Am 12. Dezember 2025 wurde im österreichischen Nationalrat ein bedeutendes Gesetzespaket verabschiedet, das die Weichen für die Zukunft des Strommarktes in Österreich stellen soll. Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das im Rahmen des Günstiger-Strom-Gesetzes beschlossen wurde, erhielt die notw
Am 12. Dezember 2025 wurde im österreichischen Nationalrat ein bedeutendes Gesetzespaket verabschiedet, das die Weichen für die Zukunft des Strommarktes in Österreich stellen soll. Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das im Rahmen des Günstiger-Strom-Gesetzes beschlossen wurde, erhielt die notwendige Verfassungsmehrheit durch die Zustimmung der Grünen. Diese Entscheidung markiert einen entscheidenden Schritt in der Energiepolitik des Landes und hat das Potenzial, die Strompreise nachhaltig zu beeinflussen.
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz zielt darauf ab, den rechtlichen Rahmen für den sich wandelnden Strommarkt zu modernisieren. Der stark gestiegene Anteil erneuerbarer Energien und die Dezentralisierung der Energieerzeugung haben neue Herausforderungen mit sich gebracht, die das bisherige, 14 Jahre alte Gesetz nicht mehr ausreichend adressieren konnte. Mit dem neuen Gesetz soll ein System geschaffen werden, das sowohl die System- als auch die Kosteneffizienz verbessert und gleichzeitig die sichere Versorgung der Bevölkerung gewährleistet.
Seit der Liberalisierung des Strommarktes in den 1990er Jahren hat sich die Energiepolitik in Österreich kontinuierlich weiterentwickelt. Der Übergang zu erneuerbaren Energien wurde durch verschiedene Gesetzesinitiativen gefördert, die auf eine Reduzierung der CO2-Emissionen und eine Erhöhung der Energieunabhängigkeit abzielen. Die Einführung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespakets war ein weiterer Meilenstein in dieser Entwicklung, der die dezentrale Energieerzeugung und die Bildung von Energiegemeinschaften förderte.
Im Vergleich zu anderen Ländern wie Deutschland und der Schweiz hat Österreich einen einzigartigen Ansatz gewählt, der auf die spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten des Landes abgestimmt ist. Während Deutschland stark auf Windkraft setzt, hat Österreich aufgrund seiner geografischen Voraussetzungen auch einen hohen Anteil an Wasserkraft. Die Schweiz hingegen verfolgt einen vorsichtigeren Ansatz, der stark auf die Integration von Energiespeichern setzt, um die Schwankungen in der Stromerzeugung auszugleichen.
Das neue Gesetz hat direkte Auswirkungen auf die österreichischen Haushalte und Unternehmen. Ein zentrales Element ist die Einführung eines Sozialtarifs, der einkommensschwachen Haushalten zugutekommen soll. Dieser Tarif soll sicherstellen, dass auch finanziell benachteiligte Bürger Zugang zu leistbarer Energie haben. Zudem wird die Rolle der Endkundinnen und Endkunden gestärkt, indem ihnen mehr Rechte und Möglichkeiten zur aktiven Teilnahme am Energiemarkt eingeräumt werden.
Ein Beispiel für die Bürgerbeteiligung ist die Erweiterung der Energiegemeinschaften. Diese ermöglichen es Bürgern, gemeinsam Energie zu erzeugen, zu verbrauchen oder zu verkaufen. Die Einführung des „aktiven Kunden“ soll diese Entwicklung weiter fördern. So können beispielsweise Nachbarschaften oder Gemeinden eigene Solaranlagen betreiben und den erzeugten Strom untereinander verteilen.
Die Zustimmung zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz erfolgte mit einer deutlichen Mehrheit im Nationalrat. Insgesamt wurden 163 Stimmen abgegeben, von denen 116 für das Gesetz stimmten. Die Freiheitlichen, die Teile des Pakets kritisierten, unterstützten jedoch den Sozialtarif, was die breite Zustimmung unterstreicht.
Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzes ist die geplante Einführung eines Versorgungsinfrastrukturbeitrags für Einspeiser ab 2027. Dieser Beitrag, der 0,05 Cent pro kWh der eingespeisten Jahresstrommenge nicht übersteigen soll, wird von den Netzbetreibern eingehoben. Einspeiser mit einer netzwirksamen Leistung bis 20 kW sind von dieser Regelung ausgenommen.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer bezeichnete die Reform als Paradigmenwechsel, der zu sicherem, sauberem und leistbarem Strom für Haushalte und Wirtschaft führen soll. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner sprach von der größten Strommarktreform der letzten 20 Jahre und betonte die Bedeutung eines neuen Rechtsrahmens für das Zusammenspiel erneuerbarer Energien.
Die Freiheitlichen äußerten sich kritisch und bezeichneten das Gesetz als „Mogelpackung“. Sie forderten, dass die versprochenen Entlastungen auch tatsächlich bei den Bürgern ankommen. Die ÖVP hingegen hob die positiven Aspekte hervor und betonte, dass das Gesetz für billigeren Strom sorgen werde.
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Energieversorgung in Österreich. Die Verankerung der Klimaneutralität bis 2040 zeigt den langfristigen Anspruch der Regierung, die Energiewende voranzutreiben. Die Einführung des Sozialtarifs und die Stärkung der Rechte der Endkunden sind Maßnahmen, die nicht nur soziale Gerechtigkeit fördern, sondern auch die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung erhöhen.
In den kommenden Jahren wird es entscheidend sein, wie die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis gelingt. Die Herausforderung besteht darin, die Balance zwischen Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit zu wahren, während gleichzeitig die Umstellung auf erneuerbare Energien weiter vorangetrieben wird.
Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz stellt einen bedeutenden Fortschritt für die österreichische Energiepolitik dar. Es bietet einen modernen Rechtsrahmen, der den aktuellen Herausforderungen des Strommarktes gerecht wird. Die breite Zustimmung im Nationalrat zeigt, dass die Politik bereit ist, die notwendigen Schritte zu gehen, um die Energieversorgung des Landes zukunftssicher zu gestalten. Die Bürger sind nun gefragt, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen und die neuen Möglichkeiten zu nutzen. Weitere Informationen zu den Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats sind in der Mediathek des Parlaments verfügbar.