Am 11. Dezember 2025, einen Tag vor dem Internationalen Tag der Gesundheitsversorgung, macht der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) auf die zentrale Rolle der Psychotherapie im österreichischen Gesundheitssystem aufmerksam. Psychische Gesundheit ist ein wesentlicher Bestandteil
Am 11. Dezember 2025, einen Tag vor dem Internationalen Tag der Gesundheitsversorgung, macht der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) auf die zentrale Rolle der Psychotherapie im österreichischen Gesundheitssystem aufmerksam. Psychische Gesundheit ist ein wesentlicher Bestandteil der ganzheitlichen Gesundheitsversorgung und verlangt nach einer verstärkten Unterstützung. Seit der 50. ASVG-Novelle 1992 ist Psychotherapie als Pflichtleistung der Sozialversicherung gesetzlich verankert, was sie zu einem tragenden Grundpfeiler für eine wirksame und qualitätsgesicherte Behandlung psychischer Erkrankungen macht.
Die gesetzliche Verankerung der Psychotherapie begann mit der 50. ASVG-Novelle im Jahr 1992. Dies war ein entscheidender Moment in der Geschichte der österreichischen Gesundheitsversorgung, da es die Psychotherapie als Pflichtleistung der Sozialversicherung etablierte. Diese Gesetzgebung stellte sicher, dass psychische Gesundheit als gleichwertig mit der physischen Gesundheit betrachtet wird. Die Einführung des Psychotherapiegesetzes 1990 und dessen Aktualisierung im Jahr 2024 haben europaweit anerkannte Standards gesetzt und die Abgrenzung zu anderen Fachgebieten klar definiert.
Psychotherapie ist eine wissenschaftlich fundierte Heilbehandlung, die auf einer langjährigen, spezialisierten Ausbildung der Psychotherapeut:innen basiert. Diese Ausbildung umfasst ein Bachelor- und ein Masterstudium sowie eine postgraduale Fachausbildung, die eine qualitätsgesicherte Behandlung ermöglicht. Diese Struktur stellt sicher, dass die Behandlung sowohl akute Krisen als auch komplexe, chronifizierte Störungsbilder abdecken kann.
Im Vergleich zu Deutschland und der Schweiz hat Österreich frühzeitig die Bedeutung der Psychotherapie erkannt und gesetzlich verankert. In Deutschland wurde die Psychotherapie erst 1999 als Teil der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt, während die Schweiz 2013 eine ähnliche Regelung einführte. Diese Unterschiede zeigen, dass Österreich in der Anerkennung und Integration der Psychotherapie in das Gesundheitssystem eine Vorreiterrolle einnimmt.
Die psychotherapeutische Versorgung in Österreich hat direkte Auswirkungen auf das Leben der Bürger:innen. Im Jahr 2022 investierten die Sozialversicherungsträger rund 135 Millionen Euro in die psychotherapeutische Versorgung. Dies ermöglichte es, über 370.000 Menschen mit psychotherapeutischen Leistungen zu erreichen, darunter mehr als 96.000 Personen, die vollfinanzierte Psychotherapie in Anspruch nahmen. Diese Leistungen sind über anerkannte psychotherapeutische Einrichtungen und Versorgungsvereine in den Bundesländern zugänglich.
Die Nachfrage nach Psychotherapie ist in den letzten Jahren stetig gestiegen, was zu einem Ausbau der Stundenkontingente führte. Im Jahr 2024 standen 1.065.000 Stunden zur Verfügung, um den Bedarf zu decken. Diese Entwicklung zeigt, dass die psychotherapeutische Versorgung ein integraler Bestandteil der öffentlichen Verantwortung ist, getragen von der ÖGK, SVS, BVAEB und weiteren Trägern.
Die Verteilung der finanziellen Mittel im Jahr 2022 zeigt, dass 56 % der Mittel auf vollfinanzierte Sachleistungen über anerkannte psychotherapeutische Einrichtungen entfielen, 24 % auf Kostenzuschüsse für Psychotherapie in freier Praxis und 20 % auf psychotherapeutische Leistungen im ärztlichen Bereich. Diese Zahlen verdeutlichen die Bedeutung der Psychotherapie als Bestandteil der Gesundheitsleistungen in Österreich.
Die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung in Österreich hängt von klaren Strukturen, einer nachhaltigen Finanzierung und einheitlichen Lösungen ab. Der ÖBVP setzt sich für die langfristige Sicherung und Weiterentwicklung der kassenfinanzierten Sachleistungsplätze ein und fordert eine österreichweit einheitliche Lösung, die Patient:innenorientierung, Qualität und Evidenz gewährleistet.
Mit dem Psychotherapiegesetz 2024 wird die Ausbildung weiter gestärkt, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Die Einführung eines Bachelor- und Masterstudiums sowie einer postgradualen Fachausbildung trägt dazu bei, die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung weiter zu erhöhen.
Die Psychotherapie ist seit über 30 Jahren ein unverzichtbares Fundament der psychosozialen Versorgung in Österreich. Sie hat sich als wirksame Heilbehandlung etabliert, die für viele Menschen den Unterschied zwischen Krankheit und Stabilisierung bedeutet. Die zukünftige Entwicklung der psychotherapeutischen Versorgung hängt von klaren Strukturen und einer nachhaltigen Finanzierung ab, um den steigenden Bedarf zu decken und die Qualität der Behandlung sicherzustellen. Der ÖBVP bleibt ein zentraler Ansprechpartner für die Sozialversicherungen und setzt sich weiterhin für eine evidenzbasierte Gesundheitsversorgung ein.
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