Am 8. Oktober 2025 hat der Sozialausschuss des österreichischen Parlaments einstimmig neue Regelungen für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer beschlossen. Diese sollen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten und beinhalten Kündigungsregeln sowie die Möglichkeit, Kollektivverträge abzuschließen. D
Am 8. Oktober 2025 hat der Sozialausschuss des österreichischen Parlaments einstimmig neue Regelungen für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer beschlossen. Diese sollen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten und beinhalten Kündigungsregeln sowie die Möglichkeit, Kollektivverträge abzuschließen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Arbeitsbedingungen für diese Beschäftigtengruppe zu verbessern und die Attraktivität von freien Dienstverhältnissen als Umgehung arbeitsrechtlicher Bestimmungen zu verringern.
Freie Dienstnehmer sind Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen, das weder als klassisches Arbeitsverhältnis noch als Werkvertrag eingestuft wird. Sie haben weniger Rechte als reguläre Arbeitnehmer, was oft zu Unsicherheiten führt. Diese Art der Beschäftigung wird häufig in Branchen genutzt, die flexible Arbeitskräfte benötigen, wie zum Beispiel in der Medien- und Kreativbranche.
In der Vergangenheit wurden freie Dienstverhältnisse oft genutzt, um arbeitsrechtliche Bestimmungen zu umgehen. Dies führte dazu, dass viele Beschäftigte ohne Kündigungsschutz und ohne Zugang zu Kollektivverträgen arbeiteten. Die neuen Regelungen sollen hier Abhilfe schaffen. Ab Januar 2026 gelten für freie Dienstverhältnisse Kündigungsfristen von vier Wochen, nach zwei Dienstjahren sechs Wochen. Das erste Monat gilt als Probemonat. Eine Kündigung ist zum 15. oder Letzten eines Monats möglich.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Regelungen ist die Möglichkeit für freie Dienstnehmer, Kollektivverträge abzuschließen. Kollektivverträge sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festlegen. Bisher waren freie Dienstnehmer von diesen Verträgen ausgeschlossen, was zu erheblichen Nachteilen führte.
Durch die Ausweitung des Geltungsbereichs des Arbeitsverfassungsgesetzes auf freie Dienstnehmer können nun auch für diese Gruppe Kollektivverträge abgeschlossen werden. Dies könnte dazu führen, dass freie Dienstnehmer in bestehende Kollektivverträge einbezogen werden oder eigene Verträge für sie geschaffen werden. Dies bietet ihnen nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch die Möglichkeit, von den in Kollektivverträgen festgelegten Mindestlöhnen und Arbeitsbedingungen zu profitieren.
Die neuen Regelungen wurden von den meisten Parteien im Parlament positiv aufgenommen. Barbara Teiber von der SPÖ bezeichnete das Gesetz als Meilenstein, während Johannes Gasser von den NEOS von einem 'guten Weg der Mitte' sprach. Die Grünen und die Freiheitlichen äußerten jedoch Bedenken, dass freie Dienstverhältnisse oft zur Umgehung regulärer Arbeitsverhältnisse genutzt werden. Sie begrüßten jedoch die verbesserten Rechte für freie Dienstnehmer.
Die Diskussion um die Rechte freier Dienstnehmer ist nicht neu. Bereits in den frühen 2000er Jahren gab es Bestrebungen, die Rechte dieser Beschäftigtengruppe zu stärken. Damals scheiterten viele Initiativen an politischen Widerständen und der komplexen Rechtslage. Die aktuellen Regelungen sind das Ergebnis jahrelanger Verhandlungen und Kompromisse.
In Deutschland gibt es ähnliche Diskussionen über die Rechte von sogenannten 'freien Mitarbeitern'. Auch dort wird über die Einführung von Kündigungsfristen und die Möglichkeit von Kollektivverträgen diskutiert. In den skandinavischen Ländern sind die Rechte freier Dienstnehmer bereits deutlich stärker ausgeprägt, was oft als Vorbild für andere europäische Länder dient.
Für die rund 100.000 freien Dienstnehmer in Österreich bedeuten die neuen Regelungen mehr Sicherheit und bessere Arbeitsbedingungen. Sie erhalten Kündigungsschutz und Zugang zu Kollektivverträgen, was ihre Verhandlungsposition gegenüber Arbeitgebern stärkt. Dies könnte langfristig zu einer Verbesserung ihrer Einkommenssituation und Arbeitsbedingungen führen.
Ein Arbeitsrechtsexperte kommentierte die neuen Regelungen als 'wichtigen Schritt in die richtige Richtung'. Er betonte jedoch, dass die Umsetzung in der Praxis entscheidend sein wird. 'Es bleibt abzuwarten, wie die Arbeitgeber auf die neuen Regelungen reagieren und ob sie tatsächlich zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen', so der Experte.
Die neuen Regelungen könnten einen Präzedenzfall für weitere Reformen im Arbeitsrecht darstellen. Sollten sie sich in der Praxis bewähren, könnten ähnliche Regelungen auch für andere atypische Beschäftigungsformen eingeführt werden. Auch die Diskussion über die Einbindung freier Dienstnehmer in Betriebsräte könnte dadurch neuen Schwung erhalten.
Die einstimmige Entscheidung des Sozialausschusses für neue Regelungen für freie Dienstnehmer ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Österreich. Sie zeigt, dass politische Kompromisse möglich sind und dass die Rechte von Arbeitnehmern auch in schwierigen Zeiten gestärkt werden können. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie auf den Arbeitsmarkt haben.