Am 13. Juni 2025 ist es soweit: Eine Pressekonferenz, die die Zukunft des Erwachsenenschutzes in Österreich maßgeblich beeinflussen könnte, steht bevor. Doch was steckt hinter den geplanten Änderungen und warum schlagen Experten Alarm? Tauchen Sie mit uns in die Details dieser brisanten Entwicklunge
Am 13. Juni 2025 ist es soweit: Eine Pressekonferenz, die die Zukunft des Erwachsenenschutzes in Österreich maßgeblich beeinflussen könnte, steht bevor. Doch was steckt hinter den geplanten Änderungen und warum schlagen Experten Alarm? Tauchen Sie mit uns in die Details dieser brisanten Entwicklungen ein!
Seit dem 1. Juli 2018 ist das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz in Kraft, ein Meilenstein für die Rechte von Menschen mit gerichtlichen Vertretern. Ziel war es, die Selbstbestimmungsrechte dieser Menschen zu stärken und ihnen mehr Kontrolle über ihr eigenes Leben zu geben. Doch nun, nur wenige Jahre später, könnten diese Fortschritte durch eine geplante Novelle im Budgetbegleitgesetz 2025 wieder rückgängig gemacht werden.
Bevor das Erwachsenenschutz-Gesetz in Kraft trat, war das Sachwalterschaftsrecht die Regelung für Personen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln konnten. Ein Sachwalter wurde vom Gericht bestellt und übernahm die rechtliche Vertretung der betroffenen Person, oft mit weitreichenden Entscheidungsbefugnissen. Diese Praxis wurde als entmündigend empfunden, da sie den Betroffenen kaum Mitsprache einräumte.
Die im Budgetbegleitgesetz 2025 vorgesehenen Änderungen sehen vor, dass die Überprüfungsfrist der gerichtlichen Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre verlängert wird. Zudem soll die Verpflichtung entfallen, eine Überprüfung durch einen Erwachsenenschutzverein zu beauftragen, um die Notwendigkeit einer Erwachsenenvertretung zu überprüfen.
Laut Martin Ladstätter, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats, würde dies bedeuten, dass viele Betroffene ihren Erwachsenenvertreter bis zum Lebensende nicht mehr loswerden könnten. 'Wir drohen, in alte Muster zurückzufallen', warnt Ladstätter eindringlich.
Die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit einer Erwachsenenvertretung stellt sicher, dass die Rechte und Bedürfnisse der betroffenen Personen im Mittelpunkt stehen. Eine Verlängerung der Fristen und der Verzicht auf unabhängige Überprüfungen könnte dazu führen, dass viele Menschen unnötig lange unter rechtlicher Bevormundung stehen.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Österreich 2008 ratifiziert hat, verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die vollständige und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Die geplanten Änderungen könnten jedoch im Widerspruch zu diesen internationalen Verpflichtungen stehen.
Julia Moser, Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses, äußert sich besorgt: 'Diese Novelle könnte Österreichs Verpflichtungen gegenüber der UN-Konvention erheblich gefährden.'
Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass viele europäische Länder ähnliche Herausforderungen bewältigen müssen. In Deutschland wurde das Betreuungsrecht reformiert, um den Betroffenen mehr Mitsprache zu ermöglichen. In Schweden hingegen wird seit Jahren auf ein Modell gesetzt, das auf größtmögliche Selbstbestimmung und Unterstützung setzt.
Was bedeuten diese Änderungen für die betroffenen Personen und ihre Familien? Für viele könnte es bedeuten, dass sie weniger Einfluss auf Entscheidungen haben, die ihr Leben betreffen. Die Möglichkeit, die Notwendigkeit einer Vertretung regelmäßig überprüfen zu lassen, fällt weg, was zu einer dauerhaften Entmündigung führen könnte.
Ein betroffener Bürger, der anonym bleiben möchte, sagt: 'Ich habe Angst, dass ich mein Leben nicht mehr selbst in der Hand habe. Diese Änderungen könnten mein Leben für immer verändern.'
Die Pressekonferenz am 13. Juni 2025 wird entscheidend sein, um die nächsten Schritte zu definieren. Es bleibt abzuwarten, wie die Regierung auf den Widerstand von Behindertenverbänden und Experten reagieren wird. Die Möglichkeit, dass die Novelle doch noch gestoppt wird, ist nicht ausgeschlossen.
Bernhard Achitz, Volksanwalt, betont: 'Wir müssen sicherstellen, dass die Rechte der Schwächsten in unserer Gesellschaft geschützt werden. Wir werden alles tun, um diese Novelle zu verhindern.'
Die geplanten Änderungen im Erwachsenenschutzrecht werfen viele Fragen auf und haben das Potenzial, die Rechte und das Leben vieler Betroffener nachhaltig zu beeinflussen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Stimmen der Kritiker Gehör finden und ob Österreich seinen internationalen Verpflichtungen gerecht wird.
Bleiben Sie dran und verfolgen Sie die Entwicklungen auf OTS.