Am 11. Dezember 2025 wurde im österreichischen Nationalrat ein bedeutendes Gesetz verabschiedet, das die Praxis der Besitzstörungs-Abzocke beendet. Diese Entscheidung betrifft viele Autofahrer:innen in Österreich, die bisher mit hohen Zahlungsaufforderungen für das kurze Parken oder das Überfahren p
Am 11. Dezember 2025 wurde im österreichischen Nationalrat ein bedeutendes Gesetz verabschiedet, das die Praxis der Besitzstörungs-Abzocke beendet. Diese Entscheidung betrifft viele Autofahrer:innen in Österreich, die bisher mit hohen Zahlungsaufforderungen für das kurze Parken oder das Überfahren privater Grundstücke konfrontiert waren. Diese Änderung, die unter der Leitung von Justizministerin Anna Sporrer und der SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim initiiert wurde, markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen den Missbrauch durch Besitzstörungsklagen.
Die Besitzstörungsklage ist ein juristisches Mittel, das ursprünglich dazu gedacht war, den rechtmäßigen Besitz von Eigentum zu schützen. In den letzten Jahren wurde dieses Instrument jedoch zunehmend missbraucht. Viele Grundstücksbesitzer:innen nutzten es, um Autofahrer:innen, die ihr Grundstück nur kurzzeitig überquerten oder darauf parkten, mit hohen Gebühren zu belasten. Diese Praxis führte zu einem erheblichen finanziellen Druck auf die Betroffenen, die oft aus Angst vor teuren Gerichtsverfahren die geforderten Beträge bezahlten.
Die Problematik der Besitzstörungsklagen ist nicht neu. Bereits in den 1990er Jahren gab es in Österreich erste Fälle, in denen Grundstückseigentümer:innen versuchten, aus der kurzfristigen Nutzung ihres Eigentums durch andere Kapital zu schlagen. Mit der zunehmenden Motorisierung und dem Anstieg des Individualverkehrs verschärfte sich die Situation. Besonders in urbanen Gebieten wie Wien, wo Parkraum knapp ist, wurden Besitzstörungsklagen zu einem lukrativen Geschäft. Die SPÖ erkannte das Problem bereits im vergangenen Jahr und versuchte, unter der damaligen Regierung, eine Gesetzesänderung herbeizuführen. Dies war jedoch erst jetzt unter der neuen Justizministerin möglich.
In Deutschland und der Schweiz sind Besitzstörungsklagen ebenfalls bekannt, jedoch sind die rechtlichen Rahmenbedingungen dort strenger. In Deutschland beispielsweise müssen Grundstückseigentümer:innen nachweisen, dass sie durch das Verhalten der Autofahrer:innen tatsächlich in ihrem Besitz gestört wurden. In der Schweiz gibt es ähnliche Regelungen, die den Missbrauch erschweren. Diese Unterschiede in der Gesetzgebung führten dazu, dass die Praxis der Besitzstörungs-Abzocke in Österreich besonders ausgeprägt war.
Für die österreichischen Autofahrer:innen bedeutet die Gesetzesänderung eine erhebliche Entlastung. Bisher mussten viele von ihnen hohe Summen zahlen, um kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Mit der Senkung der Gerichts- und Anwaltsgebühren sowie der befristeten Möglichkeit, den Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof zu nutzen, wird der Rechtsweg für die Betroffenen deutlich erleichtert. Dies schafft nicht nur finanzielle Erleichterung, sondern auch Rechtssicherheit, da nun klare Leitlinien für die Rechtsprechung geschaffen werden.
Ein Beispiel: Herr M., der regelmäßig in Wien arbeitet, erhielt mehrfach Zahlungsaufforderungen von über 500 Euro, weil er kurzzeitig auf einem privaten Parkplatz geparkt hatte. Mit der neuen Gesetzgebung kann er sich nun wehren, ohne hohe Kosten fürchten zu müssen.
Laut einer Studie der österreichischen Verkehrsbehörde waren im Jahr 2024 rund 15.000 Besitzstörungsklagen anhängig, von denen etwa 70% mit einer Zahlung der geforderten Beträge endeten, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kam. Die durchschnittliche Forderung belief sich auf etwa 400 Euro. Diese Zahlen verdeutlichen das Ausmaß des Problems und die Notwendigkeit der jetzt beschlossenen Maßnahmen.
Mit der neuen Regelung, die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, erwartet die SPÖ eine deutliche Reduktion der Besitzstörungsklagen. Die Justizministerin plant zudem, die Auswirkungen der Gesetzesänderung zu evaluieren und gegebenenfalls weitere Anpassungen vorzunehmen. Ziel ist es, eine einheitliche Rechtsprechung zu etablieren, die den Missbrauch von Besitzstörungsklagen dauerhaft unterbindet.
Diese Entwicklung könnte auch als Modell für andere Länder dienen, die mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind. Österreich könnte somit eine Vorreiterrolle im Schutz der Bürger:innen vor rechtlichem Missbrauch einnehmen.
Die Entscheidung des Nationalrats, der Besitzstörungs-Abzocke einen Riegel vorzuschieben, ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte der Autofahrer:innen in Österreich. Die SPÖ und Justizministerin Anna Sporrer haben damit gezeigt, dass sie bereit sind, gegen rechtlichen Missbrauch vorzugehen. Für die Betroffenen bedeutet dies nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch ein Stück mehr Gerechtigkeit im Alltag.
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