Gesetzeswidrige Verordnung aufgehoben - Hundesport wieder erlaubt
Der VfGH erklärt das seit April geltende Verbot der privaten Schutzhundeausbildung für gesetzwidrig. Kanzlei Akkad erfolgreich.
Der Verfassungsgerichtshof hat eine Entscheidung getroffen: Die seit 15. April 2025 geltende Bestimmung der 33. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die die Schutzhundeausbildung für privat gehaltene Hunde untersagte, wurde vom Gericht für gesetzwidrig und aufgehoben.
Die auf öffentliches Recht und Tierschutzrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Akkad hatte im Auftrag mehrerer Antragsteller einen Antrag auf Verordnungsprüfung gegen die Verordnung eingebracht. Der Verfassungsgerichtshof erklärte die zentrale Bestimmung der Novelle der Hundeausbildungsverordnung für gesetzwidrig.
Rechtsanwalt Peter Akkad, der die Antragsteller vertrat, wird im OTS mit den Worten zitiert: "Mit der aufgehobenen Bestimmung hat der damalige Gesundheitsminister keine Angelegenheit des Tierschutzes, sondern eine Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei geregelt. Diese erweist sich damit schon aus diesem Grund als gesetzwidrig."
Der Gerichtshof stellte in seiner Entscheidung klar, dass der Schutz des Menschen vor Tieren als Zielrichtung der aufgehobenen Regelung im Vordergrund stand und es sich damit um eine Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei handelt, deren Regelung in den Zuständigkeitsbereich der Länder falle.
Im OTS wird Akkad mit der Aussage zitiert, ein verantwortungsvoller Tierschutz erfordere differenzierte Regelungen und keine pauschalen Verbote, die legitime Ausbildungszwecke und Hundesportarten kriminalisieren.
Im OTS wird Peter Akkad als Mag.iur. und auf die genannten Rechtsgebiete spezialisiert beschrieben. Die Kanzlei Akkad vertrete seit Jahren Mandant:innen in richtungsweisenden Verfahren zu Fragen der Zulässigkeit von Auflagen bei Veranstaltungen mit Tieren, rechtlichen Fragen zu Tierzuchten im Heimtier- und Nutztierbereich sowie deren Haltung und sei in diesen Rechtsbereichen als Vortragender tätig.