Preisfestsetzung vorrangiger Schuldverschreibungen, Fälligkeit 2032
ams OSRAM setzt vorrangige Schuldverschreibungen über 1 Mrd. EUR (Kupon 7,250%) fest. Erlöse dienen Rückzahlung bestehender Anleihen und sollen Free Cashflow ab 2027 stützen.
Die ams-OSRAM AG hat am 19. Mai 2026 die Preisfestsetzung vorrangiger unbesicherter Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 1 Mrd. EUR mit Fälligkeit im Mai 2032 und einem Kupon von 7,250% pro Jahr bekanntgegeben. Die Emission erfolgte zu einem Ausgabepreis von 98,81% und wurde aufgrund hoher Nachfrage aufgestockt.
Die Erlöse aus der Emission sollen zusammen mit vorhandenen Barmitteln verwendet werden zur (i) vollständigen Rückzahlung der ausstehenden 750.000.000 USD 12,250% vorrangigen Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2029, (ii) zur teilweisen Rückzahlung der ausstehenden 1.025.000.000 EUR 10,500% vorrangigen Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2029 sowie (iii) zur Zahlung der damit verbundenen Kosten, Gebühren und Aufwendungen, einschließlich Rücknahmeprämien und aufgelaufener Zinsen.
Als Teil des regelmäßig aktualisierten Bilanzentschuldungsplans, der erstmals am 30. April 2025 angekündigt wurde, soll die Transaktion die jährlichen Zinsaufwendungen um rund 40 Mio. EUR reduzieren und einen wesentlichen Teil der Fälligkeiten im Jahr 2029 vorziehen, um das Fälligkeitsprofil zu optimieren.
„Die starke Überzeichnung und die Aufstockung unserer Anleiheemission unterstreichen das hohe Vertrauen der Investoren in unsere Digital‑Photonics‑Strategie und die konsequente Umsetzung unserer Pläne. Die Platzierung der Anleihe zu einem attraktiven Kupon beschleunigt unser Schuldenabbauprogramm und wird die Zinsaufwendungen bereits ab 2027 um rund 40Mio.EUR senken. Durch die Stärkung unserer Bilanz und unseres Cashflow‑Profils unterstützt diese Transaktion unsere Ambition, Wachstumschancen im Bereich Digital Photonics zu erschließen, und untermauert gleichzeitig unseren klaren Weg zu einem positiven Free Cashflow – ohne Erlöse aus Desinvestitionen - ab 2027“, sagte Rainer Irle, CFO von ams OSRAM.
Die Mitteilung wurde als Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 übermittelt und erfolgt auch als Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange. ams OSRAM weist darauf hin, dass die Bekanntmachung ausschließlich Informationszwecken dient und kein Angebot zum Verkauf oder zur Aufforderung zum Kauf der Schuldverschreibungen darstellt.
Investor Relations: Dr. Jürgen Rebel, Investor Relations, [email protected]
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