16.145 Österreicher suchten 2024 erstmals Hilfe bei Überschuldung
Steigende Lebenskosten und Arbeitslosigkeit treiben immer mehr Menschen in die Schuldenfalle. Frauen sind besonders betroffen.
Die österreichischen Schuldenberatungen verzeichnen einen alarmierenden Anstieg bei den Erstberatungen. 16.145 Menschen haben 2024 zum ersten Mal eine staatlich anerkannte Schuldenberatung in Anspruch genommen – der höchste Wert seit 15 Jahren, nur übertroffen vom Rekordwert des Vorjahres.
Die Gründe für diese besorgniserregende Entwicklung sind vielschichtig. "Die starke Nachfrage ist nach wie vor in Teuerungen, hoher Arbeitslosigkeit und multiplen Krisen zu sehen. Mit einem geringen Einkommen ist das Leben oft kaum mehr zu bewerkstelligen", erklärt die ASB Schuldnerberatungen GmbH in ihrer aktuellen Analyse.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Das mittlere Einkommen der Klienten liegt bei nur 1.500 Euro monatlich. Mehr als ein Drittel der Betroffenen muss sogar mit weniger als dem Existenzminimum von 1.273 Euro auskommen. Besonders dramatisch ist die Situation für Frauen – vier von zehn weiblichen Klientinnen leben unter dieser kritischen Grenze.
"Das Existenzminimum muss so weit angehoben werden, dass damit ein menschenwürdiges Leben geführt werden kann", fordert Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich. Die Armutsgefährdungsschwelle lag 2024 bei 1.661 Euro – deutlich über dem, was Menschen mit Lohnpfändung oder im Privatkonkurs zur Verfügung steht.
Diese Diskrepanz verdeutlicht das strukturelle Problem: Wer einmal in die Schuldenfalle geraten ist, hat kaum eine Chance, sich aus eigener Kraft zu befreien. Die verfügbaren Mittel reichen nicht einmal für ein Leben oberhalb der Armutsgefährdungsgrenze.
Eine besonders problematische Entwicklung zeichnet sich für Juli 2024 ab. Dann läuft eine wichtige Regelung aus, die es nicht-unternehmerisch tätigen Privatpersonen ermöglicht, sich innerhalb von drei Jahren zu entschulden. Ohne gesetzgeberisches Eingreifen würde die Entschuldungsdauer wieder auf mindestens fünf Jahre ansteigen.
Diese Verschärfung würde Frauen überproportional treffen. Während 23 Prozent der männlichen Klienten eine ehemalige Selbstständigkeit als Überschuldungsgrund angeben, sind es bei Frauen nur 13 Prozent. "Zusätzlich zu strukturell benachteiligenden Faktoren wie Gender Pay Gap, Teilzeitarbeit, Karenz und unbezahlter Care-Arbeit wartet hier die nächste Benachteiligung für Frauen", warnt Mitterlehner.
Besonders absurd würde sich diese Regelung bei privaten Bürgschaften auswirken: "Künftig wäre es rechtens, dass etwa ein Mann mit seiner gescheiterten Selbstständigkeit nach drei Jahren schuldenfrei ist, seine Frau, die für das Unternehmen gebürgt hat, hingegen erst nach fünf Jahren." Die Fachebene im Justizministerium hat sich bereits für eine Beibehaltung der dreijährigen Entschuldung ausgesprochen, doch die politische Entscheidung steht noch aus.
Die Analyse der Überschuldungsgründe zeigt klare Muster auf. An erster Stelle steht "Arbeitslosigkeit und Einkommensverschlechterung" mit 36 Prozent, gefolgt von "Umgang mit Geld/mangelnde Finanzbildung" (20 Prozent) und "ehemalige Selbstständigkeit" (19 Prozent).
Diese Verteilung unterstreicht, dass Überschuldung in den meisten Fällen nicht auf persönliches Versagen, sondern auf externe Faktoren und strukturelle Probleme zurückzuführen ist. Der Verlust des Arbeitsplatzes oder eine Einkommensverschlechterung können schnell zu einer finanziellen Abwärtsspirale führen.
Die Zahlen der Privatkonkurse unterstreichen das Ausmaß der Problematik. 8.768 Verfahren wurden 2024 eröffnet, wobei 70 Prozent davon von einer staatlich anerkannten Schuldenberatung vorbereitet wurden. Dies zeigt die wichtige Rolle der professionellen Beratungsstellen bei der Bewältigung von Überschuldungssituationen.
Die Schuldenberatungen fungieren nicht nur als erste Anlaufstelle für Betroffene, sondern begleiten sie auch durch das komplexe Verfahren des Privatkonkurses. Ohne diese Unterstützung wären viele Menschen nicht in der Lage, den rechtlichen Weg zur Entschuldung erfolgreich zu beschreiten.
Die durchschnittliche Schuldenhöhe in der Gesamtklientel beträgt 56.432 Euro. Besonders hoch sind die Verbindlichkeiten bei ehemals Selbstständigen mit durchschnittlich 105.073 Euro. Ein deutlicher Geschlechterunterschied zeigt sich auch hier: Frauen haben im Schnitt 46.284 Euro Schulden, Männer 63.354 Euro.
"Wir werden nicht müde zu betonen, dass dies in aller Regel nicht die ursprünglich gemachten Schulden sind", erklärt Mitterlehner. "Wenn keine Rückzahlung erfolgt, verdreifachen sich ungeregelte Schulden etwa alle acht Jahre." Dieser Zinseszinseffekt führt dazu, dass aus relativ kleinen ursprünglichen Verbindlichkeiten schnell existenzbedrohende Schuldenberge werden.
Die Experten betonen die Wichtigkeit einer frühen Intervention. "Daher ist es wichtig, bei Problemen rasch eine staatlich anerkannte Schuldenberatung aufzusuchen – diese ist immer kostenlos", rät Mitterlehner. Je früher professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird, desto größer sind die Chancen, eine Lösung zu finden, bevor die Situation völlig außer Kontrolle gerät.
Ein zentrales Anliegen der Schuldenberatungen ist die Begrenzung des Schuldenwachstums. "In dem Zusammenhang fordern wir seit Jahren, dass sich Schulden ab Fälligkeit maximal verdoppeln dürfen. Denn oft ist der Kosten- und Zinseszinseffekt schuld an der Überschuldung – nicht die betroffene Person.", so Mitterlehner.
Die aktuellen Zahlen zeigen, dass Überschuldung längst kein Randphänomen mehr ist, sondern ein gesellschaftliches Problem von erheblicher Tragweite. Die steigenden Lebenshaltungskosten, instabile Arbeitsverhältnisse und unvorhersehbare Krisen schaffen ein Umfeld, in dem auch Menschen mit durchschnittlichen Einkommen schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten können.
Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass viele Betroffene bereits unter dem Existenzminimum leben müssen. Dies wirft Fragen zur sozialen Gerechtigkeit und zur Funktionsfähigkeit des Sozialstaats auf.
Neben der akuten Krisenintervention setzen sich die Schuldenberatungen auch für präventive Maßnahmen ein. Die Verbesserung der Finanzbildung, die 20 Prozent der Überschuldungsfälle mitverursacht, ist dabei ein wichtiger Baustein. Doch strukturelle Reformen sind ebenso notwendig: Die Anhebung des Existenzminimums, die Begrenzung des Schuldenwachstums und die Beibehaltung der dreijährigen Entschuldungsfrist.
Die österreichweite Verfügbarkeit kostenloser Schuldenberatung ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die Überschuldung. In allen neun Bundesländern stehen staatlich anerkannte Beratungsstellen zur Verfügung, die professionelle Hilfe und rechtliche Betreuung anbieten.
Die anhaltend hohen Zahlen bei den Erstberatungen zeigen, dass das Problem der Überschuldung in Österreich nicht abnimmt. Im Gegenteil: Die multiplen Krisen der vergangenen Jahre haben die Situation weiter verschärft. Ohne politische Reformen und strukturelle Verbesserungen ist mit einer weiteren Zunahme der Fälle zu rechnen.
Besonders dringlich ist die Entscheidung über die Zukunft der dreijährigen Entschuldungsfrist. Eine Verlängerung auf fünf Jahre würde nicht nur individuelle Härten bedeuten, sondern auch gesellschaftliche Kosten verursachen, da Menschen länger auf staatliche Unterstützung angewiesen wären.
Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen bleiben ein wichtiger Anker für Menschen in finanziellen Notlagen. Ihre kostenlose und professionelle Beratung ist oft der erste Schritt aus der Schuldenfalle – vorausgesetzt, die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen unterstützen diesen Weg zurück in die finanzielle Stabilität.