E-Control übernimmt Kontrolle der neuen Margenbegrenzung bei Treibstoffen
Ab 1. April gilt erstmals die Spritpreisbremse in Österreich. Die E-Control erklärt, wie die Margenbegrenzung funktioniert und warnt vor überzogenen Erwartungen.
Mit dem 1. April 2024 tritt in Österreich erstmals die sogenannte Spritpreisbremse in Kraft. Die von der Bundesregierung beschlossene Maßnahme soll Autofahrer durch eine Begrenzung der Margen bei Treibstoffpreisen entlasten. Die Kontrolle dieser neuen Regelung übernimmt die E-Control, die Energie-Regulierungsbehörde des Landes.
"Das ist eine für uns komplett neue Aufgabe, deren Umsetzung durchaus herausfordernd ist. Aber natürlich nehmen wir diese im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten an", erklären die E-Control-Vorstände Alfons Haber und Michael Strebl. Gleichzeitig dämpfen sie aber überzogene Erwartungen: "Konsumenten werden nicht automatisch bei jeder Tankstelle eine Senkung sehen, weil es durchaus möglich ist, dass Tankstellen aufgrund ihrer Preisgestaltung nur eine geringe oder gar keine Senkung vornehmen müssen."
Die rechtliche Basis für die Spritpreisbremse bildet eine Änderung des Preisgesetzes, konkret der neue Paragraph 5aa. Dieser legt fest, unter welchen Umständen eine Preisbegrenzung erfolgen kann. Die zentrale Voraussetzung: Eine Preisbegrenzung ist möglich, wenn österreichische Tankstellenpreise (netto) mindestens 30 Prozent höher liegen als zwei Monate zuvor.
Die aktuellen Zahlen zeigen deutlich, dass diese Schwelle überschritten wurde. Laut dem Oil Bulletin der Europäischen Kommission vom 26. März liegt der Nettopreis bei 0,92 Euro für Super (1,84 Euro brutto) und bei 1,215 Euro für Diesel (2,11 Euro brutto). Im Vergleich dazu lagen die Preise im Januar bei 0,693 Euro für Super und 0,783 Euro für Diesel.
"Damit liegt der Superpreis um 38,8 Prozent und der Dieselpreis um 54 Prozent vor Steuern höher als noch vor acht Wochen. Die Anwendbarkeit der Regelung ist daher für Diesel und Super gegeben", bestätigen die E-Control-Vorstände. Die Regelung ist bis 30. Dezember 2026 befristet.
Die am 1. April in Kraft getretene Verordnung regelt die Preise für Diesel (B7) und Euro-Super (E10). Verpflichtet sind verschiedene Akteure der Treibstoffversorgungskette:
Autobahntankstellen sind von der Regelung ausgenommen. Tankstellenbetreiber und registrierte Empfänger fallen nur dann unter die Verordnung, wenn sie Teil eines vertikal integrierten Konzerns sind oder ihren Treibstoff von einem solchen Konzern beziehen und mindestens 30 Tankstellen betreiben.
Das System der Margenbegrenzung ist komplex. Ausgangspunkt ist das Verhältnis zwischen dem Nettoabgabepreis an der Tankstelle und den Großhandelsnotierungen in einem bestimmten Beobachtungszeitraum. Dieser Wert bildet den Ausgangswert für die Margenbegrenzung.
Die konkrete Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten: Die Differenz zwischen der Notierung am Vortag und dem Abgabepreis muss ab 2. April um fünf Cent pro Liter netto gesenkt werden. Anschließend wird eine sich täglich ändernde Preisobergrenze eingeführt. Steigen die Großhandelsnotierungen beispielsweise um zwei Cent pro Liter, darf auch der Tankstellenpreis um diesen Betrag erhöht werden. Sinken sie um zwei Cent, muss der Preis entsprechend gesenkt werden.
"So wird eine sich täglich ändernde Preisobergrenze eingeführt. Die Tankstellen und Treibstoffverkäufer müssen ihre Preise unterhalb der Obergrenze halten", erläutert E-Control-Vorstand Michael Strebl die Systematik. Wichtig dabei: Der Wettbewerb zwischen den Tankstellen soll weiterhin funktionieren. Jede Tankstelle kann ihre Preise frei, aber nur unterhalb der individuellen Preisobergrenze festlegen.
Die Preise an den Tankstellen werden nicht exakt den Bewegungen der Großhandelspreise folgen. "Das hat einen zusätzlichen Grund. Schließlich folgen die Unternehmen im täglichen Wettbewerb den Bewegungen der Konkurrenten und können so durchaus unterhalb des Höchstpreises liegen", erklärt Alfons Haber. Eine niedrigere Großhandelsnotierung am nächsten Tag ist dann nicht automatisch mit einer Preissenkung in gleichem Ausmaß verbunden - wichtig ist nur, dass die individuelle Preisobergrenze nicht überschritten wird.
Zusätzlich ist zu beachten, dass Preiserhöhungen aktuell nur montags, mittwochs und freitags zulässig sind, was zu leichten Abweichungen führen kann. Über den Wettbewerb wirkt die Margenbegrenzung indirekt auch auf kleine Tankstellen, die nicht direkt der Regelung unterworfen sind.
Die Überwachung der Spritpreisbremse erfolgt auf zwei Ebenen. Zunächst kontrolliert die E-Control die Produzenten und Steuerlager: Bestimmte Unternehmen müssen die Ausgangswerte ihrer Kalkulation melden und anschließend täglich die geplanten Durchschnittsverkaufspreise sowie die Kalkulationsgrundlagen übermitteln.
Bei den Tankstellen nutzt die E-Control die bestehende Infrastruktur des Preistransparenzgesetzes. Tankstellen sind bereits verpflichtet, ihre aktuellen Treibstoffpreise für den Spritpreisrechner bekannt zu geben. Diese Informationen werden nun auch zur Kontrolle der Preisbewegungen verwendet. Dabei werden sowohl die Erhöhungspreise um 12:00 Uhr als auch die Durchschnittspreise ausgewertet.
Wiederholte Auffälligkeiten können zu vertieften Prüfungen führen. Bei Kettentankstellen ist die Aufgriffsschwelle niedriger - sie müssen sich exakter an die Vorgaben halten und können nicht darauf vertrauen, dass erst nach mehrmaliger Auffälligkeit eingegriffen wird.
Wer gegen die Verordnung verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. "Das Verlangen von überhöhten Preisen stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird von den Bezirksverwaltungsbehörden geahndet", erklärt Michael Strebl. Das Strafmaß beträgt bis zu 7.265 Euro für die erste Übertretung und bis zu 14.535 Euro im Wiederholungsfall.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn eine Tankstelle bereits bisher sehr knapp kalkuliert hat, kann der Betreiber Belege dafür vorlegen, dass er durch die Margenreduktion keinen angemessenen Gewinn mehr erzielen würde. Die Höhe eines "angemessenen Gewinns" wird üblicherweise in einem Gerichtsverfahren festgelegt und orientiert sich an branchenüblichen langjährigen Durchschnittswerten.
Die E-Control-Vorstände betonen, dass die Spritpreisbremse zwar zur Entlastung der Konsumenten beitragen soll, aber kein Allheilmittel ist. Nicht alle Tankstellen werden automatisch ihre Preise senken müssen, und die Höhe der Entlastung kann variieren.
"Die jetzt in Kraft getretene Maßnahme soll helfen, Konsumentinnen und Konsumenten preislich etwas zu entlasten. Einen Soforteffekt kann aber jeder Autofahrer direkt erzielen, indem die Fahrweise angepasst wird, um den Verbrauch zu senken", gibt Alfons Haber praktische Tipps. Zusätzlich empfiehlt er, den Reifendruck regelmäßig zu überprüfen und nicht benötigte Gegenstände wie Dachträger vom Auto zu entfernen.
Mit der Spritpreisbremse betritt Österreich energiepolitisches Neuland. Die Maßnahme ist ein direkter Eingriff in die Preisgestaltung am Treibstoffmarkt und stellt sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch für die E-Control als Kontrollbehörde eine neue Herausforderung dar.
Ob die Spritpreisbremse die erhoffte Entlastung für Autofahrer bringen wird, wird sich in den kommenden Wochen und Monaten zeigen. Klar ist jedoch, dass die Regelung befristet ist und spätestens Ende 2026 evaluiert werden muss. Bis dahin werden die Erfahrungen mit diesem neuen Instrument der Preisregulierung wertvolle Erkenntnisse für die zukünftige Energiepolitik liefern.
Für Verbraucher empfiehlt es sich, die Preisentwicklung an den Tankstellen genau zu beobachten und weiterhin Preisvergleiche anzustellen. Die Spritpreisbremse ändert nichts daran, dass sich ein bewusster Umgang mit Preisunterschieden zwischen verschiedenen Anbietern nach wie vor lohnt.