Österreich reagiert mit einer neuen Spritpreisbremse auf die anhaltend hohen Treibstoffkosten, die sowohl Unternehmen als auch Privatverbraucher belasten. Die am heutigen Tag beschlossene Maßnahme ...
Österreich reagiert mit einer neuen Spritpreisbremse auf die anhaltend hohen Treibstoffkosten, die sowohl Unternehmen als auch Privatverbraucher belasten. Die Maßnahme kombiniert staatliche Preisregulierung und die Senkung der Mineralölsteuer (MÖSt). Während die Bundesregierung diese Schritte als notwendige Inflationsbekämpfung bewirbt, mehren sich kritische Stimmen aus der Wirtschaft, die vor langfristigen Marktverwerfungen warnen.
Tanja Graf, Generalsekretärin des Österreichischen Wirtschaftsbunds, begrüßte zwar die grundsätzliche Entlastungsabsicht, übte jedoch deutliche Kritik an der staatlichen Marktintervention. "Die Spritpreisbremse entlastet zwar kurzfristig, stellt jedoch einen massiven Markteingriff dar", erklärte Graf in einer ersten Stellungnahme. Besonders positiv bewertet der Wirtschaftsbund dabei das durchgesetzte Ablaufdatum: Das Preisgesetz solle mit einer sogenannten "Sunset-Klausel" am 31. Dezember 2026 außer Kraft treten.
Die Maßnahmen umfassen laut OTS die Senkung der Mineralölsteuer als marktkonformes Instrument zur Dämpfung der Inflation sowie staatliche Eingriffe in den Markt durch ein Preisgesetz. Die OTS betont, dass Eingriffe in funktionierende Märkte stets strikt zeitlich begrenzt und als Ausnahme gerechtfertigt sein müssen.
Die OTS nennt außerdem, dass die Verordnung zur konkreten Umsetzung vorerst eine einmonatige Gültigkeit hat und bei Versorgungsengpässen oder Marktverzerrungen umgehend ausgesetzt werden müsse.
Die OTS hebt hervor, dass die Senkung der Mineralölsteuer als treffsichereres und marktkonformes Instrument gilt, um die Inflation zu dämpfen und für mehr Preisstabilität zu sorgen. Zugleich warnt der Wirtschaftsbund vor den langfristigen Folgen staatlicher Markteingriffe und fordert präzise, zeitlich strikt begrenzte Maßnahmen, um Planungssicherheit für Unternehmen zu sichern und negative Auswirkungen auf Wettbewerb und Versorgung zu vermeiden.
Graf betonte: "Sollte es zu Versorgungsengpässen oder Marktverzerrungen kommen, muss die Verordnung umgehend ausgesetzt werden. Wir werden daher weiterhin darauf achten, dass Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung tatsächlich zielgerichtet wirken und keine unerwünschten Marktverwerfungen auslösen."