Die österreichische Reisebranche kann aufatmen: Nach fast zwei Jahren zäher Verhandlungen hat das EU-Parlament die überarbeitete Pauschalreiserichtlinie verabschiedet. Was auf den ersten Blick nach...
Die österreichische Reisebranche kann aufatmen: Nach fast zwei Jahren zäher Verhandlungen hat das EU-Parlament die überarbeitete Pauschalreiserichtlinie verabschiedet. Was auf den ersten Blick nach bürokratischem Kleingedruckten klingt, bedeutet für heimische Reisebüros und -veranstalter eine wichtige Weichenstellung. Denn der ursprünglich geplante Entwurf der EU-Kommission wurde gegenüber Branchenforderungen in wesentlichen Punkten verbessert.
Die Pauschalreiserichtlinie ist das europäische Fundament für den Schutz von Reisenden bei Pauschalreisen. Sie regelt, wann eine Reise als Pauschalreise gilt und welche Rechte Verbraucher dabei haben. Die aktuelle Reform wurde notwendig, weil in der Praxis insbesondere die sogenannten verbundenen Reiseleistungen für erhebliche Rechtsunsicherheit gesorgt haben.
Ein zentraler Erfolg ist die künftig klarere Abgrenzung zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen durch den Wegfall der sogenannten verbundenen Reiseleistungen. Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich, kommentierte, dass damit erreicht wurde, dass es künftig entweder eine Pauschalreise oder – wenn keine Buchungsvariante vorliegt, die zum Entstehen einer Pauschalreise führt – mehrere Einzelleistungen.
Auch in anderen Punkten konnten aus Branchensicht problematische Vorschläge verhindert werden: So wurde kein kostenloser Rücktritt bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen am Wohnort des Reisenden aufgenommen. Ebenfalls nicht in den finalen Text aufgenommen wurden unter anderem eine Verpflichtung für Reiseveranstalter, unter einer kostenfreien Nummer erreichbar zu sein, oder die Pflicht, Reisende laufend über sich ändernde Visumsvorschriften zu informieren. Verhindert werden konnten weiters die Aufnahme von Reisewarnungen in den Richtlinientext sowie unverhältnismäßig hohe Strafen bei Richtlinienverstößen.
Trotz wichtiger Verbesserungen enthält die neue Richtlinie weiterhin kritische Punkte. Kadanka nannte erweiterte teilweise redundante Informationsverpflichtungen, eine komplizierte Gutscheinregelung und ein verpflichtendes Beschwerdemanagement als Kritikpunkte.
Als nächster Schritt muss der Rat den Richtlinientext annehmen, bevor er im Amtsblatt veröffentlicht werden kann. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens haben die EU-Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen und weitere sechs Monate, um mit der Anwendung der neuen Bestimmungen zu beginnen.
Auf nationaler Ebene wird die Branchenvertretung gefordert sein, eine Übererfüllung von EU-Vorgaben – sogenanntes Gold-Plating – zu verhindern. Kadanka betonte, dass die Pauschalreise auch mit der neuen Richtlinie das am besten abgesicherte Reiseprodukt bleibt und gleichzeitig die wirtschaftliche Darstellbarkeit für Reiseveranstalter nicht aus den Augen verloren werden dürfe.