In einem spektakulären Rechtsstreit hat das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) einen bedeutenden Sieg errungen. Das Handelsgericht Wien entschied zugunsten des DÖW gegen den oberösterreichischen FPÖ-Landesparteisekretär Michael Gruber, der in einer Presseaussendung unwahre
In einem spektakulären Rechtsstreit hat das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) einen bedeutenden Sieg errungen. Das Handelsgericht Wien entschied zugunsten des DÖW gegen den oberösterreichischen FPÖ-Landesparteisekretär Michael Gruber, der in einer Presseaussendung unwahre und kreditschädigende Behauptungen über die Institution verbreitet hatte.
Am 3. August 2023 veröffentlichte Michael Gruber eine Presseaussendung, in der er dem DÖW die Wissenschaftlichkeit absprach. Er bezog sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien aus dem Jahr 1998, um seine Thesen zu untermauern. Das DÖW, eine renommierte Einrichtung zur Erforschung des Rechtsextremismus, sah sich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, um seine Reputation zu schützen.
Das DÖW hat sich seit seiner Gründung einen Namen als wissenschaftliche Institution gemacht. Es widmet sich der Erforschung und Dokumentation des Nationalsozialismus sowie des Widerstandes dagegen. Die Arbeit des DÖW ist nicht nur in Österreich, sondern international anerkannt. In der Vergangenheit wurde die Organisation immer wieder Zielscheibe politischer Angriffe, insbesondere von rechten Gruppierungen, die ihre Forschungsergebnisse infrage stellten.
Am 21. Juli 2025 fällte das Handelsgericht Wien ein wegweisendes Urteil. Es stellte fest, dass das DÖW nach strengen wissenschaftlichen Kriterien arbeitet und die von Gruber verbreiteten Behauptungen unwahr und kreditschädigend sind. Das Gericht ordnete an, dass Gruber seine Aussagen widerrufen und unterlassen muss. Zudem muss er die Gerichtskosten des DÖW tragen.
Ein Sprecher des Handelsgerichts betonte: „Das Urteil ist ein klares Zeichen dafür, dass die Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen nicht ohne Konsequenzen bleibt. Es schützt die Integrität wissenschaftlicher Einrichtungen vor politisch motivierten Angriffen.“
Andreas Kranebitter, der wissenschaftliche Leiter des DÖW, zeigte sich erleichtert: „Die Entscheidung des Gerichts ist nicht nur ein Sieg für das DÖW, sondern für alle Wissenschaftler, die aufgrund ihrer Arbeit in der Öffentlichkeit stehen. Wir lassen uns nicht von unwahren Anschuldigungen einschüchtern.“
Auch der Rechtsvertreter des DÖW, Michael Pilz, äußerte sich zufrieden: „Das Urteil unterstreicht die Wichtigkeit der Wahrheit in der öffentlichen Debatte. Die Aussagen von Gruber waren nicht nur falsch, sondern auch gefährlich, da sie das Vertrauen in wissenschaftliche Institutionen untergraben.“
Für die Bürger bedeutet das Urteil eine Stärkung der Wissenschaft und ihrer Rolle in der Gesellschaft. Es zeigt, dass wissenschaftliche Ergebnisse geschützt werden müssen, um eine fundierte öffentliche Debatte zu ermöglichen. In einer Zeit, in der Fake News und Desinformation zunehmen, ist dies ein wichtiges Signal.
In anderen Bundesländern Österreichs gab es ähnliche Fälle, in denen wissenschaftliche Einrichtungen durch politische Aussagen unter Druck gesetzt wurden. In Tirol etwa wurde eine Studie zur Klimaveränderung von politischen Kreisen angezweifelt, was zu einem öffentlichen Aufschrei führte. Diese Fälle zeigen, dass der Schutz der Wissenschaft ein landesweites Thema ist.
Die Entscheidung des Handelsgerichts könnte als Präzedenzfall dienen und andere wissenschaftliche Institutionen ermutigen, sich gegen unwahre Anschuldigungen zu wehren. Experten erwarten, dass dies zu einer Stärkung der Glaubwürdigkeit wissenschaftlicher Arbeiten führen wird.
Ein politischer Analyst kommentierte: „Dieses Urteil könnte das politische Klima in Österreich nachhaltig beeinflussen. Es zeigt, dass die Verbreitung von Unwahrheiten nicht ohne Konsequenzen bleibt und könnte Politiker dazu veranlassen, ihre Aussagen sorgfältiger zu prüfen.“
Michael Gruber hat nun vier Wochen Zeit, um Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, doch die Signalwirkung ist bereits jetzt spürbar.
Das Urteil des Handelsgerichts Wien zugunsten des DÖW ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Wissenschaft und der Wahrheit in der öffentlichen Debatte. Es zeigt, dass wissenschaftliche Institutionen in Österreich nicht schutzlos sind und dass die Verbreitung von Fake News rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob Gruber das Urteil akzeptiert oder in Berufung geht. Unabhängig davon ist das Urteil ein wichtiger Meilenstein für die Wissenschaft und die Gesellschaft insgesamt.