Scharfe Kritik am Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) kommt von der Umweltorganisation VIRUS. Wolfgang Rehm, Sprecher der Organisation, bezeichnet den Gesetzesentwurf als "Erneuerbaren Ablenkungs Bumerang Gesetz" und kritisiert, dass der Entwurf Probleme und Rechtsunsicherheit schaffe.
Scharfe Kritik am Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) kommt von der Umweltorganisation VIRUS. Wolfgang Rehm, Sprecher der Organisation, bezeichnet den Gesetzesentwurf als "Erneuerbaren Ablenkungs Bumerang Gesetz" und warnt vor weitreichenden rechtlichen Problemen. Der Entwurf soll morgen im Wirtschaftsausschuss landen.
Wolfgang Rehm von VIRUS nennt mehrere Probleme im Gesetzesentwurf. Er sagt, das Gesetz entspreche nicht der zugrunde liegenden RED-III-Richtlinie und auch sonst nicht dem EU-Recht. Rehm kritisiert insbesondere, dass in Europaschutzgebieten die Naturverträglichkeitsprüfung ausgeschaltet werden solle, obwohl in derartigen Gebieten gar keine Beschleunigungsgebiete eingerichtet werden dürften.
Rehm betont weiters, dass das Unionsrecht vorsehe, die Öffentlichkeit an Verfahren zu beteiligen, und dass Umweltorganisationen jedenfalls Parteistellung eingeräumt werden müsse. Er kritisiert, dass der EABG-Entwurf dies ebenso auslasse wie eine unionsrechtskonforme Regelung für die anstelle der UVP aufgewertete Strategische Umweltprüfung (SUP).
Als Beispiel für mögliche Folgen mangelhaft durchgeführter SUP-Verfahren nennt Rehm den Lobautunnel und warnt vor den Problemen, die dadurch entstehen könnten. Rehm fordert die Berücksichtigung der Renaturierungs-Verordnung und hebt hervor: "Vorhaben, die erhebliche Umweltauswirkungen verursachen, sind einer UVP zu unterziehen und ist nicht mehrfach und noch einmal zu überprüfen ob man die vielleicht wieder wegbekommt, obwohl sie schon einmal festgestellt wurden."
Von den als EABG-Beschwerdeinstanz auserkorenen Landesverwaltungsgerichten sei laut Rehm "alles zu erwarten nur keine Schnelligkeit". Er warnt, dass, sollten Antragstellern nicht gleich und dringend Exit-Optionen in Form der Beantragungsmöglichkeit für eine UVP eingeräumt werden, diese später darum betteln würden.
Rehm kritisiert außerdem die Einbeziehung der Wasserkraft in das EABG und verweist darauf, dass in diesem Zusammenhang die Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen sei und Gewässerstrecken in sehr gutem Zustand auch im EABG geschützt gehören. Er äußert allgemeine Kritik an der Energiepolitik und fragt, warum das Gesetz Regelungen für Donaukraftwerke und Großkraftwerke aus früheren Gesetzgebungsphasen enthalte.
Rehm warnt, dass bei Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs Kämpfe um Parteistellungen und Behördenzuständigkeit vorprogrammiert seien und in einer Sphäre hemmender Rechtsunsicherheit alle Gerichtsinstanzen jahrelang beschäftigt würden. Er betont, dass für ein EABG eine Zweidrittel-Mehrheit benötigt werde und hofft, dass der Entwurf nicht genehmigt werde, bevor nicht substanziell nachgearbeitet worden und ein allen Anforderungen entsprechender Entwurf vorgelegt worden sei.