Am 26. November 2025 sorgte eine Entscheidung der Europäischen Volkspartei (EVP) im EU-Parlament für Aufsehen. Die Abstimmung zur Entwaldungsverordnung, die maßgeblich die österreichische Land- und Forstwirtschaft betrifft, endete mit einem Ergebnis, das bei vielen auf Unverständnis stößt. Besonders
Am 26. November 2025 sorgte eine Entscheidung der Europäischen Volkspartei (EVP) im EU-Parlament für Aufsehen. Die Abstimmung zur Entwaldungsverordnung, die maßgeblich die österreichische Land- und Forstwirtschaft betrifft, endete mit einem Ergebnis, das bei vielen auf Unverständnis stößt. Besonders das Abstimmungsverhalten der fünf ÖVP-Abgeordneten, die gegen die Einführung einer vierten Kategorie stimmten, brachte den freiheitlichen EU-Abgeordneten Roman Haider auf die Barrikaden.
Die Entwaldungsverordnung ist ein Regelwerk der Europäischen Union, das darauf abzielt, den Import von Produkten aus Ländern mit hohem Entwaldungsrisiko zu regulieren. Ursprünglich eingeführt, um die globale Entwaldung zu reduzieren, hat sie in den vergangenen Jahren immer wieder für Diskussionen gesorgt. Die Verordnung sieht vor, dass Produkte aus Ländern mit einem hohen Risiko einer Entwaldung strengen Kontrollen unterzogen werden, um sicherzustellen, dass sie nicht zur weiteren Abholzung beitragen.
Die von der FPÖ vorgeschlagene vierte Kategorie hätte Staaten ohne Entwaldungsrisiko von diesen strengen Kontrollen ausgenommen. Dies hätte für Österreich, dessen Wälder täglich um sechs Hektar wachsen und das zu fast 48 Prozent bewaldet ist, eine erhebliche bürokratische Entlastung bedeutet.
Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass auch andere Länder mit der Entwaldungsverordnung zu kämpfen haben. In Deutschland wird die Verordnung ebenfalls kontrovers diskutiert, jedoch mit einem anderen Fokus. Dort steht der Schutz des Regenwaldes stärker im Vordergrund, da Deutschland ein bedeutender Importeur von Holzprodukten ist. In der Schweiz hingegen gibt es keine vergleichbare Regelung, da das Land nicht Mitglied der EU ist, dennoch verfolgt es ähnliche Ziele durch nationale Gesetzgebungen.
Die Entscheidung der ÖVP-Abgeordneten hat konkrete Auswirkungen auf die österreichische Forstwirtschaft. Ohne die vierte Kategorie sind die heimischen Land- und Forstwirte gezwungen, sich den gleichen Kontrollen zu unterziehen wie Länder mit hohem Entwaldungsrisiko. Dies bedeutet zusätzlichen bürokratischen Aufwand und potenziell höhere Kosten. Ein Beispiel: Ein kleiner Forstbetrieb in der Steiermark, der bisher seine Produkte ohne große Hürden exportieren konnte, muss nun umfangreiche Nachweise über die Herkunft und Nachhaltigkeit seiner Produkte erbringen.
Österreich ist zu 47,9 Prozent bewaldet, was im europäischen Vergleich eine der höchsten Waldflächenanteile darstellt. Jährlich wächst die Waldfläche um etwa 2.200 Hektar, was die Bedeutung der Forstwirtschaft für die nationale Wirtschaft unterstreicht. Etwa 300.000 Menschen sind in Österreich direkt oder indirekt in der Forstwirtschaft beschäftigt, was die Relevanz der Entwaldungsverordnung für den Arbeitsmarkt verdeutlicht.
Die Verschiebung der Verordnung um ein weiteres Jahr gibt der österreichischen Regierung und den betroffenen Stakeholdern Zeit, sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Experten sehen jedoch die Notwendigkeit, sich weiterhin auf europäischer Ebene für eine Anpassung der Verordnung einzusetzen. Die Möglichkeit, die vierte Kategorie in der Zukunft doch noch einzuführen, bleibt bestehen, allerdings bedarf es dafür politischer Verhandlungen und eines breiten Konsenses innerhalb der EU.
Abschließend bleibt die Frage offen, wie Österreichs Regierung in den kommenden Monaten auf die Herausforderungen reagieren wird. Wird es gelingen, die Interessen der heimischen Forstwirtschaft auf europäischer Ebene stärker zu vertreten? Oder wird die Entwaldungsverordnung weiterhin als bürokratische Hürde wahrgenommen? Die kommenden Monate werden entscheidend sein.