Am 16. Dezember 2025 wurde im Europäischen Parlament in Straßburg das sogenannte Omnibus-I-Paket beschlossen. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt zur Entbürokratisierung, der insbesondere für österreichische Unternehmen von großer Bedeutung ist. Die Vereinfachung der Lieferketten-Ric
Am 16. Dezember 2025 wurde im Europäischen Parlament in Straßburg das sogenannte Omnibus-I-Paket beschlossen. Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt zur Entbürokratisierung, der insbesondere für österreichische Unternehmen von großer Bedeutung ist. Die Vereinfachung der Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) und der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) wird als notwendig erachtet, um die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Betriebe zu sichern.
Das Omnibus-I-Paket zielt darauf ab, die komplexen Vorgaben der Lieferketten-Richtlinie und der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf größere Unternehmen zu beschränken, die über die personellen und finanziellen Ressourcen verfügen, um diese umzusetzen. Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), betont die Notwendigkeit dieser Maßnahmen, um international konkurrenzfähig zu bleiben.
Vor der Einführung des Pakets standen Unternehmen vor der Herausforderung, die gesamte Lieferkette zu kontrollieren. Solche umfassenden Anforderungen wären praktisch nicht umsetzbar gewesen. Die neue Regelung beschränkt die Sorgfaltspflichten auf Bereiche, in denen tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen am wahrscheinlichsten sind, was den heimischen Betrieben erheblich Bürokratie erspart.
Klein- und Mittelbetriebe (KMU) wurden in der Vergangenheit mit umfangreichen bürokratischen Anforderungen konfrontiert, obwohl sie nicht unter die Richtlinien fielen. Das Omnibus-Paket schützt diese Unternehmen künftig vor dem sogenannten „Trickle-down-Effekt“, der sie mit zusätzlichen Dokumentationspflichten belastet hätte.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Pakets ist der Entfall der Pflicht zum Klimatransformationsplan. Diese Verpflichtung hätte Unternehmen gezwungen, ihre Geschäftsmodelle an die Zielvorgaben des Pariser Abkommens anzupassen. Danninger bezeichnete dies als sachlich und rechtlich verfehlt, da es staatliche Verpflichtungen auf Betriebe übertragen hätte.
Ein Schönheitsfehler bleibt jedoch bestehen: Bei Verstößen gegen die Lieferketten-Richtlinie können weiterhin Strafen von bis zu 3 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes verhängt werden. Diese Regelung könnte für Unternehmen, die unabsichtlich gegen die Vorgaben verstoßen, erhebliche finanzielle Belastungen darstellen.
Die österreichische Regierung hat im Zuge des Bürokratie-Abbaupakets dem sogenannten Gold-Plating eine Absage erteilt. Dies bedeutet, dass bei der Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht keine überbordenden Informationspflichten eingeführt werden sollen. Diese Entscheidung wird von Danninger ausdrücklich begrüßt.
Die Diskussion um die Entbürokratisierung von Unternehmen hat in der EU eine lange Geschichte. Bereits in den 1990er Jahren wurden erste Schritte unternommen, um die Bürokratiebelastung zu reduzieren. Mit der Einführung der Lieferketten-Richtlinie und der Nachhaltigkeitsberichterstattung in den letzten Jahren wurde jedoch deutlich, dass weitere Anpassungen notwendig sind, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu sichern.
Während Österreich mit dem Omnibus-Paket einen bedeutenden Schritt zur Entbürokratisierung unternimmt, verfolgen Deutschland und die Schweiz ähnliche Ansätze. In Deutschland wird derzeit über eine Reform der Lieferketten-Richtlinie diskutiert, die ebenfalls eine Vereinfachung der Vorgaben anstrebt. Die Schweiz hingegen hat bereits Maßnahmen ergriffen, um die Bürokratiebelastung für Unternehmen zu reduzieren, indem sie die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gelockert hat.
Die Vereinfachung der Richtlinien hat direkte Auswirkungen auf österreichische Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Durch die Reduzierung der Bürokratie können sich Unternehmen stärker auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und ihre Effizienz steigern. Dies könnte langfristig zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftswachstums führen.
Zudem profitieren die Mitarbeiter von einer Entlastung, da weniger Zeit für die Erfüllung bürokratischer Anforderungen aufgewendet werden muss. Dies könnte zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und einer Erhöhung der Arbeitszufriedenheit führen.
Statistiken zeigen, dass die Bürokratiebelastung für Unternehmen in der EU in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Laut einer Studie der Europäischen Kommission gaben 78 Prozent der befragten Unternehmen an, dass die Bürokratiebelastung ein erhebliches Hindernis für ihre Geschäftstätigkeit darstellt. Die Einführung des Omnibus-Pakets könnte diese Belastung erheblich reduzieren.
Die Vereinfachung der Richtlinien im Rahmen des Omnibus-Pakets ist ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung. In Zukunft könnten weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Bürokratiebelastung für Unternehmen weiter zu reduzieren. Dies könnte durch die Einführung digitaler Lösungen und die Automatisierung von Prozessen erreicht werden.
Langfristig könnte die Entbürokratisierung zu einer Stärkung der europäischen Wirtschaft führen, indem Unternehmen flexibler und anpassungsfähiger werden. Dies könnte auch dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU auf globaler Ebene zu erhöhen.
Das Omnibus-I-Paket stellt einen bedeutenden Schritt zur Entbürokratisierung dar und könnte langfristig positive Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft haben. Unternehmen und Mitarbeiter profitieren von der Reduzierung der Bürokratiebelastung, was zu einer Steigerung der Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit führen könnte. Die Zukunft wird zeigen, ob weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung ergriffen werden und welche Auswirkungen diese auf die Wirtschaft haben werden.
Für weitere Informationen zum Omnibus-I-Paket und den damit verbundenen Änderungen besuchen Sie die Presseaussendung der WKÖ.