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Chronik

Skandal um Kündigung: Mann muss 38.000 Euro zurückzahlen!

2. Mai 2025 um 06:22
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Ein unglaublicher Behördenirrsinn treibt Andreas H. in den finanziellen Ruin! Der Mechaniker aus Niederösterreich, der trotz seiner psychischen Erkrankung stets gearbeitet hat, sieht sich plötzlich mit einer gigantischen Rückzahlung konfrontiert. Ganze 38.000 Euro soll er an seinen ehemaligen Arbeit

Ein unglaublicher Behördenirrsinn treibt Andreas H. in den finanziellen Ruin! Der Mechaniker aus Niederösterreich, der trotz seiner psychischen Erkrankung stets gearbeitet hat, sieht sich plötzlich mit einer gigantischen Rückzahlung konfrontiert. Ganze 38.000 Euro soll er an seinen ehemaligen Arbeitgeber zurückzahlen, nachdem er unrechtmäßig gekündigt wurde.

Das Drama um die Kündigung

Andreas H. arbeitete bis Ende März 2023 als Facharbeiter in St. Pölten, bevor er ohne Vorwarnung gekündigt wurde. Als „begünstigter Behinderter“ hätte seine Kündigung jedoch nicht ohne die Zustimmung des Sozialministerium-Service (SMS) erfolgen dürfen. Doch der bürokratische Albtraum nahm seinen Lauf: Das SMS ließ sich sage und schreibe 15 Monate Zeit für eine Entscheidung, während das Arbeitsmarktservice (AMS) Niederösterreich Andreas H. nicht darauf hinwies, sich vorsorglich arbeitslos zu melden.

Die fatale Kombination

Diese Versäumnisse führten dazu, dass Andreas H. nicht nur um sein Arbeitslosengeld gebracht wurde, sondern auch noch die Gehälter der letzten Monate an seinen Ex-Arbeitgeber zurückzahlen muss. Die finanzielle Katastrophe war perfekt!

Volksanwaltschaft greift ein

In seiner Verzweiflung wandte sich Andreas H. an die Volksanwaltschaft. Volksanwalt Bernhard Achitz setzte sich für ihn ein und konnte das AMS dazu bewegen, den ursprünglichen Antrag auf Arbeitslosengeld rückwirkend anzuerkennen. Damit könnte Andreas H. endlich das Geld erhalten, das ihm zusteht!

Achitz betont: „Es ist dem AMS hoch anzurechnen, dass sie den Fall erneut geprüft haben.“ Doch die Frage bleibt: Wie konnte es zu einem derart verheerenden Behördenversagen kommen?

Behördliche Verantwortungslosigkeit

Das AMS rechtfertigte sich, man habe nicht mit einem solchen Ausgang des Verfahrens gerechnet. Doch Achitz stellte klar: „Das ist völlig unerheblich, man kann nie vorwegnehmen, wie ein Verfahren ausgeht.“ Die fehlende Aufklärung seitens des AMS hat Andreas H. in eine prekäre Lage gebracht.

Nach dem Einschreiten der Volksanwaltschaft wird nun eine Neuaufnahme des Arbeitslosengeldantrags von Andreas H. in Angriff genommen. Die finanzielle Belastung, die er zwischenzeitlich tragen musste, ist enorm, doch es gibt Hoffnung auf eine positive Wendung.

Für alle Betroffenen von Kündigungen und behördlichen Verfahren bleibt die Lehre: Vorsicht ist besser als Nachsicht! Die Volksanwaltschaft steht für Fragen und Unterstützung unter [email protected] oder der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 zur Verfügung.

Schlagworte

#AMS#Arbeitslosengeld#Kündigung#Sozialministerium-Service#Volksanwaltschaft

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