Am 11. Dezember 2025 hat der österreichische Nationalrat einstimmig Maßnahmen gegen die sogenannte „Parkplatz-Abzocke“ und den „Abmahnmissbrauch“ beschlossen. Diese Maßnahmen sollen den Weg vor Gericht für betroffene Fälle kostengünstiger machen und Leitentscheidungen des Obersten Gerichtshofs ermög
Am 11. Dezember 2025 hat der österreichische Nationalrat einstimmig Maßnahmen gegen die sogenannte „Parkplatz-Abzocke“ und den „Abmahnmissbrauch“ beschlossen. Diese Maßnahmen sollen den Weg vor Gericht für betroffene Fälle kostengünstiger machen und Leitentscheidungen des Obersten Gerichtshofs ermöglichen. Die Regierungsvorlage wurde ohne Gegenstimmen angenommen, was die Dringlichkeit und den parteiübergreifenden Konsens in dieser Angelegenheit unterstreicht.
Der Begriff „Parkplatz-Abzocke“ beschreibt eine Praxis, bei der Autofahrer mit überhöhten Forderungen konfrontiert werden, wenn sie vermeintlich unrechtmäßig auf privaten Parkplätzen parken. Diese Forderungen können sich auf mehrere hundert Euro belaufen, und oft wird mit kostspieligen Gerichtsverfahren gedroht, um die Zahlung zu erzwingen. Dieses Geschäftsmodell hat in den letzten Jahren zugenommen, was zu einer Vielzahl von Beschwerden und rechtlichen Auseinandersetzungen geführt hat.
Historisch gesehen gab es in Österreich immer wieder Diskussionen über die Rechte und Pflichten von Autofahrern und Grundstückseigentümern. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden oft als unklar empfunden, was zu Unsicherheiten und Missbrauchsmöglichkeiten führte. Mit der neuen Gesetzgebung soll nun Klarheit geschaffen werden.
In Deutschland und der Schweiz gibt es ähnliche Probleme, jedoch unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen. In Deutschland beispielsweise sind die Gebühren für Besitzstörungsklagen oft höher, was die Hemmschwelle für Klagen erhöht. In der Schweiz hingegen gibt es strengere Regelungen für die Nutzung privater Parkplätze, was die Anzahl der Streitfälle reduziert.
Für die Bürger bedeutet die neue Gesetzgebung eine erhebliche Erleichterung. Die Gerichtsgebühren werden auf 70 Euro gesenkt, wenn die Angelegenheit mit der ersten Verhandlung beendet wird. Sollte die Klage vor der Zustellung an den Verfahrensgegner zurückgezogen werden, reduziert sich die Gebühr sogar auf 35 Euro. Diese Maßnahmen sollen die außergerichtlichen Abmahnungen zurückdrängen, die bisher unter Hinweis auf die hohen Kosten eines Gerichtsverfahrens höhere Zahlungen erzwangen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum von fünf Jahren den Obersten Gerichtshof in Besitzstörungssachen anzurufen. Dies soll dazu beitragen, Leitentscheidungen zu schaffen, die für zukünftige Fälle als Orientierung dienen können.
Die Maßnahmen sind vorerst auf fünf Jahre befristet. In dieser Zeit wird erwartet, dass der Oberste Gerichtshof wichtige Leitentscheidungen trifft, die für Klarheit sorgen. Justizministerin Anna Sporrer zeigte sich zuversichtlich, dass diese Entscheidungen den Missbrauch des Besitzstörungsrechts eindämmen werden. Langfristig könnte dies zu einer Reform des Rechtssystems führen, die über die aktuelle Gesetzgebung hinausgeht.
Mit dem Beschluss des Nationalrats werden die Weichen für eine gerechtere Handhabung von Besitzstörungsklagen gestellt. Die Abzocke von Autofahrern soll ein Ende finden, und der Missbrauch des legitimen Rechtsinstruments der Besitzstörungsklage wird eingedämmt. Die Bürger können nun auf eine kostengünstigere und klarere rechtliche Lösung hoffen. Die Frage bleibt, ob diese Maßnahmen ausreichen werden, um das Problem langfristig zu lösen, oder ob weitere gesetzliche Anpassungen notwendig sind. Weitere Informationen und Diskussionen zu diesem Thema können in den Livestreams und der Mediathek des Parlaments verfolgt werden.