Die Menschenrechtslage im Iran erreicht einen neuen Tiefpunkt: Peyvand Naimi, ein junger Bahá'í aus Kerman, ist nach monatelanger Folter und zwei Scheinhinrichtungen von der Todesstrafe bedroht. De...
Die Menschenrechtslage im Iran erreicht einen neuen Tiefpunkt: Peyvand Naimi, ein junger Bahá'í aus Kerman, ist nach monatelanger Folter und zwei Scheinhinrichtungen von der Todesstrafe bedroht. Der Fall, der von der Bahá'í Religionsgemeinschaft Österreich am 7. Januar 2025 publik gemacht wurde, zeigt die dramatische Eskalation der systematischen Verfolgung religiöser Minderheiten in der Islamischen Republik.
Am 8. Januar 2024 wurde Peyvand Naimi unter falschen Anschuldigungen festgenommen. Die iranischen Behörden warfen ihm vor, während der Januarproteste Unruhen angestiftet zu haben – eine Taktik, die das Regime systematisch gegen Bahá'í einsetzt. Die Islamischen Revolutionsgarden (IRGC), eine paramilitärische Organisation, die direkt dem obersten Führer unterstellt ist und für brutale Unterdrückung bekannt ist, überstellten ihn in eines ihrer berüchtigten Haftzentren.
Die IRGC, 1979 gegründet, fungiert als ideologische Armee der Islamischen Revolution und ist verantwortlich für die interne Sicherheit sowie die Unterdrückung von Dissidenten. Ihre Haftzentren gelten international als Orte systematischer Folter und Menschenrechtsverletzungen.
Am 1. Februar wurde ein unter Zwang erlangtes "Geständnis" Naimis im staatlichen iranischen Fernsehen ausgestrahlt – ein bewährtes Instrument der Regime-Propaganda. Diese erzwungenen Geständnisse sind völkerrechtlich ungültig und verstoßen gegen Artikel 14 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, den auch der Iran ratifiziert hat.
Solche Fernsehauftritte dienen der systematischen Dehumanisierung religiöser Minderheiten und der Legitimierung weiterer Verfolgungsmaßnahmen. Experten für iranische Menschenrechte dokumentieren seit Jahren diese Praxis als zentral für die Unterdrückungsstrategie des Regimes.
Scheinhinrichtungen sind simulierte Hinrichtungen, bei denen Gefangene glauben gemacht wird, sie würden hingerichtet werden. Diese Praxis gilt nach der UN-Konvention gegen Folter als schwere Form psychischer Folter und ist völkerrechtlich absolut verboten. Sie zielt darauf ab, den Willen der Gefangenen zu brechen und falsche Geständnisse zu erzwingen.
Ein Verwandter Naimis berichtete, dass der junge Mann bereits zwei solcher Scheinhinrichtungen erdulden musste. Nach der ersten verweigerte er weiterhin ein Geständnis. Die zweite hinterließ ihn "schwer traumatisiert und zutiefst erschüttert", dennoch beteuert er seine Unschuld.
Diese Methode ist besonders perfide, da sie langanhaltende psychische Schäden verursacht, ohne äußere Spuren zu hinterlassen. Überlebende berichten von jahrelangen Traumata, Angststörungen und dem Verlust des Vertrauens in die eigene Realitätswahrnehmung.
Ab Mitte März war Naimi zehn Tage lang ununterbrochen schwerster Folter ausgesetzt. Die Methoden umfassten:
Diese Praktiken verstoßen gegen die Nelson-Mandela-Regeln der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen und stellen schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.
Die Verfolgung der Bahá'í im Iran hat eine lange und tragische Geschichte. Die Bahá'í-Religion entstand 1844 im Iran und ist die jüngste der monotheistischen Weltreligionen. Sie lehrt die Einheit Gottes, der Religionen und der Menschheit. Weltweit gibt es etwa sechs Millionen Bahá'í, davon leben schätzungsweise 300.000 bis 350.000 im Iran – die größte religiöse Minderheit des Landes.
Seit der Islamischen Revolution 1979 werden Bahá'í systematisch als "Ungläubige" betrachtet und sind nicht als religiöse Minderheit anerkannt. Das Regime betrachtet sie als "Abtrünnige" des Islam, obwohl die Bahá'í-Religion unabhängig entstand. Diese Klassifizierung macht sie rechtlos und schutzlos.
Die Verfolgung erfolgt auf allen gesellschaftlichen Ebenen:
Seit 1979 wurden über 200 Bahá'í hingerichtet, Tausende inhaftiert und gefoltert. Die UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage im Iran dokumentiert regelmäßig diese systematischen Verletzungen.
Am 28. Februar 2024 konstruierten die Behörden neue, absurde Anschuldigungen gegen Naimi: Er soll an der Tötung von drei Basij-Sicherheitskräften beteiligt gewesen sein – obwohl er sich zum Zeitpunkt des angeblichen Angriffs bereits in Haft befand. Die Basij sind eine paramilitärische Freiwilligenorganisation, die als verlängerter Arm der IRGC fungiert und bei der Unterdrückung von Protesten eingesetzt wird.
Zusätzlich wurde ihm vorgeworfen, den Tod des ehemaligen obersten Führers Ali Khamenei gefeiert zu haben – eine Behauptung, die zeitlich unmöglich ist, da er als Gefangener ohne Kommunikationsmittel keine Kenntnis von äußeren Ereignissen haben konnte.
Bis heute fand kein ordentlicher Prozess statt, es wurde kein Urteil gesprochen und keinerlei Beweise wurden vorgelegt. Das iranische Rechtssystem, insbesondere die Revolutionsgerichte, dienen primär als Instrument der politischen Unterdrückung. Diese Sondergerichte operieren außerhalb rechtsstaatlicher Standards und verhängen routinemäßig Todesurteile auf Basis erzwungener Geständnisse.
Die Unschuldsvermutung, ein fundamentales Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, existiert in politischen Verfahren praktisch nicht. Angeklagte müssen ihre Unschuld beweisen, anstatt dass der Staat Schuld belegen muss.
Die Menschenrechtsbeauftragte der Bahá'í-Religionsgemeinschaft Österreich, Isma Forghani, warnt vor einem alarmierenden Anstieg der Verhaftungen seit Dezember 2024. "Bahá'í werden in ihren Häusern oder an ihren Arbeitsplätzen festgenommen – einzig und allein aufgrund ihres Glaubens", erklärt sie.
In Österreich leben etwa 1.500 Bahá'í, viele davon Flüchtlinge aus dem Iran. Die Österreichische Bundesregierung hat wiederholt die Menschenrechtsverletzungen im Iran verurteilt und unterstützt EU-Sanktionen gegen verantwortliche Personen und Institutionen.
Während Deutschland und die Schweiz ähnliche Positionen einnehmen, geht Kanada noch weiter: Die kanadische Regierung hat die IRGC als Terrororganisation eingestuft. Die Europäische Union diskutiert ebenfalls eine solche Klassifizierung, was weitreichende rechtliche Konsequenzen hätte.
In der Schweiz leben etwa 1.000 Bahá'í, in Deutschland rund 6.000. Beide Länder haben iranische Diplomaten ausgewiesen und Sanktionen verhängt. Die Schweiz nutzt ihre traditionelle Rolle als Vermittler für humanitäre Interventionen.
Naimi wird derzeit in Einzelhaft im Gefängnis von Kerman festgehalten und leidet unter anhaltenden gesundheitlichen Beschwerden. Die Verweigerung medizinischer Versorgung ist eine weitere Form der Folter und verstößt gegen die Grundsätze der Medizinethik der Vereinten Nationen.
Einzelhaft über längere Zeiträume gilt als Folter und kann zu schweren psychischen Schäden führen. Die UN-Sonderberichterstatterin über Folter definiert Isolationshaft über 15 Tage als Folter, über 15 Tage als grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung.
Der Iran hat zahlreiche internationale Menschenrechtsverträge ratifiziert, die er systematisch verletzt:
Diese Verträge verpflichten den Iran zur Achtung der Religionsfreiheit, zum Verbot von Folter und zur Gleichbehandlung aller Bürger. Die systematischen Verletzungen könnten vor dem Internationalen Strafgerichtshof verhandelt werden, wenn eine Mitgliedsnation Anklage erhebt.
Der UN-Menschenrechtsrat hat wiederholt Resolutionen zur Menschenrechtslage im Iran verabschiedet. Die EU und die USA haben umfangreiche Sanktionen verhängt, die Einzelpersonen und Institutionen betreffen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind.
Die Magnitsky-Gesetze in verschiedenen Ländern ermöglichen gezielte Sanktionen gegen Menschenrechtsverletzer, einschließlich Einreiseverboten und dem Einfrieren von Vermögenswerten.
Die Verfolgung der Bahá'í hat weitreichende Auswirkungen auf die iranische Zivilgesellschaft. Sie schürt Misstrauen, normalisiert Gewalt und schwächt den sozialen Zusammenhalt. Viele Iraner, auch Muslime, lehnen diese Verfolgung ab und setzen sich für ihre bahá'í Mitbürger ein – oft unter großem persönlichen Risiko.
Die Bürgerinitiativen im Iran, die sich für Bahá'í einsetzen, zeigen den Mut gewöhnlicher Menschen angesichts staatlicher Unterdrückung. Anwälte, Menschenrechtsaktivisten und Journalisten riskieren ihre eigene Sicherheit, um auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen.
Simin Fahandej, Vertreterin der Bahá'í International Community bei den Vereinten Nationen in Genf, fordert internationale Intervention: "Die Islamische Republik verfügt über keinerlei Beweise für diese Anschuldigungen. Wären solche vorhanden, müsste sie nicht zu Folter greifen."
Die internationale Gemeinschaft kann durch verschiedene Mechanismen Druck ausüben:
Bahá'í-Gemeinden weltweit organisieren Informationskampagnen und Advocacy-Arbeit. In Österreich arbeitet die Gemeinde eng mit Menschenrechtsorganisationen zusammen und informiert Politiker und Medien über die Situation im Iran.
Die Österreichische Bundesregierung könnte ihre EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um das Thema auf die europäische Agenda zu setzen und koordinierte Maßnahmen zu initiieren.
Trotz der düsteren aktuellen Lage gibt es Anzeichen für wachsenden internationalen Druck. Die jüngsten Proteste im Iran haben gezeigt, dass viele Bürger Veränderungen wollen. Junge Iraner, insbesondere Frauen, fordern Grundrechte und lehnen religiöse Diskriminierung zunehmend ab.
Die Digitalisierung hat es schwerer gemacht, Menschenrechtsverletzungen zu verbergen. Soziale Medien ermöglichen es, Informationen trotz Zensur zu verbreiten und internationale Aufmerksamkeit zu generieren.
Experten erwarten, dass der wirtschaftliche und politische Druck auf das Regime zunehmen wird. Die demografische Entwicklung im Iran – mit einer jungen, gebildeten Bevölkerung – macht langfristige Reformen wahrscheinlich.
Der Fall Peyvand Naimi steht exemplarisch für die systematische Verfolgung einer friedlichen religiösen Minderheit. Seine Geschichte zeigt sowohl die Brutalität des iranischen Regimes als auch die Dringlichkeit internationalen Handelns. Während er in akuter Lebensgefahr schwebt, wächst weltweit die Solidarität mit den verfolgten Bahá'í. Die internationale Gemeinschaft steht vor der moralischen Verpflichtung, nicht nur zu beobachten, sondern zu handeln – bevor es für Peyvand Naimi und Hunderte andere zu spät ist.