In unserer Beratungspraxis haben wir ständig mit Menschen zu tun, die aus Österreich wegziehen möchten oder zumindest mit diesem Gedanken spielen. Dies mag aus vielerlei Gründen interessant sein, vielfach spielen natürlich auch steuerliche Motive eine Rolle. So hat mit Jahresbeginn etwa Griechenland eine attraktive Zuzugsbegünstigung eingeführt. Auch Länder wie Malta oder Zypern locken neben schönem Wetter mit attraktiven Steueroptimierungsmöglichkeiten. Für einen auch steuerlich anerkannten „Wegzug“ aus Österreich gilt es jedoch Einiges zu beachten.
Griechenland hat mit 1. Jänner 2021 eine äußerst attraktive „Zuzugsbegünstigung“ eingeführt, um Steuerpflichtige aus anderen Ländern anzulocken. Diese Begünstigung führt zu einer Freistellung von 50% der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit von der Steuer und dem Solidaritätszuschlag, insofern diese Einkünfte aus Griechenland stammen. Die Begünstigung gilt in den ersten sieben Jahren nach dem Zuzug und steht unter folgenden Voraussetzungen zu:
Ein Wegzug aus Österreich sollte jedenfalls gut geplant und durchdacht sein. Allem voran sollten Sie sich vorab eingehend mit dem Zielland auseinandersetzen. Dazu empfiehlt sich ein längeren Aufenthalt vor Ort, um Land & Leute besser kennenzulernen, insbesondere aber auch, um die Höhe der dort zu erwartenden Lebenshaltungskosten hinreichend abschätzen zu können. Mangelhafte Infrastruktur (zB Stromausfälle, schlechtes Internet, unzureichender öffentlicher Verkehr), hohes Verkehrsaufkommen, schlechte Grundversorgung (zB medizinische Betreuung, Hygiene, sauberes Wasser), schwierige Immobilienmärkte, mangelnde Sicherheit, hohe Korruption, fremde Kulturen, fehlende Sozialkontakte, sprachliche Schwierigkeiten und ähnliche Faktoren können das vermeintliche Traumland schnell zum Alptraum werden lassen. Außerdem sollten Sie sich umfassend mit den steuerlichen und SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHEN Verpflichtungen in Ihrem Zielland auseinandersetzen. Dabei sollten Sie besonders auf in Österreich nicht in dieser Form bestehende Abgaben, wie etwa Schenkungs- und Erbschaftsteuer oder Vermögensteuern, achten. Im Hinblick auf etwaige Sondersteuerregime oder Zuzugsbegünstigungen sollten Sie sich unbedingt rechtzeitig über die nötigen Anwendungsvoraussetzungen informieren. Zuzugsbegünstigungen müssen vielfach binnen einer gewissen Frist iZm dem Zuzug beantragt werden.
Darüber hinaus hat ein Wegzug auch steuerliche Konsequenzen im Wegzugsstaat. Aus österreichischer Sicht ist insbesondere die „Wegzugsbesteuerung“ zu nennen (auch „Entstrickungsbesteuerung“ genannt). Diese führt zu einer fiktiven „Veräußerung“ von Betriebsvermögen und Kapitalvermögen, welches im Privatvermögen gehalten wird. Dabei ist der aktuelle Wert dieses Vermögens im Zeitpunkt des Wegzugs festzustellen und den ursprünglichen Anschaffungskosten gegenüberzustellen. Ergibt sich bei dieser Berechnung ein Gewinn (stille Reserven) und führt der Wegzug zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechts, so ist der rechnerische Gewinn im Rahmen der Veranlagung des Wegzugsjahres der Besteuerung zu unterziehen und hierauf Einkommensteuer zu bezahlen. Bei einem Wegzug in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des EWR gibt es allerdings die Möglichkeit, die daraus resultierende österreichische Einkommensteuer in Raten zu zahlen oder die Steuerzahlung auch aufzuschieben.
Die Änderung der steuerlichen Verhältnisse in Zusammenhang mit Ihrem Wegzug (Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht bzw Verlagerung der Ansässigkeit) ist der österreichischen Finanzverwaltung binnen eines Monats formlos anzuzeigen. Gerne können wir Ihnen hiefür ein entsprechendes Musterschreiben zur Verfügung stellen. Üblicherweise legen wir diesem Schreiben auch die Ab-/Ummeldung im Zentralen Melderegisters (ZMR) bei.
Es klingt viel selbstverständlicher, als es in der Praxis tatsächlich ist: Damit ein Wegzug letztlich zur Verlagerung der Ansässigkeit und somit auch der Steuerpflicht führt, muss er tatsächlich stattfinden und auch gelebt werden. Mögen anfangs die Strände und das schöne Wetter durchaus verlockend sein, so fällt die Trennung von Familie, Freunden und alten Gewohnheiten oftmals dann doch viel schwerer als gedacht. Fehlende Infrastruktur, ein geringerer Lebensstandard oder Probleme, sozialen Anschluss zu finden, können schon bald dazu verleiten, doch wieder mehr Zeit in der „alten Heimat“ zu verbringen als ursprünglich geplant. Um böse steuerliche Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie Ihre Pläne daher eingehend mit einem Steuerberater erörtern, der einschlägige Erfahrungen mit derlei internationalen Sachverhalten hat.
Bedenken Sie: Ein steuerwirksamer Wegzug bedeutet für Sie und Ihre Familie einen wesentlichen Einschnitt in die persönlichen Lebensverhältnisse!
Apropos (Steuer-)Berater: Wie in vielen anderen Lebensbereichen auch, sollten Sie bei der Beratung betreffend Ihre persönliche steuerliche Situation auf entsprechend qualifizierte und zertifizierte Experten vertrauen. Im Internet finden sich viele Strukturierungsempfehlungen zur grenzüberschreitenden Steueroptimierung, die in der Praxis aber leider kaum umsetzbar sind.
In unserer erst kürzlich erschienenen Broschüre „Wegzug aus Österreich“ finden Sie viele wichtige Hinweise, worauf Sie bei einem Wegzug – auch außerhalb des Steuerrechts – achten sollten und welche Unterlagen Sie für die steuerliche Abbildung Ihres Wegzugs zwecks Dokumentation gegenüber der Finanzverwaltung zusammentragen sollten.
Gerne teilen wir unsere Erfahrungen zum Wegzug aus Österreich aber auch im Rahmen unserer neuen Webinare mit Ihnen, wofür bereits folgende Termine fixiert sind:
Auch im Beitrag „Steuern sparen durch Wohnsitzverlagerung ins Ausland - Eine umsetzbare Alternative?“ unseres Senior Partners Stefan Bendlinger erfahren Sie mehr zum Thema Wegzug aus Österreich.
Wir beraten regelmäßig Klienten zu steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Wegzug aus Österreich und haben auch schon viele beim tatsächlichen Wegzug begleitet. Zögern Sie nicht, uns bei Bedarf zu kontaktieren. Gerne arbeiten wir die Details auch in Zusammenarbeit mit Ihrer ständigen steuerlichen Vertretung aus.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Verfasser sowie auch die übrigen Ansprechpartner unserer Service Line "Private Clients" gerne zur Verfügung!
Unseren Originalbeitrag finden Sie HIER.
Verfasser: Stefan Bendlinger, Matthias Mitterlehner
Die 1993 in Linz/OÖ gegründete und ansässige ICON Wirtschaftstreuhand GmbH ist das Kompetenzzentrum für internationale Steuerfragen in Österreich. ICON deckt das gesamte Portfolio der Geschäftsfelder „Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung“ in 9 spezialisierten Service Lines mit derzeit 80 Mitarbeiterinnen ab. ICON ist mehrfach ausgezeichneter Partner und Berater der Industrie, von Konzernen sowie von mittelständischen Unternehmen. Im Rahmen der ICON Tax Academy vermittelt ICON Expertenwissen an Berufskollegen und Klienten. ICON ist exklusives Mitglied der WTS Global in Österreich. Mit weltweit über 100 assoziierten Partnerfirmen gehört WTS Global zu den führenden internationalen Steuerpraxen.