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ORF-Diskussion: Erbschaftssteuer spaltet Österreich - Experten streiten

19. März 2026 um 11:32
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Die Erbschaftssteuer kehrt als heißes Eisen in die politische Diskussion zurück. Am 20. März 2026 um 22.30 Uhr wird bei "3 Am Runden Tisch" in ORF 2 eine der umstrittensten Finanzfragen Österreichs...

Die Erbschaftssteuer kehrt als heißes Eisen in die politische Diskussion zurück. Am 20. März 2026 um 22.30 Uhr wird bei "3 Am Runden Tisch" in ORF 2 eine der umstrittensten Finanzfragen Österreichs behandelt: Soll die 2008 abgeschaffte Erbschaftssteuer wieder eingeführt werden? SPÖ-Finanzminister Magnus Marterbauer ist davon überzeugt, dass eine Wiedereinführung langfristig unvermeidlich ist, während ÖVP und NEOS vehement dagegen argumentieren. Patricia Pawlicki moderiert die Debatte zwischen Unternehmer Martin Ohneberg und Arbeiterkammer-Direktorin Silvia Hruška-Frank – zwei Experten mit völlig gegensätzlichen Positionen.

Was ist die Erbschaftssteuer und warum wurde sie abgeschafft?

Die Erbschaftssteuer ist eine Abgabe, die beim Übergang von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung an den Staat zu entrichten ist. In Österreich existierte diese Steuer bis zum Jahr 2008, als sie unter der damaligen SPÖ-ÖVP-Koalition aufgrund administrativer Schwierigkeiten und geringer Erträge abgeschafft wurde. Der Verfassungsgerichtshof hatte zuvor die bestehende Regelung als verfassungswidrig erklärt, da verschiedene Vermögensarten unterschiedlich bewertet wurden, was gegen das Gleichheitsprinzip verstieß.

Die Steuer betraf ursprünglich alle Erbschaften und Schenkungen ab einem bestimmten Freibetrag. Während ihrer Existenz brachte sie dem österreichischen Staat jedoch nur rund 100 Millionen Euro jährlich ein – ein verschwindend geringer Anteil am Gesamtsteueraufkommen von damals etwa 70 Milliarden Euro. Die komplizierte Bewertung von Immobilien, Unternehmen und anderen Vermögenswerten führte zu hohen Verwaltungskosten, die den Ertrag zusätzlich schmälerten.

International betrachtet ist Österreich mit der kompletten Abschaffung der Erbschaftssteuer eher eine Ausnahme. Die meisten europäischen Länder kennen nach wie vor Erbschafts- oder Vermögenssteuern, allerdings mit sehr unterschiedlichen Ausgestaltungen und Freibeträgen. Deutschland beispielsweise erhebt Erbschaftssteuer mit Freibeträgen von 400.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro pro Kind, während in der Schweiz die Regelungen kantonal unterschiedlich sind.

Aktuelle politische Positionen zur Wiedereinführung

Die Haltungen der österreichischen Parteien zur Erbschaftssteuer könnten kaum unterschiedlicher sein. SPÖ-Finanzminister Magnus Marterbauer vertritt die Position, dass eine Wiedereinführung langfristig unumgänglich sei, um die wachsende Vermögensungleichheit zu bekämpfen und den Sozialstaat zu finanzieren. Die SPÖ argumentiert, dass nur sehr große Erbschaften besteuert werden sollten – konkret geht es um Vermögen ab einer Million Euro, wobei Eigenheime und kleine Familienbetriebe geschützt bleiben müssten.

Die ÖVP lehnt jede Form der Erbschaftssteuer kategorisch ab und warnt vor negativen Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort. Besonders kleine und mittlere Unternehmen, die oft als Familienbetriebe geführt werden, könnten durch eine Erbschaftssteuer in ihrer Existenz bedroht werden, argumentiert die Volkspartei. Arbeitsplätze könnten verloren gehen, wenn Erben gezwungen wären, Betriebsteile zu verkaufen, um die Steuerschuld zu begleichen.

NEOS teilen die ablehnende Haltung der ÖVP, allerdings aus anderen Gründen. Die liberale Partei sieht in der Erbschaftssteuer ein bürokratisches Monster, das mehr kostet als es einbringt. Stattdessen fordern NEOS eine grundlegende Steuerreform mit niedrigeren Einkommensteuern und einer Vereinfachung des gesamten Steuersystems.

Internationale Vergleiche zeigen verschiedene Modelle

Ein Blick über die Grenzen zeigt die Vielfalt möglicher Gestaltungen. In Deutschland liegt der Spitzensteuersatz bei der Erbschaftssteuer bei 50 Prozent für entfernte Verwandte und Nicht-Verwandte, während direkte Nachkommen deutlich günstiger wegkommen. Frankreich erhebt bis zu 45 Prozent Erbschaftssteuer, gewährt aber hohe Freibeträge für Familienangehörige. Die Schweiz überlässt die Regelung weitgehend den Kantonen, wobei einige wie Schwyz und Obwalden keine Erbschaftssteuer kennen.

Besonders interessant ist das britische Modell: Hier gilt ein Freibetrag von 325.000 Pfund pro Person, darüber hinaus werden 40 Prozent Steuern fällig. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen für Ehepartner, gemeinnützige Spenden und landwirtschaftliche Betriebe. Die USA kennen eine Federal Estate Tax mit einem sehr hohen Freibetrag von über 12 Millionen Dollar, zusätzlich erheben einzelne Bundesstaaten eigene Erbschaftssteuern.

Wirtschaftliche Argumente für und gegen die Erbschaftssteuer

Unternehmer Martin Ohneberg, der bei der ORF-Diskussion die Position der Wirtschaft vertritt, sieht Österreichs Steuerquote bereits jetzt als zu hoch an. Mit rund 43 Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegt Österreich im europäischen Vergleich im oberen Bereich. Eine zusätzliche Erbschaftssteuer würde die Belastung weiter erhöhen und könnte Investoren abschrecken, argumentiert er. Besonders problematisch sei, dass viele Familienunternehmen nicht über die liquiden Mittel verfügen, um hohe Erbschaftssteuern zu zahlen, ohne Betriebsteile verkaufen zu müssen.

Die Gegenposition vertritt Arbeiterkammer-Direktorin Silvia Hruška-Frank mit dem Argument, dass ohne eine Umverteilung großer Vermögen der Wohlstand für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zu halten sei. Studien zeigen, dass die Vermögensungleichheit in Österreich besonders stark ausgeprägt ist: Das reichste Prozent der Bevölkerung besitzt etwa 40 Prozent des Gesamtvermögens, während die ärmste Hälfte praktisch vermögenslos ist.

Ein zentraler Streitpunkt ist die sogenannte Doppelbesteuerung. Kritiker argumentieren, dass Vermögen bereits bei der Entstehung besteuert wurde – etwa durch Einkommensteuer auf Löhne oder Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne. Eine erneute Besteuerung bei der Vererbung sei daher unfair. Befürworter konterten, dass der Erbe das Vermögen ohne eigene Leistung erhalte und daher eine Besteuerung gerechtfertigt sei.

Auswirkungen auf verschiedene Bevölkerungsgruppen

Die Auswirkungen einer Erbschaftssteuer würden verschiedene Bevölkerungsgruppen sehr unterschiedlich treffen. Normale Arbeitnehmerfamilien wären bei realistischen Freibeträgen von einer Million Euro kaum betroffen. Ein durchschnittliches Eigenheim in Wien kostet etwa 600.000 Euro, in ländlichen Gebieten oft deutlich weniger. Selbst zusammen mit anderen Vermögenswerten würden die meisten Erbschaften unter der Millionengrenze bleiben.

Anders sieht es bei vermögenden Familien aus, die oft erhebliche Immobilienvermögen, Unternehmensbeteiligungen oder Finanzanlagen vererben. Hier könnte eine Erbschaftssteuer tatsächlich zu spürbaren Belastungen führen. Kritiker befürchten, dass sich dadurch ein Anreiz zur Steuerflucht ergeben könnte – vermögende Österreicher könnten ihren Wohnsitz in Länder ohne Erbschaftssteuer verlegen.

Besonders komplex wird die Situation bei Familienunternehmen. Ein mittelständischer Betrieb mit 50 Mitarbeitern kann durchaus einen Unternehmenswert von mehreren Millionen Euro haben, ohne dass die Eigentümerfamilie über entsprechende liquide Mittel verfügt. Hier bräuchte es spezielle Regelungen wie Stundungsmodelle oder die Möglichkeit, die Steuerschuld in Raten zu begleichen.

Budgetäre Notwendigkeiten und Finanzierungslücken

Der österreichische Staatshaushalt steht vor erheblichen Herausforderungen. Die Corona-Pandemie hat zu einem drastischen Anstieg der Staatsverschuldung geführt, gleichzeitig sorgen demografischer Wandel und steigende Sozialausgaben für strukturelle Finanzierungsprobleme. Die Staatsschuldenquote liegt bei über 80 Prozent des BIP, die EU-Maastricht-Kriterien sehen maximal 60 Prozent vor.

Befürworter einer Erbschaftssteuer argumentieren, dass neue Einnahmequellen dringend benötigt werden. Selbst wenn die Steuer nur 500 Millionen Euro jährlich einbringen würde – deutlich mehr als die historischen 100 Millionen –, wäre das ein spürbarer Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Zum Vergleich: Die geplante Steuerreform kostet den Staat jährlich über eine Milliarde Euro an Mindereinnahmen.

Kritiker wenden ein, dass Steuererhöhungen das falsche Signal seien. Stattdessen müsse der Fokus auf Wirtschaftswachstum und Ausgabendisziplin liegen. Österreichs Staatsquote von fast 55 Prozent sei bereits zu hoch, weitere Belastungen würden die internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährden. Besonders problematisch sei, dass Österreich bei der Körperschaftsteuer bereits jetzt im internationalen Vergleich hoch liegt.

Mögliche Ausgestaltung einer neuen Erbschaftssteuer

Falls es zu einer Wiedereinführung der Erbschaftssteuer kommen sollte, diskutieren Experten verschiedene Modelle. Ein progressiver Steuersatz erscheint dabei am wahrscheinlichsten: Erbschaften bis zu einer Million Euro blieben steuerfrei, darüber könnte ein Steuersatz von 25 Prozent greifen, bei sehr großen Erbschaften ab 10 Millionen Euro eventuell 40 Prozent.

Wichtig wären umfassende Ausnahmeregelungen für selbstgenutzte Immobilien und Familienbetriebe. Das deutsche Modell sieht vor, dass Unternehmen steuerbefreit vererbt werden können, wenn sie mindestens sieben Jahre weitergeführt werden und die Lohnsumme nicht wesentlich reduziert wird. Ähnliche Regelungen könnten Arbeitsplätze schützen und gleichzeitig Steuereinnahmen generieren.

Ein zentraler Punkt ist die Bewertung von Vermögenswerten. Immobilien müssten realistisch bewertet werden – nicht zu niedrig, um Steuervermeidung zu verhindern, aber auch nicht so hoch, dass normale Familien überfordert werden. Unternehmensbewertungen sind noch komplexer, hier bräuchte es klare, nachvollziehbare Regeln.

Gesellschaftliche Dimension der Vermögensverteilung

Die Diskussion um die Erbschaftssteuer berührt fundamental gesellschaftliche Fragen nach Gerechtigkeit und Chancengleichheit. Studien der Österreichischen Nationalbank zeigen, dass Vermögen in Österreich extrem ungleich verteilt ist. Während die reichsten 10 Prozent der Haushalte über 60 Prozent des Gesamtvermögens verfügen, besitzen die ärmsten 50 Prozent praktisch nichts.

Diese Ungleichheit verstärkt sich über Generationen hinweg. Kinder aus vermögenden Familien erben nicht nur Geld und Immobilien, sondern auch bessere Bildungschancen, soziale Netzwerke und kulturelles Kapital. Eine Erbschaftssteuer könnte hier ausgleichend wirken, indem sie extreme Vermögenskonzentrationen reduziert und die Einnahmen für Bildung und soziale Programme verwendet werden.

Gegner wenden ein, dass Menschen das Recht haben sollten, frei über ihr Vermögen zu verfügen und es an ihre Kinder weiterzugeben. Der Staat solle sich nicht in private Vermögensverhältnisse einmischen. Außerdem sei fraglich, ob Umverteilung über Steuern wirklich zu mehr Gerechtigkeit führe oder nur zu mehr Bürokratie und Steuervermeidung.

Internationale Erfahrungen mit Vermögenssteuern

Die internationale Erfahrung mit Vermögens- und Erbschaftssteuern ist gemischt. Frankreich führte 2017 eine Vermögenssteuer auf Immobilien ein, nachdem die vorherige Vermögenssteuer abgeschafft worden war. Das Hauptargument war, dass zu viele vermögende Franzosen das Land verlassen hatten. Deutschland diskutiert regelmäßig über eine Vermögenssteuer, hat aber bisher davon abgesehen.

Erfolgreich scheinen moderate Erbschaftssteuern mit hohen Freibeträgen zu sein. Das amerikanische Modell mit einem Freibetrag von über 12 Millionen Dollar betrifft nur etwa 0,2 Prozent aller Erbschaften, bringt aber dennoch mehrere Milliarden Dollar ein. Ähnlich könnte ein österreichisches Modell aussehen: hohe Freibeträge, aber dann spürbare Steuersätze für wirklich große Vermögen.

Entscheidend ist offenbar die konkrete Ausgestaltung. Zu niedrige Freibeträge führen zu politischem Widerstand und Verwaltungsaufwand, zu hohe Freibeträge reduzieren die Einnahmen drastisch. Der "Sweet Spot" liegt vermutlich bei Freibeträgen, die 95 Prozent der Bevölkerung nicht betreffen, aber dennoch substanzielle Einnahmen generieren.

Zukunftsperspektiven und politische Realitäten

Die Wahrscheinlichkeit einer Wiedereinführung der Erbschaftssteuer hängt stark von der politischen Konstellation ab. Mit einer absoluten Mehrheit könnte die SPÖ eine solche Reform durchsetzen, in einer Koalition mit ÖVP oder NEOS ist sie praktisch ausgeschlossen. Die FPÖ lehnt neue Steuern grundsätzlich ab, nur die Grünen könnten als Koalitionspartner für eine Erbschaftssteuer gewonnen werden.

Entscheidend wird auch die öffentliche Meinung sein. Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit der Österreicher eine Besteuerung sehr großer Erbschaften grundsätzlich befürwortet, wenn normale Familien nicht betroffen sind. Allerdings ist die Zustimmung fragil und kann schnell kippen, wenn Gegner erfolgreich vor einer "Neid-Steuer" oder Enteignung warnen.

Die Europäische Union spielt ebenfalls eine Rolle. Brüssel drängt die Mitgliedstaaten zu ausgeglichenen Haushalten und könnte indirekt Druck für neue Einnahmequellen ausüben. Andererseits warnt die EU-Kommission auch vor Maßnahmen, die die Wettbewerbsfähigkeit schwächen könnten.

Kompromisslösungen und alternative Ansätze

Möglicherweise liegt die Lösung in Kompromissen zwischen den Extrempositionen. Denkbar wären zeitlich begrenzte Erbschaftssteuern zur Haushaltskonsolidierung oder Zweckbindungen für Bildung und Infrastruktur. Auch eine reine "Millionärssteuer" mit sehr hohen Freibeträgen könnte Akzeptanz finden.

Alternative Ansätze umfassen Reformen bei anderen Steuern: höhere Kapitalertragssteuern, schärfere Regeln gegen Steuerflucht oder eine Reform der Grundsteuer. Diese könnten ähnliche Umverteilungseffekte erzielen, ohne die emotionale Aufladung der Erbschaftssteuer.

Die ORF-Diskussion am 20. März wird zeigen, ob sich die verhärteten Fronten aufweichen lassen oder ob das Thema weiterhin die österreichische Politik polarisiert. Moderatorin Patricia Pawlicki steht vor der schwierigen Aufgabe, zwischen den gegensätzlichen Positionen von Martin Ohneberg und Silvia Hruška-Frank zu vermitteln und möglicherweise gemeinsame Lösungsansätze zu entwickeln. Die Zuschauer können sich auf eine kontroverse, aber hoffentlich auch erkenntnisreiche Debatte über eine der wichtigsten Finanzfragen der kommenden Jahre freuen.

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