Mit dem Lineal gemessen hat die Arbeiterkammer in Wiener Supermärkten und Drogeriemärkten die Schriftgrößen und Grundpreisauszeichnungen überprüft. Das Ergebnis zeigt teils zu kleine Schrift, fehlende Angaben und unterschiedliche Bezugsgrößen innerhalb von Geschäften.
Die Arbeiterkammer Wien prüfte zwischen 4. und 27. Februar 2026 in je drei bis vier Filialen sowie in den Onlineshops von sieben Wiener Supermärkten (Hofer, Lidl, Penny, Billa, Billa Plus, Spar, Interspar) und drei Drogeriemärkten (Bipa, DM, Müller) die Grundpreisauszeichnung: 24 Produktkategorien aus Drogeriewaren und 19 aus Lebensmitteln und Getränken. Zusätzlich wurde die Schriftgröße der Preise mit einem Lineal gemessen.
Seit Ende Dezember 2025 gelten im novellierten Preisauszeichnungsgesetz Vorgaben zur Mindestschriftgröße: Verkaufspreise werden als leicht lesbar vermutet, wenn sie mindestens acht Millimeter betragen; der Grundpreis muss mindestens vier Millimeter betragen, digital 3,5 Millimeter. Außerdem sind die Bezugsgrößen innerhalb eines Geschäfts bei den jeweiligen Produktgruppen einheitlich auszuweisen.
Der Grundpreis gibt an, wie viel eine standardisierte Menge – beispielsweise 100 Gramm oder ein Liter – kostet und ermöglicht damit einen Preisvergleich verschiedener Packungsgrößen.
Bei den Produktpreisen lag die Schriftgröße in den untersuchten Geschäften zwischen sieben Millimetern (Bipa Papierpreisschild) und 13 Millimetern (Penny Papierpreisschild). Bei den Grundpreisen stellte die AK hingegen in mehreren Fällen zu kleine Schriftgrößen fest. Aus der Messübersicht:
In den Onlineshops von Hofer, Spar und Billa fehlten bei einzelnen Produktkategorien vereinzelt die Grundpreise. Im DM-Onlineshop war bei wenigen Produkten die Maßeinheit falsch angegeben – etwa pro Milliliter statt pro 100 Milliliter oder pro Liter. Bei vielen Handelsketten wurde außerdem eine unterschiedliche Bezugsgröße beim Grundpreis innerhalb eines Geschäfts festgestellt (z. B. einmal pro 100 Milliliter, einmal pro Liter).
Die AK stellte vereinzelt fehlerhafte Grundpreisauszeichnung bei Lebensmitteln in Flüssigkeit fest, etwa wenn der Grundpreis nicht korrekt auf das Abtropfgewicht bezogen wurde.