Am 21. Oktober 2025 kündigte Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner einen nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen an, der Ende November vorgestellt werden soll. Diese Ankündigung erfolgte im Rahmen einer Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses, der den Bericht des unabhängigen Expertengremium
Am 21. Oktober 2025 kündigte Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner einen nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen an, der Ende November vorgestellt werden soll. Diese Ankündigung erfolgte im Rahmen einer Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses, der den Bericht des unabhängigen Expertengremiums GREVIO diskutierte. GREVIO, bestehend aus Expertinnen und Experten des Europarats, überwacht die Einhaltung der Istanbul-Konvention, die sich mit der Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt befasst.
Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats, das 2013 von Österreich ratifiziert wurde. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu ergreifen. Ziel ist es, Gewaltopfern Schutz und Unterstützung zu bieten und die Strafverfolgung der Täter zu gewährleisten.
Der GREVIO-Bericht, der die Jahre 2019 bis 2022 evaluiert, zeigt, dass Österreich in einigen Bereichen Fortschritte gemacht hat, es jedoch noch Lücken gibt. Besonders hervorgehoben wird die Ausweitung des Betretungsverbots um das Annäherungsverbot im Gewaltschutzgesetz von 2019. Dennoch besteht weiterhin Bedarf an mehr Gewaltambulanzen und verpflichtenden Schulungen für Richter und Staatsanwälte.
Frauenministerin Holzleitner betonte die Bedeutung der Evaluierung durch GREVIO, die der Politik wichtige Handlungsanleitungen gebe. Der geplante nationale Aktionsplan soll einige der von GREVIO hervorgehobenen Punkte aufgreifen und die Vernetzung der Organisationen fördern, insbesondere im ländlichen Raum.
Gewaltambulanzen spielen eine entscheidende Rolle im Gewaltschutz. Sie bieten Opfern von Gewalt die Möglichkeit, Verletzungen dokumentieren und Spuren sichern zu lassen. Der Ausbau dieser Einrichtungen ist ein zentraler Punkt der Diskussionen im Gleichbehandlungsausschuss. Der Bedarf an mehr Ambulanzen ist besonders im ländlichen Raum hoch, wo der Zugang zu solchen Einrichtungen oft eingeschränkt ist.
Die Finanzierung der Gewaltschutzmaßnahmen ist ein weiteres zentrales Thema. Frauenministerin Holzleitner versicherte, dass die Finanzierung der Beratungseinrichtungen bis 2027 gesichert sei. Dies sei eine bewusste politische Entscheidung, um die Unterstützung von Gewaltopfern sicherzustellen.
Justizministerin Anna Sporrer betonte die Bedeutung der Istanbul-Konvention und die Notwendigkeit, internationale Standards im Gewaltschutz zu etablieren. Sie sprach sich für die Verankerung des Prinzips "Nur Ja heißt Ja" im Strafrecht aus, um die sexuelle Selbstbestimmung besser zu schützen.
Der nationale Aktionsplan, der Ende November vorgestellt werden soll, wird im Rahmen der "16 Tage gegen Gewalt an Frauen" präsentiert. Diese Kampagne findet jährlich vom 25. November bis 10. Dezember statt und soll das Bewusstsein für Gewalt gegen Frauen schärfen.
Der Aktionsplan wird sich auf mehrere Schwerpunkte konzentrieren:
Besonders im Fokus steht die Verbesserung der Sichtbarkeit von Gewaltschutzeinrichtungen im ländlichen Raum. Hierzu plant die Ministerin, das "Jahr der Bäuerinnen" 2026 zu nutzen, um Frauen auf dem Land besser zu erreichen.
Ein Experte für Gewaltschutz betonte, dass die gesellschaftliche Akzeptanz von Gewalt gegen Frauen abnehmen müsse. "Es ist entscheidend, dass wir als Gesellschaft ein klares Zeichen gegen Gewalt setzen und die Opfer unterstützen", erklärte der Experte.
Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet der nationale Aktionsplan mehr Sicherheit und Unterstützung im Falle von Gewalt. Die geplanten Maßnahmen sollen nicht nur die Opfer schützen, sondern auch präventiv wirken, um Gewalt zu verhindern.
In anderen Bundesländern gibt es bereits ähnliche Initiativen. Beispielsweise hat das Bundesland Niederösterreich ein umfassendes Netzwerk von Gewaltschutzeinrichtungen aufgebaut, das als Vorbild für den nationalen Aktionsplan dienen könnte. Der Austausch von Best Practices zwischen den Bundesländern ist ein wichtiger Schritt, um den Gewaltschutz in ganz Österreich zu verbessern.
Der nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Er zeigt, dass die Politik die Problematik ernst nimmt und bereit ist, Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu verbessern. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um die Details des Plans auszuarbeiten und die Umsetzung sicherzustellen.
Die Präsentation des Aktionsplans Ende November wird mit Spannung erwartet. Sie bietet die Gelegenheit, das Thema Gewalt gegen Frauen in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit zu rücken und die Gesellschaft für die Thematik zu sensibilisieren.
Weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen zum nationalen Aktionsplan finden Sie auf der Webseite der Parlamentskorrespondenz.