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ORF-Compliance bestätigt: Keine Belästigung durch Weißmann

8. April 2026
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Der österreichische Rundfunk (ORF) steht vor einem rechtlichen Nachspiel: Eine interne Compliance-Untersuchung hat den ehemaligen Generaldirektor Roland Weißmann vollständig entlastet, dennoch wurd...

Der österreichische Rundfunk (ORF) steht vor einem rechtlichen Nachspiel: Eine interne Compliance-Untersuchung hat den ehemaligen Generaldirektor Roland Weißmann vollständig entlastet, dennoch wurde sein Dienstverhältnis beendet. Am 8. April 2026 erhielt Weißmann das Ergebnis der Untersuchung.

Compliance-Untersuchung entlastet Weißmann

Die vom ORF übermittelten Eckpunkte der Untersuchung unter der Leitung von Dr. Scheck‑Kollmann kommen zum Ergebnis: Das überprüfte Verhalten erfüllt nicht die Definition der sexuellen Belästigung (§ 6 Abs 2 GlBG). Es konnte nicht festgestellt werden, dass Weißmann zu irgendeinem Zeitpunkt berufliche Konsequenzen gegenüber der Betroffenen angedroht oder angedacht hätte. Ebenso wurde festgestellt, dass die Ablehnung durch die Betroffene für sie keinerlei negative berufliche Konsequenzen und keinen Einfluss auf ihr Arbeitsumfeld hatte. Schließlich konnte auch die Unerwünschtheit des Verhaltens von Weißmann nicht mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit festgestellt werden.

Rechtliche Bewertung durch Weißmanns Rechtsvertreter

Weißmanns Rechtsvertreter, Dr. Oliver Scherbaum, zitiert die vom ORF übermittelten Eckpunkte im Volltext und bezeichnet das Untersuchungsergebnis als klare Entlastung seines Mandanten. Scherbaum erklärt, es liege keine sexuelle Belästigung und kein sonstiges Fehlverhalten vor. Er kritisiert, dass der ORF dennoch von Verstößen gegen "ethische Standards" spreche und bezeichnet dies als unbegründet.

Kritik am ORF-Vorgehen

  • Die Kanzlei stellt fest, dass der Vorwurf der sexuellen Belästigung zusammengebrochen sei.
  • Es wird angeführt, der vom ORF beschriebene "Anschein eines unangemessenen Verhaltens" stütze sich auf private Kommunikation zwischen zwei erwachsenen Personen.
  • Scherbaum bemängelt, dass ein arbeitsrechtlicher Bezug vom ORF behauptet, aber nicht belegt werde.

Scherbaum äußert, Weißmann habe stets eine Trennung zwischen privatem und beruflichem Verhalten eingehalten und dass die Beendigung des Dienstverhältnisses trotz der Entlastung grundlegende Fragen zur Fairness des Vorgehens des ORF aufwerfe. Er kündigt an, sämtliche rechtlichen Ansprüche – sowohl im Hinblick auf den Rücktritt und die Beendigung des Dienstverhältnisses als auch auf die angeblich rufschädigende Darstellung – werde man nun konsequent verfolgen.

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