Österreich signalisiert Zustimmung trotz Parlamentsbeschluss
Attac kritisiert die Genehmigung des umstrittenen EU-Mercosur-Handelsabkommens durch die Bundesregierung als demokratiepolitischen Skandal.
Die österreichische Bundesregierung hat am 13. März die Unterzeichnung des gesamten EU-Mercosur-Abkommens per schriftlichem Umlaufbeschluss genehmigt. Diese Entscheidung erfolgte ohne mediales Aufsehen und entgegen einem aufrechten Parlamentsbeschluss, der die Regierung dazu verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um einen Abschluss zu verhindern.
Die Organisation Attac Österreich übt scharfe Kritik an diesem Vorgehen. "Das rasche und lautlose Durchwinken dieses umstrittenen Abkommens ist ein zweifacher demokratiepolitischer Skandal", erklärt Theresa Kofler von Attac Österreich. "Erstens übergeht die Regierung damit die nach wie vor gültige Bindung des Parlaments. Zweitens signalisiert damit ausgerechnet das bislang ablehnende Österreich formal die Zustimmung zur vorläufigen Anwendung - und das als einer der ersten EU-Staaten überhaupt."
Durch die Genehmigung können große Teile des Abkommens in Österreich in Kraft treten, ohne dass gewählte Parlamentarier*innen auf europäischer oder nationaler Ebene jemals darüber abgestimmt haben. Diese Praxis der vorläufigen Anwendung wird von Kritikern als undemokratisch bezeichnet.
Es ist zudem unklar, ob die Aushebelung des Einstimmigkeitsprinzips - und damit des österreichischen Vetos - EU-rechtskonform war. Das EU-Parlament hat dazu im Jänner eine Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beantragt.
"Anstatt das gesamte Abkommen still und heimlich durchzuwinken, sollte sich die Regierung klar gegen die undemokratische vorläufige Anwendung aussprechen", fordert Kofler. "Ein Abkommen, das Klimaschutz und Menschenrechte derart untergräbt, sollte gestoppt und mit einem völlig neuen Mandat verhandelt werden."
Um die nationalen Parlamente weitgehend zu umgehen, hatte die EU-Kommission entschieden, das EU-Mercosur-Abkommen in zwei Teile zu splitten:
Das Interim Trade Agreement befasst sich mit Handel und handelsbezogenen Fragen. Es fällt in die Zuständigkeit der EU und wurde durch mehrheitlichen EU-Ratsbeschluss vom 9. Jänner genehmigt. Es soll nun auch ohne die Zustimmung des EU-Parlaments und ohne EuGH-Prüfung vorläufig in Kraft treten.
Das EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen besteht aus vier Teilen, wobei Teil 3 des EMPA inhaltlich dem iTA entspricht. Österreich hat gemäß Auftrag des Parlaments auf EU-Ebene gegen das EMPA gestimmt und wurde mit Mehrheit im EU-Rat überstimmt.
Jedes EU-Mitgliedsland ist eigenständige Vertragspartei. Ob eine rechtliche Verpflichtung zur nationalen Unterzeichnung besteht, ist rechtlich umstritten und nicht ausjudiziert; es handelt sich daher vor allem um eine politische Entscheidung.
Die Regierung hat am 13. März das EMPA genehmigt, also das gesamte Abkommen. Nahezu alle Teile des Abkommens können somit vorläufig angewendet werden. Lediglich ein sehr kleiner Teil, der konsularische Schutz und Steuerangelegenheiten betrifft, bedarf der Ratifizierung durch das österreichische Parlament.
Nach vollständigem Inkrafttreten des EMPA durch die nationalen Ratifizierungen in allen EU-Staaten wird dieses das iTA ablösen. Bis dahin bleibt die rechtliche und politische Situation komplex und umstritten.
Die Prüfung durch den EuGH, die das EU-Parlament beantragt hat, könnte ebenfalls rechtliche Klärungen bringen.