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VKI startet Sammelaktion gegen BKS und BTV wegen versteckter Fondsprovisionen

8. April 2026 um 06:39
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Bankkunden in Österreich können sich ab sofort gegen versteckte Provisionsgeschäfte ihrer Bank wehren. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat eine neue Sammelaktion gestartet, die sich gegen die BKS Bank AG und die BTV Vier Länder Bank AG richtet.

Bankkunden in Österreich können sich ab sofort gegen versteckte Provisionsgeschäfte ihrer Bank wehren. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat eine neue Sammelaktion gestartet, die sich gegen die BKS Bank AG und die BTV Vier Länder Bank AG richtet. Im Fokus stehen sogenannte Bestandsprovisionen bei Fondsvermittlungen, die nach Ansicht des VKI unrechtmäßig einbehalten wurden. Betroffene Kunden können ihre Ansprüche kostenlos prüfen lassen und sich unter www.vki.at/kick-back-2026 anmelden.

Was sind Bestandsprovisionen und warum sind sie problematisch?

Der OTS beschreibt Bestandsprovisionen als Zahlungen, die Kapitalanlagegesellschaften an Banken für die Vermittlung von Fonds leisten. Nach Ansicht des VKI wurden die gesetzlichen Offenlegungspflichten in vielen Fällen bis zum 31.12.2017 nicht erfüllt, sodass Kund:innen Anspruch auf Herausgabe der einbehaltenen Beträge haben können.

Rechtliche Grundlagen nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz

Das österreichische Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996/2007/2018) sieht nach Darstellung des VKI strikte Voraussetzungen vor, unter denen Banken Bestandsprovisionen einbehalten dürfen. Nach Einschätzung des VKI wurden diese Vorgaben bei der Vermittlung von Fonds jedenfalls bis zum 31.12.2017 meist nicht erfüllt.

Erfahrungen des VKI und laufende Verhandlungen

Der VKI konnte sich in den vergangenen Monaten bereits mit mehreren Bankengruppen auf außergerichtliche Lösungen einigen. Für die BKS Bank AG und die BTV Vier Länder Bank AG gibt es derzeit noch keine Einigung; die Verhandlungen laufen. Der VKI öffnet deshalb die Anmeldung für Kund:innen dieser Banken.

Branchenweite Einschätzung

Nach Ansicht des VKI betrifft die unzureichende Offenlegung von Bestandsprovisionen die gesamte Bankenbranche, sofern Kund:innen im Wertpapiergeschäft Fonds vermittelt wurden.

Anmeldeverfahren und Unterstützung durch den VKI

Konsument:innen, denen bis zum 31.12.2017 ein Fondsprodukt über eine der genannten Banken vermittelt wurde, können sich kostenlos unter www.vki.at/kick-back-2026 für die Sammelaktion anmelden und ihre möglichen Ansprüche prüfen lassen. Der VKI wird die gesammelten Fälle bei der jeweiligen Bank intervenieren und auf eine außergerichtliche Lösung hinwirken.

"Wir arbeiten daran, auch mit der BKS Bank AG und der BTV Vier Länder Bank AG faire Lösungen für betroffene Konsument:innen zu erzielen", so Mag. Stefan Schreiner, zuständiger Jurist der Abteilung Intervention im VKI.

SERVICE: Weitere Informationen zum Thema gibt es auf www.vki.at/kick-back-2026.

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