EU-Verordnung wird vollständig umgesetzt - FPÖ sieht Bürokratie-Problem
Der Kulturausschuss fasste mit breiter Mehrheit einen Beschluss zur Umsetzung der EU-Verordnung gegen illegalen Kulturgüterhandel.
Der österreichische Kulturausschuss hat einen wichtigen Schritt im Kampf gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern gesetzt. Mit breiter Mehrheit – lediglich die FPÖ stimmte dagegen – wurde heute die vollständige Umsetzung einer EU-Verordnung beschlossen, die den unrechtmäßigen Import von Kulturgütern aus Drittstaaten eindämmen soll.
Die Maßnahme erfolgt als direkte Reaktion auf eine 2019 erlassene EU-Verordnung über die zollrechtliche Behandlung von Nicht-Unions-Kulturgütern. Diese wurde eingeführt, nachdem die Europäische Union mit Sorge feststellte, dass die Plünderung archäologischer Stätten gewerbsmäßige Ausmaße angenommen hat. Besonders beunruhigend: Der illegale Handel mit Kulturgütern dient teilweise auch der Terrorismusfinanzierung.
Durch eine Novelle des Kulturgüterrückgabegesetzes sollen nun die österreichischen Zollbestimmungen in Einklang mit den EU-Vorgaben gebracht werden. Das zentrale elektronische Einfuhrsystem der EU für Kulturgüter (EKG-System) wurde bereits 2025 in Betrieb genommen und schafft die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung.
Die EU-Verordnung unterteilt zu schützende Kulturgüter nach dem Grad ihrer Gefährdung in zwei Kategorien. Für die am stärksten gefährdeten Kulturgüter – dazu gehören archäologische Ausgrabungen, Teile künstlerischer oder geschichtlicher Denkmäler sowie liturgische Ikonen und Statuen, die älter als 250 Jahre sind – muss unabhängig vom Wert eine Einfuhrgenehmigung ausgestellt werden.
Für andere Kulturgüter ist bei der Einfuhr eine Erklärung abzugeben, in der Unterlagen für den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft anzugeben sind. Die Novelle schafft eine sichere Rechtsgrundlage für die Entscheidung über Anträge zu Einfuhrgenehmigungen und benennt die zuständigen Behörden.
Generell soll das Bundesdenkmalamt für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen zuständig sein. Das Österreichische Staatsarchiv wird nur dann als zuständige Behörde vorgesehen, wenn Archivalien gemäß § 25 Denkmalschutzgesetz betroffen sind.
Die Novelle regelt auch die Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung. Diese werden als Verwaltungsübertretungen definiert, wobei der bisherige Strafrahmen einer Geldstrafe bis 50.000 Euro beibehalten wird.
Vizekanzler und Kulturminister Andreas Babler unterstrich, dass Österreich seine Verantwortung im Kampf gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern übernehme. "Das Thema Kulturgüter ist ein großes Anliegen, dem illegalen Handel ist entschieden entgegenzutreten", so Babler.
Die FPÖ sieht die neuen Regelungen kritisch. Christoph Steiner (FPÖ) befürchtet einen Anstieg des bürokratischen Aufwands und ortet eine "Beweislastumkehr" beim Handel mit Kulturgütern. Er hinterfragte, ob die neuen Bestimmungen den Kunsthandelsstandort Österreich attraktiver oder unattraktiver machen werden.
Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) bemängelte, dass unter dem Vorwand des illegalen Handels mehr Kontrolle und Einschränkungen im Leben der Menschen eingeführt würden. Wenn rechtmäßig erworbene Kulturgüter vom Zoll beschlagnahmt werden, könne man von einem "massiven Eingriff ins Eigentumsrecht" sprechen.
Dem widersprachen andere Fraktionen. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) betonte, zwischen Kulturgütern und Kunsthandel sei zu unterscheiden. "Überbürokratie kann ich nicht erkennen. Vielmehr soll dem illegalen Handel in diesem Bereich ein Riegel vorgeschoben werden."
Neben der Kulturgüter-Thematik standen zwei FPÖ-Anträge zur Diskussion, die jedoch von den anderen Fraktionen abgelehnt wurden. Der erste Antrag fordert neue Initiativen zur Bewahrung und Förderung des kulturellen Erbes deutschsprachiger Minderheiten im Ausland, insbesondere der Sudetendeutschen, Gottscheer, Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben.
FPÖ-Abgeordneter Wendelin Mölzer argumentierte, dass die überlieferte Kultur dieser Minderheiten in Mittel- und Südosteuropa unter starkem Druck stehe. Budgetmittel sollten durch eine Umschichtung des Budgets für internationalen Kulturaustausch bereitgestellt werden.
Der zweite FPÖ-Antrag drängt auf die Erarbeitung eines "Masterplans Musikstandort Österreich". Mölzer verwies auf eine Studie zur "Wertschöpfung der Musikwirtschaft in Österreich" vom Mai 2024 als Grundlage für den Plan.
Vizekanzler Babler wies jedoch auf einen bereits laufenden, transparenten Prozess hin. Man sei mit einer breiten Online-Umfrage gestartet, an der sich über 6.000 Personen aus der Branche beteiligt hätten. Die Musikstrategie soll ab Herbst 2026 vorliegen, wobei alle Akteure aus dem Bereich eingebunden werden.
Agnes Totter (ÖVP) erinnerte daran, dass die Musikwirtschaft in Österreich einen der stärksten Wirtschaftssektoren darstelle. "Das reicht vom kleinsten Projekt im ländlichen Raum bis hin zu den großen Kulturhäusern im städtischen Umfeld."
Erneut auf der Tagesordnung stand auch die Forderung der Grünen nach Erleichterungen für arbeitslose Kulturtätige beim Zuverdienst. Seit 2026 dürfen Bezieher von Arbeitslosengeld nur in Ausnahmefällen zu den Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung etwas hinzuverdienen.
Werner Kogler (Grüne) argumentierte, dass angesichts der Realitäten im Kulturbetrieb eine Ausnahmeregelung notwendig sei. Besonders in der Kultur herrschten oftmals prekäre Bedingungen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Dreierkoalition vertagt, wobei Kogler noch einen Abänderungsantrag einbrachte.
Vizekanzler Babler betonte, dass man sich mit der Novelle zum Arbeitslosengeld-Zuverdienst zum Ziel gesetzt habe, Menschen in stabile Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Er sei sich aber bewusst, dass das nicht-typische Erwerbsleben in Kunst und Kultur spezielle Lösungen brauche.
Daher wurde bereits im November eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, um sowohl die soziale Absicherung als auch faire Bezahlung sowie weitere Rahmenbedingungen mitzudenken.
Alle drei Themen – die Novelle zu den Kulturgütern sowie die beiden FPÖ-Anträge – sollen bereits im morgigen Nationalratsplenum weiter diskutiert werden. Die Umsetzung der EU-Verordnung zum Schutz von Kulturgütern markiert einen wichtigen Meilenstein im internationalen Kampf gegen Kulturerbe-Kriminalität.