Helmpflicht für E-Scooter, kamerabasierte Zufahrtskontrolle und strengere E-Moped-Regeln beschlossen
Die umfassende Reform der Straßenverkehrsordnung bringt ab Mai 2026 mehr Sicherheit und moderne Verkehrssteuerung nach Österreich.
Nach monatelangen Verhandlungen und einer intensiven Begutachtungsphase steht die größte Reform der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO) seit Jahren kurz vor der parlamentarischen Beschlussfassung. Mobilitätsminister Peter Hanke bezeichnet das Gesetzespaket als "Meilenstein für den Verkehr in Österreich", das ab Mai 2026 schrittweise in Kraft treten soll.
Eine der sichtbarsten Änderungen betrifft die neuen Sicherheitsbestimmungen für Elektrofahrzeuge. E-Scooter werden künftig nicht mehr als Kleinfahrzeuge, sondern als vollwertige Fahrzeuge eingestuft. Dies bringt weitreichende Konsequenzen mit sich: Für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr wird das Tragen eines Helms verpflichtend. Die Fahrzeuge müssen zudem mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein.
Auch bei E-Bikes wird die Sicherheit erhöht: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr müssen künftig einen Helm tragen. Zusätzlich wird die zulässige Alkoholgrenze für E-Scooter-Fahrer von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt - eine Angleichung an die Bestimmungen für Kraftfahrzeuge.
Dr. Harald Widhalm vom AKH Wien unterstützt diese Maßnahmen aus medizinischer Sicht: "Als Facharzt für Unfallchirurgie erlebe ich die katastrophalen Kopfverletzungen, die bei einer Fahrt mit dem E-Scooter und E-Bike entstehen können, täglich im OP-Saal." Allein 2024 mussten 7.500 E-Scooter-Unfälle in österreichischen Krankenhäusern behandelt werden - Tendenz steigend.
Ein besonders innovativer Aspekt der Reform ist die Einführung kameragestützter Systeme zur Verkehrsberuhigung. Städte und Gemeinden erhalten damit ein modernes Instrument, um Einfahrts- und Fahrverbote für mehrspurige Kraftfahrzeuge in definierten Bereichen automatisiert zu überwachen.
Das System soll primär in Innenstädten zum Einsatz kommen und ist streng reglementiert: Überwachte Bereiche werden durch Zusatztafeln mit Kamerasymbol und neue Bodenmarkierungen deutlich gekennzeichnet. Einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder oder Mopeds sind von der automatisierten Erfassung ausgenommen.
ÖVP-Verkehrssprecher Joachim Schnabel betont die Bedeutung des Datenschutzes: "Mit der nun gesetzlich verankerten Bedarfsprüfung, der klaren Ausschilderung sowie der Behördenzuständigkeit gibt es österreichweit einheitliche Rahmenbedingungen." Auf Datenschutzbedenken wurde reagiert: Jedes Kamera-Konzept erfordert eine eigene Datenschutz-Folgenabschätzung, und bei Verstößen werden Daten nach maximal einem Jahr gelöscht.
NEOS-Verkehrssprecher Dominik Oberhofer hebt hervor: "Für uns NEOS war und ist es ein zentrales Anliegen, die Bürgerrechte und die Versammlungsfreiheit uneingeschränkt zu wahren - das ist uns mit der Novelle gelungen." Die ursprünglichen Pläne wurden nach der Begutachtungsphase entsprechend angepasst.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft sogenannte E-Mopeds der Klasse L1-eB, die bisher rechtlich als Fahrräder galten und daher Radwege nutzen durften. Ab Oktober 2026 werden sie dem Kraftfahrgesetz unterstellt und müssen auf der Fahrbahn fahren.
Diese Neuregelung bringt erhebliche Verpflichtungen mit sich: Zulassungspflicht mit Nummerntafel, Versicherungsabschluss, gültige Lenkberechtigung und verpflichtender Sturzhelm. SPÖ-Verkehrssprecher Wolfgang Moitzi erklärt: "Ein kleines E-Moped ist kein Fahrrad und soll auch nicht so behandelt werden."
Besonders betroffen sind Lieferdienst-Beschäftigte, die häufig E-Mopeds verwenden. Um ihnen ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben, tritt diese Regelung erst im Oktober 2026 in Kraft. Moitzi versichert: "Wir lassen die Arbeitnehmer nicht allein" und verweist auf geplante arbeitsrechtliche Verbesserungen.
Parallel zur StVO-Reform wird das Intelligente Verkehrssysteme-Gesetz (IVS-Gesetz) eingeführt. Es verpflichtet Navigationsdienste, behördlich angeordnete Sperren anzuzeigen, sofern diese über den Nationalen Zugangspunkt bereitgestellt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Transitverkehr durch Ausweichrouten die lokale Bevölkerung belastet.
Das Gesetz schafft die Grundlage für eine moderne, digitale Verkehrssteuerung und soll besonders auf stark belasteten Strecken wie der Brenner- oder Tauernautobahn zum Tragen kommen. Auch Projekte wie eine "Intelligente" Südosttangente im Zusammenhang mit dem S1-Ausbau werden dadurch ermöglicht.
Die Regierungsvorlage wird demnächst dem Parlament übermittelt und dem Verkehrsausschuss zugewiesen, der im März tagt. Anschließend soll das Gesetzespaket im Plenum beschlossen werden, wodurch ein Inkrafttreten im Mai 2026 möglich wird.
Minister Hanke zeigt sich zufrieden mit dem Tempo des Gesetzgebungsverfahrens: "Dass wir nun gemeinsam ein so großes und wichtiges Gesetzespaket in dieser kurzen Zeit auf den Weg bringen konnten, ist für mich der Beweis, dass diese Bundesregierung an einem Strang zieht."
Die Reform passt die österreichische Straßenverkehrsordnung an moderne Mobilitätsformen an und berücksichtigt dabei sowohl Sicherheitsaspekte als auch den Datenschutz. Besonders Städte und Gemeinden erhalten neue Werkzeuge zur Verkehrsberuhigung, während gleichzeitig die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht wird.
Die gestaffelte Einführung - kamerabasierte Zufahrtskontrolle und erweiterte Helmpflicht ab Mai 2026, E-Moped-Regelung ab Oktober 2026 - soll allen Beteiligten ausreichend Zeit zur Anpassung geben. Für Österreichs Verkehrspolitik markiert die Reform einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung und erhöhter Verkehrssicherheit.
Mit dem neuen Regelwerk reagiert Österreich auf die veränderten Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung und schafft gleichzeitig Rechtssicherheit in bisher ungeklärten Bereichen. Die Herausforderung liegt nun in der praktischen Umsetzung und der Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern.