Am 7. Februar 2026 berichtete die OBS über eine irreführende Darstellung in mehreren österreichischen Online-Medien. Diese hatten berichtet, ein Anwalt hätte die Rückzahlung eines doppelt bezahlten ORF-Beitrags erwirkt. Diese Darstellung ist jedoch unzutreffend, wie die OBS klarstellt. Der Gesetzgeb
Am 7. Februar 2026 berichtete die OBS über eine irreführende Darstellung in mehreren österreichischen Online-Medien. Diese hatten berichtet, ein Anwalt hätte die Rückzahlung eines doppelt bezahlten ORF-Beitrags erwirkt. Diese Darstellung ist jedoch unzutreffend, wie die OBS klarstellt. Der Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 eine Regelung eingeführt, die Privatpersonen von der Beitragspflicht am Firmenstandort befreit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Regelung zielt darauf ab, Doppelzahlungen zu vermeiden und den Bürgern finanzielle Erleichterungen zu bieten.
Die Regelung, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat, ist Teil einer umfassenderen Reform des ORF-Beitragsgesetzes. Ziel war es, die Beitragserhebung gerechter zu gestalten und insbesondere Doppelbelastungen zu vermeiden. Laut § 3 Abs. 3 ORF-G sind Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz an einer Betriebsstätte haben, von der privaten Beitragspflicht befreit, wenn das Unternehmen an dieser Adresse beitragspflichtig ist oder gesetzlich von der Beitragspflicht ausgenommen ist, wie beispielsweise gemeinnützige Vereine oder Pflegeheime.
Im Vergleich zu Deutschland und der Schweiz zeigt sich, dass Österreich mit dieser Regelung einen ähnlichen Weg wie die Schweiz geht, wo bereits seit Jahren eine ähnliche Befreiung existiert. In Deutschland hingegen gibt es keine vergleichbare Regelung, was dort häufig zu Diskussionen über Doppelbelastungen führt.
Für die Bürger bedeutet diese Regelung eine erhebliche Entlastung. Ein konkretes Beispiel: Eine Person, die als Freiberufler in einem angemeldeten Büro arbeitet und dort auch wohnt, muss nun nicht mehr doppelt zahlen. Diese Änderung reduziert nicht nur die finanzielle Belastung, sondern vereinfacht auch den Verwaltungsaufwand erheblich.
Laut einer Studie der österreichischen Statistikbehörde betrifft diese Regelung rund 10.000 Haushalte, die bisher doppelt belastet wurden. Die Einsparungen für betroffene Bürger belaufen sich auf durchschnittlich 300 Euro pro Jahr, was eine signifikante Erleichterung darstellt.
Die OBS plant, weiterhin über die korrekte Anwendung der Regelung zu informieren und Bürgern dabei zu helfen, die notwendigen Anträge zu stellen. Langfristig könnte diese Regelung als Modell für weitere Reformen im Bereich der Rundfunkgebühren in Österreich dienen.
Die OBS hat die irreführende Berichterstattung erfolgreich richtiggestellt und klargestellt, dass keine kostenpflichtigen Anträge notwendig sind. Diese Entwicklung zeigt, wie wichtig korrekte Informationen und transparente Prozesse sind. Für weitere Informationen können Bürger die Webseite der OBS besuchen.