bessere Datenlage über die Bundesländer", fasste SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer die Neuerungen zusammen.
Ein zentraler Baustein der Reform ist die neue Gebarungsstatistik-Verordnung, die eine echte Innovation für die österreichische Finanzpolitik darstellt. Ab sofort müssen alle Bundesländer monatlich ihre Budgetdaten an die Statistik Austria übermitteln. Diese Zahlen werden ab Februar 2025 erstmals öffentlich zugänglich sein – ein Novum in der österreichischen Finanzpolitik.
"Durch den neuen Stabilitätspakt wird die Transparenz deutlich verbessert", zeigte sich ÖVP-Abgeordnete Angela Baumgartner überzeugt. Finanzminister Magnus Brunner unterstrich den Fortschritt: "Damit wird ein großer Fortschritt erzielt, nicht nur im Finanzministerium, auch die Wirtschaftsforschung und das Parlament würden davon profitieren."
Bisher waren die Budgetdaten der Länder oft nur mit erheblicher Verzögerung und nicht in vergleichbarer Form verfügbar. Die monatliche Meldepflicht soll künftig eine zeitnahe Überwachung der Finanzgebarung ermöglichen und frühzeitig Probleme sichtbar machen.
Trotz der verbesserten Transparenz stieß der neue Stabilitätspakt nicht auf einhellige Zustimmung. Sowohl FPÖ als auch Grüne stimmten gegen die Vorlage, allerdings aus unterschiedlichen Gründen.
Jakob Schwarz von den Grünen begründete die Ablehnung mit befürchteten Einsparungen beim Klimaschutz. Seine Partei hatte sich auf europäischer Ebene für die "Green Golden Rule" eingesetzt – ein Konzept, das öffentliche Investitionen in Klima- und Umweltschutz ganz oder teilweise von den Defizitregeln ausnehmen würde. "Es braucht einen gesamtstaatlichen Rahmen, aber nicht auf Kosten des Klimaschutzes", so Schwarz.
Die FPÖ äußerte grundsätzlichere Bedenken. Maximilian Linder befürchtete, "dass wir noch weniger mit den Ausgaben zurechtkommen als bisher". Auch FPÖ-Abgeordneter Hubert Fuchs kritisierte die Reformvorgaben scharf.
Auch von der SPÖ kam Kritik, allerdings in andere Richtung. Kai Jan Krainer bezeichnete den Stabilitätspakt als "um mindestens zwei Jahre zu spät". Es sei unverantwortlich gewesen, den Österreichischen Stabilitätspakt nicht rechtzeitig zu erneuern. "Nun müssen Versäumnisse der vergangenen Regierung nachgeholt werden", kritisierte Krainer.
Dennoch räumte er ein, dass der neue Pakt trotz aller Kritik Verbesserungen bringe: "Obwohl der Stabilitätspakt mehr Transparenz und bessere Datenlage schafft, werden dadurch nicht alle Probleme gelöst."
Ein besonderes Augenmerk richtete sich auf die angespannte Finanzlage vieler österreichischer Gemeinden. Finanzminister Brunner räumte ein, dass die Gemeindefinanzen ein Problem darstellen, "das mit dem Stabilitätspakt nicht gelöst wird".
Die Grünen schlugen in einem separaten Entschließungsantrag eine Reform der Grundsteuer vor und verwiesen auf Potenziale bei Leerstands- und Zweitwohnsitzabgaben. "Die finanzielle Situation der Gemeinden verschlechtert sich laufend", mahnte Antragstellerin Elisabeth Götze. Die Anforderungen an die Kommunen würden stetig steigen, ohne dass die entsprechenden finanziellen Mittel sichergestellt seien.
ÖVP-Abgeordnete Angela Baumgartner konnte die Anliegen grundsätzlich nachvollziehen, verwies aber darauf, dass man zuerst die Gespräche zur Reformpartnerschaft und zum Finanzausgleich abwarten müsse. "In der aktuellen Budgetsituation müssen neben dem Bund und den Ländern auch die Gemeinden sparen", so Baumgartner.
Der neue Stabilitätspakt sieht auch ein Sanktionssystem vor. Gebietskörperschaften, die sich nicht an die vereinbarten Defizitgrenzen halten, müssen mit Konsequenzen rechnen. Details zu den genauen Sanktionsmechanismen wurden im Ausschuss jedoch nicht näher erläutert.
Die Leiterin des parlamentarischen Budgetdienstes betonte die Wichtigkeit der monatlichen Länderdaten und sprach sich dafür aus, "gleiches auch für die großen ausgegliederten Einheiten vorzusehen". Gerade bei ausgegliederten Bereichen wie den Spitälern würden Probleme mangels regelmäßiger Daten oft erst spät sichtbar.
Parallel wurde auch der Förderungsbericht 2024 behandelt, der dem Budget-Unterausschuss zugewiesen wurde. Das Fördervolumen des Bundes stieg demnach um beachtliche 11,5 Prozent. An direkten Förderungen wurden 2024 insgesamt 12,58 Milliarden Euro ausgezahlt, davon 2,2 Milliarden Euro auf Rechnung externer Rechtsträger.
Diese Zahlen verdeutlichen die wachsende Bedeutung staatlicher Förderungen und unterstreichen gleichzeitig die Notwendigkeit einer strengeren Budgetdisziplin, wie sie der neue Stabilitätspakt vorsieht.
Mehrere weitere Entschließungsanträge der Grünen wurden von den Regierungsparteien vertagt. Dazu gehören eine Weiterentwicklung des Gender Budgetings sowie Forderungen nach einem Zeitplan zum Abbau klimaschädlicher Subventionen. Diese Themen dürften in kommenden Ausschusssitzungen wieder auf die Tagesordnung kommen.
Der neue Österreichische Stabilitätspakt 2025 muss nun noch den Nationalrat passieren und benötigt als Staatsvertrag nach Artikel 15a der Bundesverfassung auch die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrats. Da es sich um eine Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden handelt, ist eine breite politische Unterstützung nötig.
Mit der Reform reagiert Österreich auf die neuen EU-Fiskalregeln, die im ersten Halbjahr 2024 beschlossen wurden. Der bisherige Stabilitätspakt aus dem Jahr 2012 wird mit 31. Dezember 2023 außer Kraft gesetzt.
Die monatlichen Budgetdaten der Länder, die ab Februar öffentlich verfügbar sein werden, dürften künftig eine neue Qualität der öffentlichen Diskussion über Staatsfinanzen ermöglichen. Erstmals haben Parlament, Medien und Bürger zeitnah Einblick in die Finanzgebarung aller Gebietskörperschaften – ein Meilenstein für die Transparenz in der österreichischen Finanzpolitik.