Die erneute Verschiebung des Holz-Lieferkettengesetzes sorgt für hitzige Diskussionen. Am 2. Oktober 2025 verkündete der Waldverband Österreich, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr hinausgezögert wird. Diese Nachricht trifft auf ein gemischtes Echo, insbesonde
Die erneute Verschiebung des Holz-Lieferkettengesetzes sorgt für hitzige Diskussionen. Am 2. Oktober 2025 verkündete der Waldverband Österreich, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr hinausgezögert wird. Diese Nachricht trifft auf ein gemischtes Echo, insbesondere in der österreichischen Forstwirtschaft, die sich seit Monaten für eine Vereinfachung der Regelungen einsetzt.
Das Holz-Lieferkettengesetz ist Teil der EU-Entwaldungsverordnung, die darauf abzielt, die Entwaldung weltweit zu reduzieren. Es verpflichtet Unternehmen dazu, nachzuweisen, dass ihre Holzprodukte nicht aus illegal abgeholzten Gebieten stammen. Ziel ist es, die Nachhaltigkeit in der Holzproduktion zu fördern und die Umwelt zu schützen.
Ök.-Rat Rudolf Rosenstatter, Obmann des Waldverbandes Österreich, äußerte scharfe Kritik an der EU-Kommission. „Dutzende Male haben wir in den vergangenen Monaten unsere Einwände und Befürchtungen über das in vorliegender Form nicht umsetzbare Gesetz artikuliert“, erklärte er. Die Sorge besteht vor allem in der drohenden Bürokratieflut, die durch die aktuelle Form des Gesetzes ausgelöst würde.
Rosenstatter betonte, dass die EU-Kommission das erste Jahr der Verschiebung ungenutzt verstreichen ließ. „Auch diesmal werden sich die Probleme nicht durch bloßes Zuwarten lösen“, so Rosenstatter weiter. Er fordert grundlegende Vereinfachungen, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.
In Österreich, wo die Waldfläche seit Generationen zunimmt, sieht Rosenstatter keinen Bedarf für ein „sich vorab Freibeweisen“. Tatsächlich gibt es in Österreich kein nachweisliches Problem der Entwaldung, im Gegenteil: Mancherorts wachsen die Freiflächen sogar zu. Diese Besonderheit stellt die Notwendigkeit des Gesetzes in seiner aktuellen Form in Frage.
Rosenstatter schlägt im Rahmen eines EU-Omnibus-Verfahrens vor, die EUDR praxistauglich zu machen, ohne an Substanz zu verlieren. Er nennt drei Punkte, die die Datenflut massiv reduzieren würden:
Diese Vorschläge sind der Kommission bereits seit einem Jahr bekannt, doch bisher wurden sie nicht umgesetzt.
„Die EU-Kommission agiert gegenüber uns Waldbesitzern, allen am Markt teilnehmenden Unternehmen und den Konsumenten verantwortungslos“, äußerte Rosenstatter weiter. Unternehmen haben bereits hohe Summen in die Umsetzung investiert, was letztendlich der Konsument zu bezahlen hat. Die Preissteigerungen betreffen viele Alltagsprodukte, von Brennholz bis zu Autoreifen.
Die Verzögerung und die damit verbundenen Unsicherheiten haben direkte Auswirkungen auf die Verbraucherpreise. Produkte wie Schokolade, Kaffee, Rindfleisch und Sojaprodukte könnten teurer werden. Diese Preissteigerungen befeuern die Teuerung weiter, was insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen belastet.
Die EU-Entwaldungsverordnung wurde erstmals im Jahr 2019 ins Leben gerufen, als Reaktion auf die alarmierenden Berichte über die globale Entwaldung. Insbesondere die Abholzung des Amazonas-Regenwaldes sorgte für internationalen Aufruhr und führte zu einem verstärkten Fokus auf nachhaltige Forstwirtschaft.
Seitdem hat die EU-Kommission mehrere Schritte unternommen, um die Entwaldung zu bekämpfen. Dennoch gibt es in vielen Mitgliedsländern, wie Österreich, Bedenken über die praktische Umsetzung der Verordnung.
Ein Blick auf andere EU-Länder zeigt, dass die Herausforderungen ähnlich sind. In Deutschland beispielsweise gibt es ebenfalls Diskussionen über die Bürokratie und die Kosten, die mit der Umsetzung der EUDR verbunden sind. Frankreich hingegen hat bereits einige der vorgeschlagenen Vereinfachungen umgesetzt, was zu einer schnelleren Anpassung geführt hat.
Die Verzögerung des Gesetzes hat auch politische Implikationen. Bundeskanzler Stocker hat sich im Europäischen Rat für die Verschiebung und wesentliche Vereinfachungen eingesetzt. Dies zeigt, dass die österreichische Regierung die Bedenken der Forstwirtschaft ernst nimmt und aktiv an Lösungen arbeitet.
Die Zukunft des Gesetzes ist ungewiss. Während einige auf eine baldige Umsetzung hoffen, fordern andere, wie Rosenstatter, eine komplette Überarbeitung oder sogar die Aufhebung der Verordnung. Die nächsten Monate werden entscheidend dafür sein, wie die EU-Kommission auf die Forderungen reagiert und ob sie bereit ist, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.
Der Waldverband Österreich bleibt optimistisch, dass die EU-Kommission letztendlich im Sinne der europäischen Bürger handelt und eine Lösung findet, die sowohl die Umwelt schützt als auch die wirtschaftlichen Interessen der Mitgliedsländer berücksichtigt.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die offizielle Pressemitteilung.