Magistrat St. Pölten in der Kritik nach fragwürdigem Umgang mit Betrugsopfer
Ein blinder Student wurde Opfer einer Gewerbeanmeldung durch Unbekannte. Der Magistrat St. Pölten steht wegen seines Umgangs mit dem Fall in der Kritik.
Ein Fall von Behördenwillkür sorgt in St. Pölten für Aufregung: Ein blinder Student wurde unfreiwillig zum Gewerbetreibenden, als ein Unbekannter in seinem Namen ein Gewerbe für Häkel-, Stick-, Strick- und Wirkwaren anmeldete. Das Pikante daran: Der Magistrat St. Pölten verlangte vom Betrugsopfer den Beweis seiner Unschuld.
Der Fall kam erst Jahre später ans Licht, als der betroffene Student eine Gehaltspfändung wegen angeblicher Sozialversicherungs-Rückstände erhielt. Bis zu diesem Zeitpunkt war dem Mann völlig unbekannt, dass auf seinen Namen ein Gewerbe registriert worden war. Die Anmeldung erfolgte offenbar ohne sein Wissen und seine Zustimmung.
Was als geschmackloser Scherz begann, entwickelte sich zu einem bürokratischen Alptraum für den Betroffenen. Die finanziellen Konsequenzen der unfreiwilligen Gewerbeanmeldung holten ihn ein, ohne dass er auch nur eine Ahnung von der Existenz des Unternehmens hatte.
Besonders brisant ist der Umgang des Magistrats St. Pölten mit dem Fall. Anstatt dem offensichtlichen Betrugsopfer zu helfen, verlangte die Behörde vom blinden Studenten den Nachweis, dass er das Gewerbe nicht selbst angemeldet hatte. Diese Beweislastumkehr sorgt für heftige Kritik.
Die Vorgehensweise der städtischen Behörde wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang mit Bürgern auf, die Opfer von Identitätsmissbrauch geworden sind. Normalerweise sollten Behörden solche Fälle als das behandeln, was sie sind: Straftaten gegen unbeteiligte Personen.
FPÖ-Gemeinderat Martin Antauer kritisiert die Vorgehensweise des Magistrats scharf. Er sieht in dem Fall ein Beispiel für mangelnde Bürgernähe der Stadtverwaltung unter Bürgermeister Matthias Stadler (SPÖ). Antauer spricht von einem "Spießroutenlauf", dem das Betrugsopfer ausgesetzt wurde.
Die Opposition wirft der Stadtführung vor, einen hilfsbedürftigen Bürger im Stich gelassen zu haben, anstatt ihm bei der Aufklärung des Betrugs zu helfen. Dies füge sich in ein Muster ein, das die neue Stadtregierung aus SPÖ und Grünen charakterisiere.
Der Fall wurde durch die ORF-Sendung "Bürgeranwalt" einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die Sendung, die sich regelmäßig mit Behördenproblemen und Bürgerbeschwerden beschäftigt, griff den Fall des blinden Studenten auf und machte das problematische Verhalten des Magistrats publik.
Solche Fälle zeigen die Wichtigkeit von Medien bei der Kontrolle behördlichen Handelns. Ohne die Aufmerksamkeit durch den "Bürgeranwalt" wäre der Fall möglicherweise unbemerkt geblieben.
Die unberechtigte Anmeldung eines Gewerbes auf fremden Namen stellt eine Straftat dar. Dabei handelt es sich um Identitätsmissbrauch, der sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Die Behörden sind verpflichtet, solche Fälle zu untersuchen und die Betroffenen zu unterstützen.
Gewerbeanmeldungen erfordern normalerweise die persönliche Anwesenheit oder zumindest eine beglaubigte Vollmacht. Wie es in diesem Fall zu einer Anmeldung ohne Wissen des Betroffenen kommen konnte, bleibt ungeklärt und wirft Fragen zur Sicherheit der Anmeldeverfahren auf.
Besonders problematisch sind die entstehenden Sozialversicherungs-Rückstände, die automatisch mit einer Gewerbeanmeldung verbunden sind. Selbständige Gewerbetreibende sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, auch wenn sie tatsächlich keine Tätigkeit ausüben.
Im vorliegenden Fall führte dies zu einer Gehaltspfändung beim völlig ahnungslosen Studenten. Die Sozialversicherungsträger gingen dabei offenbar automatisch davon aus, dass es sich um einen regulären Gewerbetreibenden handelt, der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Die unberechtigte Gewerbeanmeldung kann weitreichende Folgen haben, die über die unmittelbaren finanziellen Belastungen hinausgehen. Betroffen sein können unter anderem die Steuerpflicht, eventuelle Kammerzugehörigkeiten und weitere behördliche Verpflichtungen.
Für das Opfer bedeutet dies einen erheblichen Aufwand, um alle entstandenen Probleme zu lösen und seine Unschuld zu beweisen. Dabei sollte eigentlich die Behörde bei der Aufklärung helfen, anstatt zusätzliche Hürden aufzubauen.
Der Fall macht deutlich, dass Verbesserungen bei den Anmeldeverfahren und im Umgang mit Betrugsopfern notwendig sind. Behörden sollten sensibilisiert werden, um ähnliche Fälle künftig besser zu erkennen und zu behandeln.
Auch die Verfahren zur Gewerbeanmeldung könnten überprüft werden, um Missbrauch zu erschweren. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen könnten helfen, die Identität der Antragsteller besser zu verifizieren.
Der Fall des blinden Studenten steht exemplarisch für die Herausforderungen im Umgang zwischen Bürgern und Behörden. Besonders vulnerable Gruppen wie Menschen mit Behinderungen sollten besonderen Schutz und Unterstützung erhalten, anstatt zusätzlich belastet zu werden.
Es bleibt zu hoffen, dass dieser Fall zu Verbesserungen in den Verfahren führt und künftige Opfer von Identitätsmissbrauch besser unterstützt werden. Die Aufmerksamkeit durch die Medien könnte dabei helfen, notwendige Reformen anzustoßen.