Stadtrat Nepp fordert Stopp der Auszahlungen trotz Gesetzesänderung
Die Wiener FPÖ übt scharfe Kritik an der Stadtregierung, die trotz neuer Rechtslage weiter Mindestsicherung an subsidiär Schutzberechtigte auszahlt.
Die Wiener FPÖ übt scharfe Kritik an der rot-pinken Stadtregierung unter Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) und Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Der Grund: Trotz einer Gesetzesänderung aus dem vergangenen Jahr werden in Wien weiterhin Mindestsicherungsleistungen an subsidiär Schutzberechtigte ausbezahlt.
Laut FPÖ-Wien-Chef und Stadtrat Dominik Nepp haben subsidiär Schutzberechtigte ab 2026 keinen gesetzlichen Anspruch mehr auf Mindestsicherung. Dennoch seien auch in den Monaten Jänner und Februar 2024 entsprechende Leistungen an diese Personengruppe ausgezahlt worden.
Die Gesetzesänderung, auf die sich Nepp bezieht, wurde im vergangenen Jahr beschlossen und sieht vor, dass subsidiär Schutzberechtigte ab dem Jahr 2026 keinen Anspruch mehr auf Mindestsicherungsleistungen haben werden. Diese Regelung betrifft Personen, die zwar nicht als Flüchtlinge anerkannt sind, aber dennoch Schutz vor Abschiebung genießen, weil ihnen in ihrem Herkunftsland ernsthafte Schäden drohen würden.
Subsidiärer Schutz wird in Österreich für zunächst ein Jahr gewährt und kann verlängert werden. Diese Form des Schutzes steht unterhalb des Flüchtlingsstatus und bietet weniger umfassende Rechte als eine vollständige Asylgewährung.
Nepp wirft der Wiener Stadtregierung vor, "kein ernsthaftes Interesse daran zu haben, bei Nicht-Österreichern echte Einsparungen vorzunehmen". Der FPÖ-Politiker beziffert die jährlichen Kosten für Mindestsicherungsleistungen an diese Gruppe mit einer Milliarde Euro, die "maßgeblich zum Budgetloch" beitrage.
"Trotz klarer Rechtslage weiterhin an subsidiär Schutzberechtigte auszuzahlen und dafür Ausreden zu suchen, ist an Zynismus nicht zu überbieten", so Nepp in seiner Stellungnahme. Er kritisiert dabei insbesondere das Vorgehen in Zeiten "explodierender Schulden und eines massiven Budgetlochs".
Die FPÖ argumentiert, dass die Stadtregierung ihre Prioritäten falsch setze. Während die Wiener Bevölkerung unter steigenden Gebühren und Abgaben leide, zeige sich die rot-pinke Koalition "bei Sozialleistungen für Nicht-Österreicher weiterhin großzügig".
Nepp fordert eine grundlegende Neuausrichtung der Sozialpolitik: "Wer keine österreichische Staatsbürgerschaft hat, darf nicht länger auf Kosten der heimischen Steuerzahler alimentiert werden."
Die Mindestsicherung in Wien ist Teil des österreichweiten Systems der bedarfsorientierten Mindestsicherung, die als letztes Auffangnetz im Sozialsystem fungiert. Sie soll Menschen in Notlagen vor Armut schützen und ihnen ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen.
In Wien haben grundsätzlich alle Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt Anspruch auf Mindestsicherung, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem das Fehlen ausreichender eigener Mittel und die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme, soweit dies möglich ist.
Die Wiener Stadtregierung steht vor erheblichen budgetären Herausforderungen. Steigende Sozialausgaben, Inflation und die Folgen der Corona-Pandemie haben das städtische Budget stark belastet. Gleichzeitig sind die Einnahmen durch verschiedene Faktoren unter Druck geraten.
In diesem Kontext wird die Diskussion um Sozialleistungen für verschiedene Personengruppen besonders intensiv geführt. Während die einen für Einsparungen plädieren, argumentieren andere mit der Notwendigkeit, soziale Standards aufrechtzuerhalten.
Die Kritik der FPÖ reiht sich in eine länger andauernde Debatte um die Ausgestaltung des österreichischen Sozialsystems ein. Die Partei fordert regelmäßig eine stärkere Beschränkung von Sozialleistungen auf österreichische Staatsbürger oder Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht.
Die Position der FPÖ steht im Kontrast zu jener der regierenden SPÖ und der Koalitionspartner NEOS, die eine inklusivere Sozialpolitik verfolgen. Bürgermeister Ludwig und Sozialstadtrat Hacker haben sich bisher nicht öffentlich zu den aktuellen Vorwürfen geäußert.
Die Frage, warum trotz der beschlossenen Gesetzesänderung weiterhin Auszahlungen erfolgen, könnte mit Übergangsregelungen oder rechtlichen Verpflichtungen zusammenhängen. Da die neue Regelung erst 2026 in Kraft tritt, könnten bestehende Ansprüche möglicherweise noch abgewickelt werden müssen.
Juristische Experten verweisen darauf, dass bei derartigen Gesetzesänderungen häufig Übergangsfristen und Bestandsschutzregelungen zu beachten sind, um rechtssicher zu agieren.
Die Debatte um die Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte dürfte in den kommenden Monaten weiter an Fahrt aufnehmen. Mit Blick auf die anstehenden Wahlen könnte das Thema verstärkt politisiert werden.
Für die Wiener Stadtregierung stellt sich die Aufgabe, zwischen budgetären Zwängen, rechtlichen Verpflichtungen und sozialpolitischen Zielsetzungen zu navigieren. Die FPÖ hat bereits angekündigt, die Entwicklung weiter zu beobachten und gegebenenfalls weitere Schritte zu unternehmen.
Die Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderung ab 2026 werden voraussichtlich erheblich sein und könnten zu grundlegenden Veränderungen im Wiener Sozialsystem führen. Wie sich dies auf die betroffenen Personen auswirken wird und welche Alternativlösungen entwickelt werden, bleibt abzuwarten.