Binnen 48 Stunden ein Start-up gründen und europaweit durchstarten – was bisher ein Wunschtraum vieler Unternehmer war, könnte schon bald Realität werden. Die Europäische Kommission hat einen Geset...
Binnen 48 Stunden ein Start-up gründen und europaweit durchstarten – was bisher ein Wunschtraum vieler Unternehmer war, könnte schon bald Realität werden. Die Europäische Kommission hat einen Gesetzesvorschlag für eine neue EU-weite Rechtsform namens "EU Inc." vorgelegt, die das Gründen revolutionieren soll. Österreichische ÖVP-Europaabgeordnete begrüßen den Vorstoß, mahnen aber gleichzeitig zur Vorsicht bei der Umsetzung.
Die geplante EU Inc. (European Union Incorporation) stellt eine völlig neue Dimension der Unternehmensgründung dar. Während Gründer heute mit einem Labyrinth aus 27 verschiedenen nationalen Rechtsordnungen und mehr als 60 unterschiedlichen Gesellschaftsformen konfrontiert sind, soll die neue Rechtsform einen einheitlichen Standard schaffen. Eine GmbH-Gründung in Österreich dauert derzeit zwischen zwei und vier Wochen, erfordert einen Notar und kostet mindestens 1.000 Euro an Grundkapital plus Nebenkosten. Die EU Inc. verspricht dagegen eine vollständig digitale Abwicklung binnen zwei Tagen.
Für österreichische Start-ups könnte dies einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil bedeuten. Während sie bisher bei einer Expansion nach Deutschland, Frankreich oder Italien jeweils die lokalen Rechtssysteme studieren und entsprechende Tochtergesellschaften gründen mussten, würde eine einzige EU Inc.-Gründung für den gesamten Binnenmarkt ausreichen. Dies betrifft einen Markt von 450 Millionen Konsumenten und einem Bruttoinlandsprodukt von über 15 Billionen Euro.
Der Vorschlag für eine einheitliche europäische Unternehmensform ist nicht neu. Bereits seit den 1970er Jahren wird über eine "Europäische Aktiengesellschaft" (Societas Europaea, SE) diskutiert, die 2004 eingeführt wurde, aber nur für große Unternehmen praktikabel ist. Das Minimum-Grundkapital von 120.000 Euro macht sie für Start-ups uninteressant. Die Idee einer kleineren, flexibleren Variante entstand aus der Erkenntnis, dass Europa bei der Digitalisierung und Innovation gegenüber den USA und China zurückfällt.
Der Begriff "28. Regime" entstand, weil neben den 27 nationalen Rechtssystemen der EU-Mitgliedstaaten ein zusätzliches, übergeordnetes System geschaffen werden sollte. Nach dem Brexit sind es zwar nur noch 27 Mitgliedstaaten, aber die Bezeichnung blieb als Arbeitstitel erhalten. Die Europäische Kommission unter Ursula von der Leyen hat die Digitalisierung und den Aufbau einer "Kapitalmarktunion" zu Prioritäten erklärt, weshalb der Vorschlag jetzt konkrete Formen annimmt.
International gibt es bereits ähnliche Ansätze. In den USA können Unternehmen in Delaware binnen weniger Stunden online gegründet werden, was diesen Bundesstaat zum bevorzugten Standort für Start-ups macht. Über 60 Prozent aller Fortune-500-Unternehmen sind dort registriert. Singapur bietet ebenfalls eine vollständig digitale Gründung binnen eines Tages an. Die Schweiz hat mit der "GmbH light" bereits vereinfachte Gründungsverfahren eingeführt, die als Vorbild für die EU Inc. dienen könnten.
In Deutschland dauert eine GmbH-Gründung durchschnittlich acht Tage und kostet mindestens 25.000 Euro Stammkapital. Frankreich hat mit der "SAS" (Société par Actions Simplifiée) bereits eine flexiblere Rechtsform geschaffen, die ohne Mindestkapital auskommt und online gegründet werden kann. Diese Unterschiede zeigen das Problem auf, das die EU Inc. lösen soll: Unternehmer wählen oft nicht den optimalen Standort für ihr Geschäft, sondern den mit den einfachsten Gründungsverfahren.
Für österreichische Gründer könnte die EU Inc. mehrere konkrete Vorteile bringen. Ein Wiener FinTech-Start-up, das in ganz Europa Kunden gewinnen möchte, müsste heute in jedem Zielland eine lokale Niederlassung oder Tochtergesellschaft gründen. Dies bedeutet unterschiedliche Buchhaltungsstandards, verschiedene Steuersysteme und multiple Compliance-Anforderungen. Mit einer EU Inc. würde eine einzige Registrierung ausreichen.
Besonders für E-Commerce-Unternehmen wäre dies revolutionär. Ein österreichischer Online-Shop, der nach Italien expandieren möchte, muss derzeit italienisches Gesellschaftsrecht studieren, einen italienischen Steuerberater beauftragen und lokale Bankverbindungen aufbauen. Die EU Inc. würde diese Hürden eliminieren. Experten schätzen, dass dadurch die Kosten für eine europaweite Expansion um bis zu 70 Prozent sinken könnten.
Auch für Investoren ergeben sich neue Möglichkeiten. Venture Capital-Fonds könnten einfacher in Start-ups aus verschiedenen EU-Ländern investieren, da die Rechtsform standardisiert wäre. Dies könnte die Finanzierungslücke für österreichische Start-ups verringern, die derzeit oft Schwierigkeiten haben, internationale Investoren zu gewinnen.
Trotz der Vorteile gibt es auch Bedenken. Lukas Mandl, ÖVP-Europaabgeordneter im Rechtsausschuss, warnt vor möglichen Risiken für bewährte österreichische Rechtsformen. Die österreichische GmbH genießt international einen ausgezeichneten Ruf für Solidität und Vertrauenswürdigkeit. Es besteht die Sorge, dass eine zu liberale EU Inc. zu einem "Race to the Bottom" führen könnte, bei dem Unternehmen die schwächsten Regulierungsstandards wählen.
Besonders kritisch wird die Frage des Mindestkapitals diskutiert. Während in Österreich für eine GmbH mindestens 35.000 Euro Stammkapital erforderlich sind, könnte eine EU Inc. ohne oder mit sehr geringem Mindestkapital auskommen. Dies könnte einerseits Gründungen erleichtern, andererseits aber auch das Risiko für Gläubiger erhöhen. Österreichische Kreditgeber und Geschäftspartner müssten lernen, mit dieser neuen Rechtsunsicherheit umzugehen.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der EU Inc. könnten erheblich sein. Studien der Europäischen Kommission zeigen, dass administrative Hürden bei Unternehmensgründungen das BIP-Wachstum um 0,3 bis 0,8 Prozent pro Jahr bremsen. Für Österreich mit einem BIP von etwa 400 Milliarden Euro würde dies bedeuten, dass vereinfachte Gründungsverfahren zusätzliches Wachstum von 1,2 bis 3,2 Milliarden Euro pro Jahr generieren könnten.
Besonders im Bereich der Digitalisierung hinkt Europa hinterher. Während in den USA 2022 über 300 Milliarden Dollar in Start-ups investiert wurden, waren es in der gesamten EU nur etwa 85 Milliarden Euro. Eine der Hauptursachen sind die fragmentierten Märkte und komplexen Regulierungen. Die EU Inc. könnte dazu beitragen, europäische Start-ups wettbewerbsfähiger zu machen und mehr Kapital anzuziehen.
Die vollständig digitale Gründung binnen 48 Stunden erfordert erhebliche Investitionen in die digitale Infrastruktur. Alle 27 EU-Mitgliedstaaten müssten ihre Handelsregister digitalisieren und miteinander vernetzen. Österreich ist hier bereits gut aufgestellt: Das Firmenbuch ist vollständig digitalisiert und über die Plattform "Unternehmenserviceportal" können bereits viele Behördengänge online abgewickelt werden.
Die EU Inc. würde auf der geplanten "Once Only"-Initiative aufbauen, bei der Unternehmensdaten nur einmal eingegeben und dann europaweit verwendet werden können. Dies erfordert einheitliche Standards für Identitätsprüfung, digitale Signaturen und Datensicherheit. Österreich hat mit der Bürgerkarte und dem Handy-Signatur-System bereits fortschrittliche Lösungen entwickelt, die als Vorbild dienen könnten.
Der Gesetzesvorschlag muss nun das komplexe EU-Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Im Europäischen Parlament wird der Rechtsausschuss (JURI) federführend sein, wo Lukas Mandl die österreichischen Interessen vertritt. Erfahrungsgemäß dauert es zwei bis drei Jahre, bis solche Vorschläge in Kraft treten. Die größten Widerstände sind aus Frankreich und Deutschland zu erwarten, die ihre etablierten Rechtssysteme schützen wollen.
Angelika Winzig, Wirtschaftssprecherin der ÖVP im Europaparlament, betont die Notwendigkeit, dass die EU Inc. "auch in der Praxis hält, was sie auf dem Papier verspricht". Dies bedeutet, dass detaillierte Durchführungsbestimmungen erforderlich sind, die regeln, wie Konflikte zwischen nationalen und EU-Rechtsvorschriften gelöst werden. Besonders komplex wird die Frage der Besteuerung, da hier die Mitgliedstaaten noch weitgehend souverän sind.
Für den österreichischen Mittelstand, der das Rückgrat der Wirtschaft bildet, könnte die EU Inc. neue Wachstumschancen eröffnen. Viele Familienunternehmen haben bisher auf eine Expansion in andere EU-Länder verzichtet, weil die rechtlichen Hürden zu hoch waren. Mit der neuen Rechtsform könnten sie einfacher internationale Märkte erschließen.
Allerdings gibt es auch Befürchtungen, dass große multinationale Konzerne die EU Inc. nutzen könnten, um Steuern zu optimieren oder Arbeitnehmerrechte zu umgehen. Hier wird es entscheidend sein, entsprechende Schutzklauseln in das Gesetz aufzunehmen. Die österreichische Sozialpartnerschaft und starke Arbeitnehmervertretungen könnten dabei als Vorbild für andere EU-Länder dienen.
Die EU Inc. ist auch eine Antwort auf die wachsende Konkurrenz aus den USA und China. Amerikanische Start-ups können dank einheitlicher Rechtsvorschriften und eines großen Binnenmarktes schnell skalieren. Chinesische Unternehmen profitieren von staatlicher Unterstützung und weniger regulatorischen Hürden. Europa mit seinen fragmentierten Märkten und komplexen Vorschriften fällt zunehmend zurück.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Von den 100 wertvollsten Start-ups der Welt (sogenannte "Unicorns") kommen 50 aus den USA, 25 aus China, aber nur 15 aus Europa. Deutschland hat vier, Frankreich drei, die Niederlande zwei – Österreich keines. Dies zeigt, dass strukturelle Reformen wie die EU Inc. dringend notwendig sind, um die europäische Innovationskraft zu stärken.
Falls die EU Inc. erfolgreich eingeführt wird, könnte sie der erste Schritt zu einer umfassenderen Harmonisierung des europäischen Wirtschaftsrechts sein. Experten sehen bereits weitere Schritte voraus: eine einheitliche europäische Insolvenzordnung, harmonisierte Arbeitsrechtsstandards oder sogar eine gemeinsame europäische Steuer für multinationale Unternehmen.
Für österreichische Gründer würde dies eine völlig neue Welt eröffnen. Ein Start-up könnte in Wien gegründet werden, seine Entwicklung in Berlin ansiedeln, die Produktion in Polen aufbauen und den Vertrieb von Dublin aus organisieren – alles unter einer einzigen Rechtsform und mit minimalen bürokratischen Hürden.
Die nächsten zwei Jahre werden entscheidend sein. Wenn das Europäische Parlament und der Rat der EU den Vorschlag unterstützen, könnte die EU Inc. bereits 2026 oder 2027 Realität werden. Österreichische Unternehmer sollten sich bereits jetzt über die Möglichkeiten informieren und ihre Strategien entsprechend anpassen.
Die EU Inc. represents eine historische Chance, den europäischen Binnenmarkt zu vollenden und die Innovationskraft zu stärken. Während berechtigte Bedenken bezüglich Standards und Arbeitnehmerrechten bestehen, überwiegen die potenziellen Vorteile deutlich. Österreichische Start-ups und Mittelständler könnten von vereinfachten Gründungsverfahren und europaweiter Expansion profitieren.
Entscheidend wird sein, dass die österreichischen Europaabgeordneten im Gesetzgebungsverfahren die heimischen Interessen wahren und gleichzeitig für eine praxistaugliche Lösung sorgen. Die EU Inc. könnte der Schlüssel sein, um Europa im globalen Innovationswettbewerb wieder konkurrenzfähig zu machen – vorausgesetzt, sie wird richtig umgesetzt.