WKÖ sieht jahrelange Forderung erfüllt – Anreiz für längeres Arbeiten
Die Regierung beschließt Steuerfreibetrag für arbeitende Pensionisten. WKÖ-Präsidentin Schultz spricht von Durchbruch für Wirtschaft.
Die österreichische Regierung hat heute im Ministerrat die sogenannte Aktivpension beschlossen. Ab 2027 erhalten Personen, die das Pensionsalter erreicht haben und weiterarbeiten oder bereits Pension beziehen und sich etwas dazuverdienen, einen Steuerfreibetrag von 15.000 Euro jährlich.
WKÖ-Präsidentin Martha Schultz bezeichnete die Aktivpension als "echten Durchbruch" und "klaren Erfolg der Wirtschaftskammer". "Wir haben jahrelang dafür gekämpft, jetzt wird eine unserer zentralen Forderungen aus dem Regierungsprogramm umgesetzt. Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt", betonte Schultz.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuerfreibetrags sind 40 Versicherungsjahre in der Pensionsversicherung. Für Frauen gilt zum Start des Modells eine Übergangsregelung mit 34 Versicherungsjahren. "Damit gibt es nicht nur einen Anreiz für den Zuverdienst in der Pension, sondern auch dafür, später in Pension zu gehen. Das trägt auch zur Entlastung des Pensionssystems bei", erklärte Schultz.
Ein wichtiger Punkt für die WKÖ war die Gleichbehandlung von Angestellten und Selbstständigen. "Die Aktivpension gilt selbstverständlich auch für Selbstständige. Es war für uns entscheidend, dass hier keine Unterschiede gemacht werden", so Schultz. Beide Gruppen sind vom Entfall des Beitrags zur Pensionsversicherung umfasst.
Ergänzend zur Aktivpension sollen Betriebe bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer stärker unterstützt werden, etwa durch den gezielten Einsatz der Eingliederungsbeihilfe. Schultz sieht darin einen wichtigen Schritt, um mehr Menschen im Arbeitsmarkt zu halten.
"Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist jede zusätzliche Arbeitskraft entscheidend. Die Betriebe brauchen erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", begründete die WKÖ-Präsidentin die Notwendigkeit der Maßnahme.