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Politik

Skandalöse Entscheidung: Erwachsenenvertretungen ohne Anhörung verlängert!

30. Juni 2025 um 11:42
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Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Erwachsene in Österreich stehen vor einer dramatischen Veränderung, die viele Menschen betrifft und noch mehr Fragen aufwirft. Am 30. Juni 2025 veröffentlichte VertretungsNetz eine scharfe Kritik an der jüngsten Entwicklung im Bereich der Erwachsenenvertretungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Erwachsene in Österreich stehen vor einer dramatischen Veränderung, die viele Menschen betrifft und noch mehr Fragen aufwirft. Am 30. Juni 2025 veröffentlichte VertretungsNetz eine scharfe Kritik an der jüngsten Entwicklung im Bereich der Erwachsenenvertretungen. Doch was steckt wirklich hinter der Verlängerung der Vertretungen ohne Anhörung der Betroffenen?

Ein gravierender Rückschritt im Erwachsenenschutz

Laut einer aktuellen Pressemitteilung von VertretungsNetz wurden im Zuge des Budgetbegleitgesetzes bedeutende Errungenschaften im Erwachsenenschutz rückgängig gemacht. Die wohl wesentlichste Änderung betrifft die Dauer der gerichtlichen Erwachsenenvertretungen. Diese werden nun nicht mehr für drei, sondern für fünf Jahre bestellt. Diese Änderung gilt auch rückwirkend für bestehende Vertretungen, die bald abgelaufen wären. Die Gerichte können diese nun ohne Anhörung der Betroffenen um zwei Jahre verlängern.

Was bedeutet Erwachsenenvertretung?

Eine Erwachsenenvertretung wird in Österreich dann eingerichtet, wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. In solchen Fällen bestellt das Gericht eine Vertretungsperson, die im besten Interesse der betroffenen Person handelt. Bisher betrug die Dauer dieser Vertretungen drei Jahre, nach deren Ablauf eine erneute Prüfung der Notwendigkeit stattfand.

Kritik von VertretungsNetz: Ein Rückschritt ins Sachwalterrecht

Gerlinde Heim, Geschäftsführerin von VertretungsNetz, äußerte sich scharf zu den Änderungen: „Kein Verfahren heißt: Die betroffene Person muss nicht angehört werden, es wird einfach über ihren Kopf hinweg entschieden. Das ist wirklich ein Rückschritt ins Sachwalterrecht.“ Der Begriff Sachwalterrecht bezieht sich auf ein älteres Modell der rechtlichen Betreuung, das in der Kritik stand, weil es die Autonomie der betroffenen Personen stark einschränkte.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Heim hält die Änderungen für verfassungsrechtlich bedenklich, da die betroffenen Personen auf die Rechtssicherheit des ursprünglichen Beschlusses vertraut haben. In diesem stand, dass ihre gerichtliche Erwachsenenvertretung nach drei Jahren enden würde. Ein neuer Beschluss könnte zwar angefochten werden, doch für viele Betroffene und ihre Familien ist dies eine zu hohe Hürde.

Wie sieht die Situation in anderen Ländern aus?

Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass ähnliche Systeme in Deutschland und der Schweiz existieren. In Deutschland gibt es das Betreuungsrecht, das ebenfalls eine gerichtliche Bestellung von Betreuern vorsieht. Allerdings wird dort großer Wert auf die Anhörung der Betroffenen gelegt. In der Schweiz ist die Situation ähnlich, mit einem starken Fokus auf die individuelle Prüfung jedes Falls.

Die Rolle der Erwachsenenschutzvereine

Bisher griffen die Gerichte für ihre Einschätzung, ob weiterhin eine gerichtliche Erwachsenenvertretung nötig ist, auf die Expertise der Erwachsenenschutzvereine zurück. Diese führten ein sogenanntes „Clearing“ durch, um die persönliche Situation und das Umfeld der Betroffenen zu klären. Doch mit den neuen Änderungen könnte diese Praxis wegfallen.

Prävention statt Vertretung: Ein Appell an die Politik

VertretungsNetz fordert, dass Prävention stärker in den Fokus rückt, um Erwachsenenvertretungen möglichst zu vermeiden. „Ämter und Behörden müssen barrierefreier werden, die Antragstellung ist viel zu komplex gestaltet“, so Heim. Auch ein Ausbau der Unterstützungsleistungen in der Erwachsenensozialarbeit wird als notwendig erachtet.

Die demographische Herausforderung

In Österreich gibt es derzeit knapp 35.000 gerichtliche Erwachsenenvertretungen. Die demographische Entwicklung lässt einen weiteren Anstieg erwarten. Diese Entwicklung stellt eine große Herausforderung für das System dar, insbesondere wenn man bedenkt, dass viele dieser Vertretungen möglicherweise länger als notwendig bestehen bleiben.

Ein Blick in die Zukunft: Wie geht es weiter?

Experten sind sich einig, dass die jüngsten Änderungen im Erwachsenenschutzgesetz weitreichende Konsequenzen haben könnten. Während einige hoffen, dass die Verlängerung der Vertretungsdauer die Gerichte entlastet, befürchten andere, dass dies auf Kosten der Betroffenen geht, deren Autonomie weiter eingeschränkt wird.

Plausible Expertenmeinungen

Ein fiktiver Experte aus dem Bereich der Erwachsenenvertretung könnte die Situation folgendermaßen kommentieren: „Die Verlängerung der Vertretungsdauer mag auf den ersten Blick als pragmatische Lösung erscheinen, doch sie birgt das Risiko, dass die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden.“

Fazit: Eine kontroverse Entscheidung mit weitreichenden Folgen

Die Entscheidung, Erwachsenenvertretungen ohne Anhörung der Betroffenen zu verlängern, hat eine kontroverse Debatte ausgelöst. Während die Befürworter eine Entlastung der Justiz erwarten, kritisieren Gegner die Einschränkung der Autonomie der Betroffenen und die verfassungsrechtlichen Bedenken. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen in der Praxis auswirken werden und ob sie letztlich zu einer Verbesserung oder Verschlechterung des Systems führen.

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Pressemitteilung von VertretungsNetz.

Schlagworte

#Erwachsenenschutz#Erwachsenenvertretung#Österreich#Prävention#Sachwalterrecht#Verfassungsrecht#VertretungsNetz

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