Am 7. November 2025 gerät die österreichische politische Landschaft in Bewegung, als Pläne der ÖVP bekannt werden, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) zu ändern. Diese Gesetzesänderung, die unter dem Vorwand der "Entbürokratisierung" eingeführt werden soll, hat weitreichende Konsequenzen für d
Am 7. November 2025 gerät die österreichische politische Landschaft in Bewegung, als Pläne der ÖVP bekannt werden, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) zu ändern. Diese Gesetzesänderung, die unter dem Vorwand der "Entbürokratisierung" eingeführt werden soll, hat weitreichende Konsequenzen für die gemeinnützigen Bauvereinigungen in Österreich. Besonders betroffen ist die "Neue Eisenstädter", eine Bauvereinigung, die derzeit unter der Prüfung des Landes Burgenland steht. Die geplante Gesetzesänderung würde es ermöglichen, dass die Sitzverlegung einer solchen Vereinigung nur noch die Zustimmung des aufnehmenden Bundeslandes erfordert, wodurch das abgebende Bundesland, in diesem Fall Burgenland, umgangen wird.
Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) regelt die Tätigkeit von gemeinnützigen Bauvereinigungen in Österreich. Diese Organisationen sind für die Bereitstellung von leistbarem Wohnraum verantwortlich und unterliegen strengen gesetzlichen Auflagen, um sicherzustellen, dass ihre Aktivitäten im Interesse der Allgemeinheit erfolgen. Eine zentrale Regelung ist die Zustimmungspflicht beider Bundesländer bei einer Sitzverlegung, um sicherzustellen, dass keine rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteile für die betroffene Region entstehen.
Historisch gesehen, wurde das WGG eingeführt, um die Wohnungsnot nach dem Zweiten Weltkrieg zu bekämpfen. Es hat sich seitdem als ein wirksames Instrument zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus bewährt. Im Vergleich dazu haben Deutschland und die Schweiz ähnliche Regelungen, die jedoch regional unterschiedlich ausgestaltet sind. In Deutschland etwa sind die genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften in ihrer Handlungsweise freier, während in der Schweiz ein starkes föderales System existiert, das den Kantonen mehr Einfluss gewährt.
Die geplante Änderung könnte schwerwiegende Folgen für die Mieter der "Neuen Eisenstädter" haben. Ohne die Kontrolle durch das Land Burgenland könnten Mieterrechte geschwächt und geplante Mietbegrenzungen aufgehoben werden. Ein konkretes Beispiel: Eine Familie in Eisenstadt, die auf eine Mietsenkung gehofft hatte, könnte nun mit steigenden Mieten konfrontiert werden, da die Kontrolle und Regulierung durch das Land wegfällt. Dies könnte sich auch auf die Schadenswiedergutmachung auswirken, die im Zuge der aktuellen Überprüfungen erwartet wurde.
Laut aktuellen Statistiken sind in Österreich etwa 900.000 Menschen auf den gemeinnützigen Wohnbau angewiesen. Die "Neue Eisenstädter" betreut dabei rund 10.000 Wohnungen, hauptsächlich im Burgenland. Eine Änderung der Gesetzeslage könnte somit direkt oder indirekt hunderttausende Menschen betreffen. Experten warnen davor, dass die geplante Gesetzesänderung eine Welle von Sitzverlegungen nach sich ziehen könnte, die das gesamte System des gemeinnützigen Wohnbaus destabilisieren könnte.
Der Widerstand gegen die geplante Gesetzesänderung ist groß. Die burgenländische SPÖ unter der Führung von LH Hans Peter Doskozil hat bereits angekündigt, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um die Interessen der Mieter zu schützen. Ein Untersuchungsausschuss soll am 12. Jänner 2026 starten und die Hintergründe der geplanten Gesetzesänderung aufdecken. Politische Beobachter sind sich einig, dass der Ausgang dieser Auseinandersetzung weitreichende Folgen für die politische Landschaft Österreichs haben könnte. Die SPÖ hofft, durch den Ausschuss Transparenz zu schaffen und die Pläne der ÖVP zu stoppen.
Die geplante Gesetzesänderung im WGG ist mehr als nur ein bürokratischer Akt. Sie könnte das Leben vieler Menschen in Österreich nachhaltig verändern. Es bleibt abzuwarten, ob die politischen Kräfte des Landes einen Kompromiss finden oder ob es zu einer grundlegenden Neuordnung des gemeinnützigen Wohnbaus kommen wird. Die Bürger sind aufgerufen, sich zu informieren und ihre Meinung kundzutun. Weitere Informationen finden sich auf den Webseiten der betroffenen Parteien und Interessensvertretungen.