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Steuerhammer: Neue Grunderwerbsteuer trifft Immobilienbranche hart!

9. Mai 2025
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Die österreichische Immobilienbranche steht vor einem dramatischen Umbruch: Die Bundesregierung plant weitreichende Änderungen bei der Grunderwerbsteuer, die ab dem 1. Juli 2025 in Kraft treten sollen. Trotz politischer Versprechen, keine neuen Steuern einzuführen, wird hier tief in die Taschen der

Die österreichische Immobilienbranche steht vor einem dramatischen Umbruch: Die Bundesregierung plant weitreichende Änderungen bei der Grunderwerbsteuer, die ab dem 1. Juli 2025 in Kraft treten sollen. Trotz politischer Versprechen, keine neuen Steuern einzuführen, wird hier tief in die Taschen der Immobiliengesellschaften gegriffen. Besonders betroffen sind Share Deals, die künftig strenger behandelt werden sollen.

ÖVP und NEOS im Zwiespalt

Obwohl sich die ÖVP und die NEOS im Vorfeld klar gegen zusätzliche Steuerbelastungen ausgesprochen hatten, zeigt sich nun: Die Realität sieht anders aus. Der erste Gesetzesentwurf zur geplanten Budgetsanierung, analysiert von der Prodinger Steuerberatung, enthält tiefgreifende Änderungen im Grunderwerbsteuerrecht.

Gleichstellung von Asset Deal und Share Deal

Ein zentrales Ziel des Entwurfs ist die Gleichstellung zwischen Asset Deals (direkter Verkauf von Grundstücken) und Share Deals (Übertragung von Gesellschaftsanteilen an grundstückshaltenden Unternehmen). Share Deals galten bislang als steuerlich günstiger – ein Schlupfloch, das die Regierung nun schließen will.

  • Schwellenwert für Beteiligungsänderungen gesenkt: Bereits ab einer Veränderung von 75 % der Beteiligungsverhältnisse wird Grunderwerbsteuer fällig. Der Betrachtungszeitraum wird von 5 auf 7 Jahre verlängert.
  • Ausdehnung auf verbundene Unternehmen: Künftig zählen alle indirekten Veränderungen der Gesellschafter, was zu steuerlichen Belastungen in Tochtergesellschaften führen kann.
  • Höherer Steuersatz für Immobiliengesellschaften: Ein drastischer Anstieg auf 3,5 % bei Umgründungen und Anteilsvereinigungen.
  • Erleichterung für Familiengesellschaften: Ausnahmen sind für reine Familiengesellschaften vorgesehen.

Besonders brisant: Selbst geringfügige Anteilsabtritte eines Mehrheitsgesellschafters können zur Steuerpflicht führen, wenn er weiterhin über der 75 %-Schwelle bleibt.

Handlungsbedarf für Immobilienbesitzer

Private Immobilieneigentümer bleiben verschont, doch die Verschärfungen treffen gesellschaftsrechtliche Strukturen hart. Experten wie Dr. Manfred Schekulin und Mag. Sigrid Schnitzhofer von der Prodinger Steuerberatung raten, geplante Transaktionen umgehend zu prüfen und bis zum Stichtag 30. Juni 2025 umzusetzen, um Nachteile zu vermeiden. Noch besteht Hoffnung auf Klarstellungen im Gesetzgebungsverfahren – andernfalls drohen erhebliche Mehrbelastungen.

Schlagworte

#Grunderwerbsteuer#Immobilien#NEOS#ÖVP#Steuerreform

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